ich habe da mal eine Frage zum Thema "Mehrnutzervertrag bei Einliegerwohnung" - ich hoffe, ich bin da im richtigen Forum gelandet

Also, wir wohnen in einem Haus (Eigentum) mit einer (bisher) vermieteten Einliegerwohnung (Treppenhaus, die Wohnung "oben" erfüllt die Definition einer abgeschlossenen Wohneinheit). Bisher nutzen wir einen analogen Mehrnutzervertrag für zwei Wohneinheiten (den haben wir so von unserem Vorbesitzer übernommen).
Nun sind Anfang 2010 die Mieter ausgezogen - und nach langem Hin- und Her haben wir uns entschlossen, die Einliegerwohnung selbst für uns zu nutzen (ich kriege endlich mein Sportzimmer

Da wir die Vermietoption jedoch noch nicht ganz zu den Akten gelegt haben, werden wir hier erst einmal keine größeren Bauorgien starten. Eine Vermietung ist jedoch frühestens 2012/2013 wieder angedacht.
Nun meine Frage (tataaaa): Kann ich bei KD im Mehrnutzervertrag die zweite Einheit "ruhigstellen" oder parken bis zu einer Neuvermietung oder dem Rückbau der Abgeschlossenheit ? Ganz besonders wichtig ist es mir, bei evtl. Vertragsänderungen KEINE Digitialisierung auszulösen, so weit bin ich technisch noch nicht

Oder bin ich da zwangsweise immer beim Mehrbenutzervertrag (da zwei abgeschlossenen Wohnungen?) ?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
Gruss
Bierset