Hallo,
ich finde es nicht nur lästig, sondern eher sogar schon illegal was KDG im Falle der SMS Benachrichtung berechnet:
Rufe ich von Festnetz aus ein Handy an, dann passiert es leider oft dass ich nur "...nicht erreichbar, wird per SMS informiert..." oder ähnliches zu hören bekomme. Leider geht KDG nun hin und berechnet diesen Mist, es taucht meist als ~6 Sekunden Gespräch auf und wird als 1 Minute berechnet. Der Kundenservice weigert sich beharrlich diese Beträge wieder gutzuschreiben.
Wie kann man sich dagegen wehren? Welcher Anwalt nimmt sich dieser Sache mal an?
Gruß Turoy
Kosten durch "SMS Benachrichtigung"
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kosten durch "SMS Benachrichtigung"
Diese Ansage wird vom Handynetzbetreiber geschaltet und wird vom Handynetzbetreiber als Gespräch abgerechnet, daraufhin stellt der Netzbetreiber der KDG das in Rechnung und die dann, mit der Kenntnis, dass ein 6s Gespräch lief, dir ebenfalls.Turoy hat geschrieben: Rufe ich von Festnetz aus ein Handy an, dann passiert es leider oft dass ich nur "...nicht erreichbar, wird per SMS informiert..." oder ähnliches zu hören bekomme.
Ein Handy aus dem Festnetz anrufen ist sowieso bei Handytarifen wie "in alle Netze für 8ct" unmodern. Dann lieber nebens Festnetztelefon ein olles Prepaidgerät legen und damit im Zweifel telefonieren

Minutentaktung. Übliches Problem, seit Jahren...diesen Mist, es taucht meist als ~6 Sekunden Gespräch auf und wird als 1 Minute berechnet.
Zu Recht, Schuld ist der Handynetzbetreiber, der sich allerdings vollkommen legal verhältDer Kundenservice weigert sich beharrlich diese Beträge wieder gutzuschreiben.
Beim Handynetzbetreiber, der seine Leistungen nicht korrekt abrechnet.Wie kann man sich dagegen wehren? Welcher Anwalt nimmt sich dieser Sache mal an?
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Re: Kosten durch "SMS Benachrichtigung"
Das stimmt leider nicht.
Habe schon einmal in einer persönlichen Auseinandersetzung gegen Sipgate geklagt.
Laut einem Schreiben im Internet, ist der Provider des Anrufenden Kunden dazu verpflichtet die Gebühren zu erstatten. Selbst Sipgate sah dies so und hat die Gebühren auf mein Konto zurückerstattet.
Mal bei Google danach suchen.
http://www.onlinekosten.de/news/artikel ... ng-per-SMS
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0, ... 61,00.html
"Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Ulm (Az. 6 C 3000/04) aus dem Jahr 2006 ist die Rechtslage eindeutig. Demnach muss ein Anruf kostenlos sein, wenn keine Verbindung zustande kam, etwa wegen Netzschwäche." Sie verweist dann auf Verbraucherschützer, die daraus folgerten, dass die kostenpflichtigen Anrufbenachrichtigungen unzulässig seien. So schreibt die Verbraucherzentrale Sachsen: "Es handelt sich um die Ausführung eines nicht bestellten Dienstes." Von einem "rechtswirksam zustande gekommenen Vertrag" könne man wohl nicht sprechen. Ergo: Kunden sollten den Forderungen auf ihren Rechnungen widersprechen.
EDIT: Habe blödsinn mit dem B3 Early Connect erzählt. Habe jedoch noch eine eMail von O2 vorliegen, wo behauptet wird, dass keine Kosten verursacht werden... Die wissen anscheinend selbst nicht bescheid, wie das Ganze läuft.
Habe schon einmal in einer persönlichen Auseinandersetzung gegen Sipgate geklagt.
Laut einem Schreiben im Internet, ist der Provider des Anrufenden Kunden dazu verpflichtet die Gebühren zu erstatten. Selbst Sipgate sah dies so und hat die Gebühren auf mein Konto zurückerstattet.
Mal bei Google danach suchen.
http://www.onlinekosten.de/news/artikel ... ng-per-SMS
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0, ... 61,00.html
"Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Ulm (Az. 6 C 3000/04) aus dem Jahr 2006 ist die Rechtslage eindeutig. Demnach muss ein Anruf kostenlos sein, wenn keine Verbindung zustande kam, etwa wegen Netzschwäche." Sie verweist dann auf Verbraucherschützer, die daraus folgerten, dass die kostenpflichtigen Anrufbenachrichtigungen unzulässig seien. So schreibt die Verbraucherzentrale Sachsen: "Es handelt sich um die Ausführung eines nicht bestellten Dienstes." Von einem "rechtswirksam zustande gekommenen Vertrag" könne man wohl nicht sprechen. Ergo: Kunden sollten den Forderungen auf ihren Rechnungen widersprechen.
EDIT: Habe blödsinn mit dem B3 Early Connect erzählt. Habe jedoch noch eine eMail von O2 vorliegen, wo behauptet wird, dass keine Kosten verursacht werden... Die wissen anscheinend selbst nicht bescheid, wie das Ganze läuft.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN
Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
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- Kabelexperte
- Beiträge: 721
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Re: Kosten durch "SMS Benachrichtigung"
diesen Mailbox-, SMS- und Benachrichtigungsterror habe ich sowieso ueberall deaktiviert. Der Anrufer merkt doch selbst wenn er den Angerufenen nicht erreicht?!RcRaCk2k hat geschrieben: wenn eine Systemansage "Der Teilnehmer ist zur Zeit nicht erreichbar.", "Der Anrufer wird per SMS benachrichtigt", kommt.
Aber klar aus Providersicht wird natuerlich alles getan, um selbst aus der Nichterreichbarkeit Kapital zu schlagen.
- sparkie
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Re: Kosten durch "SMS Benachrichtigung"
Ist aber auch schon alles älter. Interessant wird es, wenn der Angerufene der SMS eindeutig zustimmt über die Tarifbedingungen. Ulm kann nämlich auch so interpretiert werden, dass eine Verbindung zur Mailbox des Angerufenen nicht die gewünschte Art der Verbindung darstellt, dies wird jedoch schon seit Anbeginn der Zeit regulär abgerechnet. Die Gleichung, dass ein Anruf auf einer bestimmten Nummer den physikalischen Anschluss klingeln lässt(und im Zweifel der AB rangeht), geht heutzutage nicht mehr auf.RcRaCk2k hat geschrieben: Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0, ... 61,00.html
"Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Ulm (Az. 6 C 3000/04) aus dem Jahr 2006 ist die Rechtslage eindeutig. Demnach muss ein Anruf kostenlos sein, wenn keine Verbindung zustande kam, etwa wegen Netzschwäche." Sie verweist dann auf Verbraucherschützer, die daraus folgerten, dass die kostenpflichtigen Anrufbenachrichtigungen unzulässig seien. So schreibt die Verbraucherzentrale Sachsen: "Es handelt sich um die Ausführung eines nicht bestellten Dienstes." Von einem "rechtswirksam zustande gekommenen Vertrag" könne man wohl nicht sprechen. Ergo: Kunden sollten den Forderungen auf ihren Rechnungen widersprechen.
o2 rechnet bei o2-Kunden die Ansage nicht ab, wohl aber im Interconnect zu anderen Betreibern(vermutlich)EDIT: Habe blödsinn mit dem B3 Early Connect erzählt. Habe jedoch noch eine eMail von O2 vorliegen, wo behauptet wird, dass keine Kosten verursacht werden... Die wissen anscheinend selbst nicht bescheid, wie das Ganze läuft.
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Re: Kosten durch "SMS Benachrichtigung"
- Gott gab dem Mann Hirn und Penis, aber nicht genug Blut zur gleichzeitigen Versorgung von beidem -
- - - - - - - - - - - In den Callcentern der Netzbetreiber arbeiten einfach zu viele Mädels - - - - - - - - - - -
KD 6000 mit THG540K
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