Hallo zusammen,
ich bin kürzlich mit Telefon- und Internet-Anschluss von Kabel Deutschland zur Telekom gewechselt. Daraufhin war meine Rufnummer aus dem KD-Netz nicht erreichbar. Da evtl. auch andere von ähnlichen Problemen betroffen sind oder sein werden, möchte ich die Störung und deren nicht ganz reibungslose Behebung hier kurz beschreiben.
Ich bin vor kurzem umgezogen. Wegen der Nichtverfügbarkeit von Telefon und Internet über Kabel Deutschland in meiner neuen Wohnung bin ich mit meiner Rufnummer zur Telekom gewechselt. Nachdem KD meine Nummer freigegeben hatte, funktionierte auch alles - dachte ich jedenfalls. Wurde ich allerdings von KD-Kunden angerufen, so hörten diese eine Ansage, in der mitgeteilt wurde, dass meine Rufnummer nicht vergeben sei. Bei
Anrufen aus dem Netz der Telekom bzw. aus Mobilfunknetzen oder per "Skype out" gab es hingegen keinerlei Probleme. Der Verdacht lag also nahe, dass meine Nummer bei KD noch als "Kabel-Deutschland-zugehörig" verzeichnet war und Anrufe von KD-Kunden daher nicht aus dem KD-Netz "herausgelassen" wurden. Also habe ich eine Störungsmeldung an KD geschickt und darum gebeten, den Fehler zu beheben. Einen Tag später bekam ich die Antwort: "Bitte wenden Sie sich bezüglich der Störung an Ihren neuen Telefonnetzbetreiber." Schönen Dank auch! Wie (und vor allem warum) soll denn bitte der neue Netzbetreiber Störungen bei KD beheben? Also habe ich per Störungsmeldung erneut mit Leid geklagt und um Fehlerbehebung gebeten. Zwei Tage später bekam ich eine eMail mit der Bitte, mich telefonisch bei den "Technik-Experten" von KD zu melden. Da ließ ich mich nicht lange bitten. Nachdem ich meine Geschichte erzählt hatte, weigerte sich der Techniker jedoch, sich meines Problems anzunehmen, mit der Begründung "Das kann ja gut sein, dass der Fehler bei Kabel Deutschland liegt. Sie sind aber kein Kunde mehr bei uns, deshalb muss sich die Telekom darum kümmern." Dann war das Gespräch vorbei. Super, gut dass wir telefoniert haben! Ich habe daraufhin einen KD-Kunden gebeten, seinerseits eine Störungsmeldung abzugeben, da er meine Nummer nicht erreichen kann. Und siehe da, auf einmal kümmerte man sich bei KD um das Problem. Der Fehler lag - welch Wunder - auf der Seite von KD und wurde nach einigen Test-Telefonaten (bei KD konnte man die Behebung des Fehlers nicht überprüfen, weil man dort einen Telefonanschluss der Telekom hatte) behoben. Die technischen Details kenne ich leider nicht. Aber immerhin bin ich jetzt auch aus dem KD-Netz wieder zu erreichen.
Ist hier jemandem nach dem Wechsel von KD zu einem anderen Anbieter etwas ähnliches widerfahren?
Viele Grüße,
Bertram
Telefonnr. nach Anbieterwechsel aus KD-Netz nicht erreichbar
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Telefonnr. nach Anbieterwechsel aus KD-Netz nicht erreic
Sowas kommt schon mal vor, wenn die Portierungsfritzen unsauber arbeiten, hatten wir schon öfter hier.
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Re: Telefonnr. nach Anbieterwechsel aus KD-Netz nicht erreic
Moin!
Das kann Dir im umgekehrten Fall (von Kupferkabel-Festnetzanbieter zu KD) genauso passieren. Ähnlich freche Kommentare kannst Du locker von ALice/Hansenet zu hören bekommen. Da kam fast wörtlich "interessiert uns Gott sei Dank nicht mehr. Lösen Sie Ihr Problem gefälligst selbst".
Cu.
Das kann Dir im umgekehrten Fall (von Kupferkabel-Festnetzanbieter zu KD) genauso passieren. Ähnlich freche Kommentare kannst Du locker von ALice/Hansenet zu hören bekommen. Da kam fast wörtlich "interessiert uns Gott sei Dank nicht mehr. Lösen Sie Ihr Problem gefälligst selbst".
Cu.
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Re: Telefonnr. nach Anbieterwechsel aus KD-Netz nicht erreic
Dieses Problem taucht wirklich in beide Richtungen auf, ist aber zum Glück kein ständiges bzw. häufiges Problem.
Nach Störungsmeldung wird es normalerweise schnell korrigiert.
Generell gilt aber:
Jeder Kunde kann nur bei SEINEM Anbieter die Störungsmeldung aufgeben.
Also entweder der Kunde der nicht erreic´hbar ist, bei seinem Anbieter bzw. der Kunde, der einen anderen nicht erreichen kann auch wieder bei seinem Anbieter.
Alles ander funktioniert nicht!!!
Daher war die Aussage der KDG-Hotline schon richtig, dass die keine Störung aufnehmen können.
MB-Berlin
Nach Störungsmeldung wird es normalerweise schnell korrigiert.
Generell gilt aber:
Jeder Kunde kann nur bei SEINEM Anbieter die Störungsmeldung aufgeben.
Also entweder der Kunde der nicht erreic´hbar ist, bei seinem Anbieter bzw. der Kunde, der einen anderen nicht erreichen kann auch wieder bei seinem Anbieter.
Alles ander funktioniert nicht!!!
Daher war die Aussage der KDG-Hotline schon richtig, dass die keine Störung aufnehmen können.
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Re: Telefonnr. nach Anbieterwechsel aus KD-Netz nicht erreic
Moin!
Richtig. Aber wenn Dir durch den (nachweisbaren!) Mist des Voranbieters Kosten für die Behebung entstehen, z.B. kostenpflichtige Hotlines etc., kannst Du das zurückfordern. Im günstigsten Fall, wenn die Lastschrift für die letzte Rechnung innerhalb der Widerspruchsfrist liegt. Dann zurückbuchen und Brief schreiben, dass Du folgende Gegenforderung hast, aus den zu spezifizierenden Gründen. Differenz aufführen und Rest sofort überweisen! Nach gültiger Rechtslage dürfen für strittige Forderungen nicht einmal Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet werden. Auch das Geschwafel mit drohendem Inkassounternehmen ist nicht ernst zu nehmen. Das wissen die auch, aber leider setzt sich inzwischen auch bei diesen Anbietern immerr mehr das Gehabe der Abo-Abzocker aus dem internet durch. Notfalls (oder besser: bei bestehender Rechtsschutzversicherung) einen ANwalt nzur Gefahrenabwehr einschalten. Die Kosten drüfen die notfalls aquch noch tragen.
Cu.
Richtig. Aber wenn Dir durch den (nachweisbaren!) Mist des Voranbieters Kosten für die Behebung entstehen, z.B. kostenpflichtige Hotlines etc., kannst Du das zurückfordern. Im günstigsten Fall, wenn die Lastschrift für die letzte Rechnung innerhalb der Widerspruchsfrist liegt. Dann zurückbuchen und Brief schreiben, dass Du folgende Gegenforderung hast, aus den zu spezifizierenden Gründen. Differenz aufführen und Rest sofort überweisen! Nach gültiger Rechtslage dürfen für strittige Forderungen nicht einmal Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet werden. Auch das Geschwafel mit drohendem Inkassounternehmen ist nicht ernst zu nehmen. Das wissen die auch, aber leider setzt sich inzwischen auch bei diesen Anbietern immerr mehr das Gehabe der Abo-Abzocker aus dem internet durch. Notfalls (oder besser: bei bestehender Rechtsschutzversicherung) einen ANwalt nzur Gefahrenabwehr einschalten. Die Kosten drüfen die notfalls aquch noch tragen.
Cu.