
http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 97,00.html
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Ebenfalls sollen Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht bei Umzügen erhalten, wenn die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann. Kunden waren dabei bislang häufig auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und mussten teils Grundgebühren für Dienste zahlen, die sie nach einem Umzug nicht mehr nutzten.
DAS wird dann bleiben, wenn im Vertrag das allseits beliebte bis zu ... stand.RcRaCk2k hat geschrieben:T-Com beharrte darauf den Vertrag fortzuführen.
Genau dieses ist bei der KDG schon seit Jahren so möglich.RcRaCk2k hat geschrieben:Also ich finde in Bezug zu KD und zu anderen TK-Unterhmen eher diesen Absatz sehr interessant:
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Ebenfalls sollen Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht bei Umzügen erhalten, wenn die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann. Kunden waren dabei bislang häufig auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und mussten teils Grundgebühren für Dienste zahlen, die sie nach einem Umzug nicht mehr nutzten.
Also das wird wohl nicht abgedeckt sein vom geplanten Gesetz (meine private Meinung). Denn der Vertrag -kann- fortgesetzt werden. Was anderes wäre es, wenn gar kein DSL (nicht mal 384) möglich ist (das gibts ja auch noch).RcRaCk2k hat geschrieben: Eine Bekannte von mir zog mit Ihrem DSL 6k Anschluss (T-Com) in einen ländlichen Bereich, der nur mit DSL 3k versorgt wurde. Wir wollten von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, ging aber nicht. T-Com beharrte darauf den Vertrag fortzuführen. Mit diesem Gesetz wäre Schluss damit.
Wenn man ne 6K Leitung bestellt hat und bekommt nur ne 3K Leitung kann man auch schon jetzt den Vertrag vorzeitig kündigen:RcRaCk2k hat geschrieben:Also ich finde in Bezug zu KD und zu anderen TK-Unterhmen eher diesen Absatz sehr interessant:
Eine Bekannte von mir zog mit Ihrem DSL 6k Anschluss (T-Com) in einen ländlichen Bereich, der nur mit DSL 3k versorgt wurde. Wir wollten von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, ging aber nicht. T-Com beharrte darauf den Vertrag fortzuführen. Mit diesem Gesetz wäre Schluss damit.Code: Alles auswählen
Ebenfalls sollen Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht bei Umzügen erhalten, wenn die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann. Kunden waren dabei bislang häufig auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und mussten teils Grundgebühren für Dienste zahlen, die sie nach einem Umzug nicht mehr nutzten.
Man bestellt aber "bis zu", was ein klarer Unterschied ist. Richtig ist jedoch, dass rechtlich ein Downgrade auf das mindestmögliche - in dem Fall den Wegfall der Speedoption - möglich sein sollte, da technisch definitiv nicht machbar. Ich kann ja auch nicht einen Vergnügungspark auf Erfüllung verklagen, weil in Schlechtwetterperioden mehr Fahrten pro Zeiteinheit möglich waren, während ich an heißen Sommertagen länger Schlange stehe, Sonderfahrten, die nicht stattfinden, sind in der Regel erstattungwürdig.Micha1406 hat geschrieben: Wenn man ne 6K Leitung bestellt hat und bekommt nur ne 3K Leitung kann man auch schon jetzt den Vertrag vorzeitig kündigen:![]()