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Folgender Fall. Ich ziehe aus Stadt A nach B. Im Vorfeld, bevor ich meinen neuen Mietvertrag unterschreibe, mache ich einen Verfügbarkeits-Check bei KD. Dieser besagt, unter der neuen Adresse wären die von mir gewünschten Produkte erhältlich. Das klang sehr gut. Bestellung meinerseits ging raus. Ich erhielt eine Bestell und Auftragsbestätigung sowie meine neuen Rufnummern, etc. (alles schriftlich). Am Tag der vermeindlichen Installation des Technikers vor Ort wurde festgestellt, dass es überhaupt keinen Zugangspunkt ins Haus gibt. Dieser müßte beauftragt werden. Nun möchte mir KD über 500€ Eigenanteil aufbrummen. Neuerdings ist beim Verfügbarkeitscheck die Adresse auch nicht mehr "verfügbar". Da der Fehler aber meineserachtens bei KD liegt sollte KD auch die Kosten tragen.
kunde_xyz hat geschrieben:
Habt ihr schon mal von ähnlichen Fällen gehört???
Die von der "Vorgängerfirma" (damals, als sich Telefon und Fernsehen trennen mußten) übernommenen Daten sind halt manchmal - vorsichtig formuliert - zweifelhaft Ich kenn persönlich eine ganze Straße, die versorgt werden könnte, aber niemand nichts gelegt hat.
Da mach bitte jemand anders für verantwortlich als KDG
Es geht dem TE auch nicht darum, dass die Daten Schrott sind. Ihm geht es darum, dass es für den gescheiterten Versuch 500€ bezahlen soll.
Die Daten sind nicht Schuld von KD, aber auch nicht Schuld vom TE.
Die Frage ist nur, ob solche Dinge bei KD nicht schon Methode haben. Wenn ich mir alleine anschaue, was in meinem Freundeskreis an DVB-C Receivern und Kabelmodems nach Vertragsende angeblich nicht bei KD angekommen ist und in Rechnung gestellt wurde und nach einem Anruf hat man dann doch urplötzlich gerade das Paket gefunden...
Kabelmensch hat geschrieben:Da mach bitte jemand anders für verantwortlich als KDG
Das mag sachlich so sein,
rechtlich haftet für die falsche Auskunft trotzdem KDG gegenüber dem Kunden.
Was kann jener dafür, dass in grauer Vorzeit irgendwer irgendwem unzutreffende Daten geliefert hat?
Master2 hat geschrieben:Ihm geht es darum, dass es für den gescheiterten Versuch 500€ bezahlen soll.
Soll er ja gar nicht.
Der Übergabepunkt müsste neu gelegt werden. Wenn der TE dieses haben will, dann müsste er die Summe zahlen. sonst nicht.
Dieser Fall kommt übrigens häufig nach Neubauten vor:
- altes Haus hat Anschluss, wird aber radikal mit Zuleitungen abgerissen
- neues Haus wird hingestellt
Im System der KDG ist dieses natürlich nicht sichtbar, weil sich keiner die Mühe macht, bei der KDG zu melden, dass er ihr Eigentum beschädigt hat.
@kunde_xyz:
Erstmal, ich kann natürlich verstehen dass Du Dich maßlos ärgerst.
Nur: Ein Vertrag kommt erst zustanden mit KDG wenn der Anschluß installiert worden ist - weil es, so wie Du leider erlebt hast, Fälle gibt wo das trotz Positiv-Meldung des Computers nicht möglich ist.
Da nun aber kein Vertrag zustande gekommen ist hast Du hm, "Pech gehabt". Gäbe es einen Vertrag müßte KDG um den Vertrag erfüllen zu können einen HÜP legen. Aber wie gesagt... ist nicht.
Nun mal meine Idee: Könnte es sein dass der HÜP im Nachbarhaus ist? Bei Reihenhäusern kommt sowas vor. Deshalb könnte es sein dass bisher alles auf "Grün" war und auch eine Fernsehdose irgendwo hängt. Die Frage wäre dann nämlich, ob (nach Aufrüstung des Hauses mit HÜP durch einen passenden Verstärker) dann nicht doch noch realisiert werden könnte - denn das Modem usw tät ja zu Dir ins Haus kommen. Beim Nachbarhaus müßte evtl. nur der Verstärker gemacht werden.
Ob das geht kann ich technisch gesehen nicht beurteilen - und ob KDG das machen wird auch nicht. Aber eine Idee wäre es.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
Ok, der fehlerhafte Datenbestand ist zugegebenermaßen unglücklich.
Aber zu glauben, daß KD , sozusagen als Schmerzensgeld, deswegen die Kosten der Zuführung zum Haus übernimmt, ist m.E. doch etwas naiv.
Es zeigt sich doch immer wieder. Verfügbar ist ein Abschluss erst, wenn ein Techniker VOR ORT seinen Daumen hebt.
Zuletzt geändert von molli2000 am 25.05.2010, 18:05, insgesamt 2-mal geändert.
Digital-Fernsehen über Satellit:
Antenne Kathrein CAS 90
LNB Kathrein UAS 585
Sat Receiver:
Vantage HD 8000S
3 x Vantage HD 7100S Internet und Telefon:
KDG Internet & Phone 100
WLAN Kabelrouter Hitron CVE-30360
WLAN-Router Asus RT-N56U Black Diamond
Na ja, KDG sagt sich halt "wenn die nicht wollen ists uns auch egal" (sprich: wenn die wollen müssen sie zahlen). Ob man so natürlich Kunden gewinnt ist ne andere Frage...
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
He-Du hat geschrieben:und man muss auch bedenken das der HÜP normalerweise mehr als 500€ kostet. KD trägt ja schon ein großen Teil der kosten so weit ich weis.
Kann man von beiden Seiten sehen.
Auf der einen Seite kann man sich schon fragen, warum KD den ganzen HÜP zahlen soll. Auf der anderen Seite sollte KD aber an Kunden interessiert sein und das kommen sicher nicht mehr, wenn die Einstiegshürden höher sind.
Wenn ich mir MNet anschaue, dann installieren sie die Übergabepunkte für ihr Glasfasernetz im Haus erstmal auf eigene Rechnung. Denn nur mit Übergabepunkt im Haus können sie dort ihre Produkte anbieten.