Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie über das Kabelnetz via Vodafone (z.B. GigaZuhause Kabel oder CableMax), eazy bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Kunterbunter hat geschrieben:"Bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen. Nach Ablauf der Frist von 13 Monaten bestehen nach einer Belastung auf dem Konto gegenüber der Bank grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche mehr. Ansprüche gegenüber dem Einziehenden können grundsätzlich innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden (§ 195 BGB)."
Quelle: Wikipedia
Aber, wie gesagt, in sieben Wochen gilt das alles nicht mehr.
Vorsicht! § 195 BGB gilt auch in sieben Wochen noch. Allerdings steht da auch nur ganz allgemein der Satz "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."
Wiki ist manchmal mit Vorsicht zu genießen, denn es könnte hier der Eindruck entstehen, der Verweis auf 195 BGB beträfe den gesamten Text und nicht nur den letzten Satz.