Nicht wirklich, da steht "alleinige Verantwortung", also hat Vodafone auch keine Hinweispflicht wenn die Anforderung nicht erfüllt werden. Die Anlieferung und Qualitätskontrolle des Signals sind allein Aufgabe des Senders. Ansonsten bezahlt der Sender eben für eine Einspeisung, aber bekommt diese nur so gut, wie das Signal es eben zulässt.DerSarde hat geschrieben: 30.05.2025, 15:03 Vielmehr müsste VF, nachdem sie von dem Problem Kenntnis erlangt haben, auf den Sender zugehen und mit Verweis auf den Einspeisevertrag (als rechtlicher Grundlage) eine Änderung des Quellsignals einfordern.
Und richtig, auch für ausländische Sender gibt's einen Einspeisevertrag, Vodafone (wie jeder Anbieter) kann nicht einfach urheberrechtlich geschützte Inhalte weiterverbreiten ohne Genehmigung des Urhebers.
Für den Kunden, der vor seinem Radio sitzt, ist das natürlich alles unbefriedigend, das ist klar. Den interessiert es auch nicht wer da nun welche Pflichten missachtet, für den Kunden ist Vodafone "der doofe".