Smartcard angeblich nicht angekommen
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Re: Smartcard angeblich nicht angekommen
Nein, das gilt generell.
Siehe AGB:
Ziffer 3.2
g) Schadensersatz für auftretende Beschädigungen oder den Verlust der Smartcard und, im
Falle der Miete oder Leihe des Empfangsgeräts, für auftretende Beschädigungen oder den
Verlust des Empfangsgeräts in der aus der Preisliste ersichtlichen Höhe zu leisten, es sei
denn, der Kunde hat die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten.
Dem Kundenbleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Nachweis wird durch Sachverständigengutachten erbracht. Da kommen natürlich keine EUR 35 heraus.
Siehe AGB:
Ziffer 3.2
g) Schadensersatz für auftretende Beschädigungen oder den Verlust der Smartcard und, im
Falle der Miete oder Leihe des Empfangsgeräts, für auftretende Beschädigungen oder den
Verlust des Empfangsgeräts in der aus der Preisliste ersichtlichen Höhe zu leisten, es sei
denn, der Kunde hat die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten.
Dem Kundenbleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Nachweis wird durch Sachverständigengutachten erbracht. Da kommen natürlich keine EUR 35 heraus.
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Re: Smartcard angeblich nicht angekommen
Und nochmal für alle: Es ist egal was die Karten kosten. Es handel sich um eine Gebühr die in Rechnung gestellt wird wenn die Karte zu spät oder nicht zurückkommt. Das ist KEIN Kartenpreis sondern quasi ne Mietgebühr.Petemax hat geschrieben: Wer sich wehrt zahlt niemals EUR 35. Denn KDG müsste seinen Schaden nachweisen. Und dazu müssten sie vor Gericht offenlegen, was die Karten kosten. Das werden die niemals tun.
(Wenn du z.B ne DVD ausleihst und die nen Tag zu spät abgibst musst du auch 1,50 Euro oder so zahlen. Das heißt aber nicht, dass die DVD nen 1,50 Euro kostet.)
Man wurde bereits in der AB darüber informiert. Da man nicht widersprochen hat, hat man die Preis akzeptiert. Ergo muss KDG keinen Schaden nachweisen.
Und wer soll ein solches Gutachten bezahlen? Das kostet mehr als die 35 Euro. Und bezieht sich nur darauf wenn der Kunde den Verlust/Beschädigung nicht zu verantworten hat. Also muss man erstmal Nachweisen können, dass man die Geräte überhaupt verschickt hatPetemax hat geschrieben: für auftretende Beschädigungen oder den
Verlust des Empfangsgeräts in der aus der Preisliste ersichtlichen Höhe zu leisten, es sei
denn, der Kunde hat die Beschädigung oder den Verlust nicht zu vertreten.
Der Nachweis wird durch Sachverständigengutachten erbracht. Da kommen natürlich keine EUR 35 heraus.
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Re: Smartcard angeblich nicht angekommen
Genau für solche leichtgläubigen Kunden wie Dich machen die die AGBs.
Alle anderen wissen, dass das Humbug ist.
§309 Nr. 5 BGB
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit.
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
5. (Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen)
die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn
a) die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder
b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;
Deshalb muss KDG einem die Möglichkeit einräumen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Und natürlich ist das ein Schadenersatz und keine Miete. Erstens ist das natürlich ein Schadenersatz, weil Miete für etwas zerstörtes untergegangenes schon begrifflich nicht möglich ist. Und im Übrigen gilt
§ 306a BGB
Umgehungsverbot.Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Das Gutachten läuft über die Rechtschutzversicherung.
Und wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
Alle anderen wissen, dass das Humbug ist.
§309 Nr. 5 BGB
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit.
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
5. (Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen)
die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn
a) die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder
b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;
Deshalb muss KDG einem die Möglichkeit einräumen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Und natürlich ist das ein Schadenersatz und keine Miete. Erstens ist das natürlich ein Schadenersatz, weil Miete für etwas zerstörtes untergegangenes schon begrifflich nicht möglich ist. Und im Übrigen gilt
§ 306a BGB
Umgehungsverbot.Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Das Gutachten läuft über die Rechtschutzversicherung.
Und wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Smartcard angeblich nicht angekommen
Wenn das so einfach ist, warum hat Sky/Premier dann shcon seit Jahren diese Klausel und es hat noch kein Mensch dagegen geklagt?
Eigenartig.
Aber scheinbar bist Du Anwalt, dann mußt Du es ja wissen.
MB-Berlin
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Re: Smartcard angeblich nicht angekommen
Er geht einfach davon aus, dass die Karten keinen Wert von 35 Euro haben. Er rät jedem zu einem Gutachten weil er der Ansicht ist, dass KDG den Wert der Karte nicht offen legt.
1) müsste man dann trotzdem zahlen, nämlich den Differenzbetrag
2) geht es im Treat darum, dass die Karte "verloren gegangen" ist. Also würde KDG eine neue Karte zustehen.
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Das heißt es müsste einmal die Gebühr für die verlorene Karte an Nagravison bezahlt werden und die Gebühr für eine neue.
1) müsste man dann trotzdem zahlen, nämlich den Differenzbetrag
2) geht es im Treat darum, dass die Karte "verloren gegangen" ist. Also würde KDG eine neue Karte zustehen.
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Das heißt es müsste einmal die Gebühr für die verlorene Karte an Nagravison bezahlt werden und die Gebühr für eine neue.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: Smartcard angeblich nicht angekommen
Das habe ich schon verstanden. Nur verlangt Sky diesen Betrag schon seit vielen Jahren.
Mich wundert, wenn das so einfach wäre, dass die Verbraucherschützer etc. bisher keinen Mustreprozess in diesem Bereich angestrngt hätten.
MB-Berlin
Mich wundert, wenn das so einfach wäre, dass die Verbraucherschützer etc. bisher keinen Mustreprozess in diesem Bereich angestrngt hätten.
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Re: Smartcard angeblich nicht angekommen
Moin
Frage: Wie verschicke ich die Geräte und die Smartcard denn wirklich so sicher, das KD nicht sagen kann * Nicht angekommen* ?????
Frage: Wie verschicke ich die Geräte und die Smartcard denn wirklich so sicher, das KD nicht sagen kann * Nicht angekommen* ?????
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Re: Smartcard angeblich nicht angekommen
Am dümmsten per Einschreiben das wird quittiert und du hast einen Nachweis das es angekommen ist
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Re: Smartcard angeblich nicht angekommen
Und wenn ich es nicht auf die dümmste Art und Weise möchte, sondern intelligent? 

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Re: Smartcard angeblich nicht angekommen
Das Gleiche ist mir auch passiert.Smartcard bereits im Mai zurückgeschickt und "ANGEBLICH" nie angekommen.Habe schon mehrfach mit KD telefoniert,Emails geschickt.Bis heute ohne Erfolg.Werde jetzt den Weg über einen Anwalt nehmen.Denn ich habe sehr sehr oft gehört und gelesen,daß alle Rücksendungen,die in einem normalen Brief erfolgten nie ankommen.In meinen Augen ist das eine Masche,um nebenbei noch etwas Geld zu verdienen.