Urteil des Landgericht Berlin unter Tatbestand.faint hat geschrieben:Daher ist auch hier "eigene Angaben" relativ offen, ansonsten, "Quelle" für die Vergabe der Abgaben?
Quelle dafür, dass KDG an die Privatsender Geld zahlt?faint hat geschrieben:"Quellen" dafür, was KDG alles zahlt und was nicht?
-> Unternehmenspräsentationen der KDG
-> Urteil des Landgericht Berlin unter Tatbestand:
Der Vorwurf kartellwidrigen Verhaltens, §§ 19 und 20 GWB treffe allein die Klägerin, die bspw. den privaten Sendeanstalten RTL und ProSiebenSat1 eine Rückvergütung für Signale im HD-Standard zubillige, die sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht gewähre.