Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

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Knidel
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von Knidel »

faint hat geschrieben:Daher ist auch hier "eigene Angaben" relativ offen, ansonsten, "Quelle" für die Vergabe der Abgaben?
Urteil des Landgericht Berlin unter Tatbestand.
faint hat geschrieben:"Quellen" dafür, was KDG alles zahlt und was nicht?
Quelle dafür, dass KDG an die Privatsender Geld zahlt?
-> Unternehmenspräsentationen der KDG
-> Urteil des Landgericht Berlin unter Tatbestand:
Der Vorwurf kartellwidrigen Verhaltens, §§ 19 und 20 GWB treffe allein die Klägerin, die bspw. den privaten Sendeanstalten RTL und ProSiebenSat1 eine Rückvergütung für Signale im HD-Standard zubillige, die sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht gewähre.
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faint
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von faint »

Und du fordere von mir noch einmal die genaue Verlinkung von Aussagen :D "Die Erde ist eine Scheibe".

Ich liebe diese Art von Diskutieren.
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VBE-Berlin
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von VBE-Berlin »

Knidel hat geschrieben:Der Vorwurf kartellwidrigen Verhaltens, §§ 19 und 20 GWB treffe allein die Klägerin, die bspw. den privaten Sendeanstalten RTL und ProSiebenSat1 eine Rückvergütung für Signale im HD-Standard zubillige, die sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht gewähre.
dieser Ausschnitt aus dem Urteil ist meiner Ansicht nach sogar ein Grund in Berufung zu gehen.

Das Gericht entscheidet, dass die KDG den ÖR etwas nicht gewährt, worüber die ÖR noch nicht einmal bereit waren zu verhandeln.
Die ÖR haben immer den Standpunkt vertreten: "Hier gibt es nichts zu verhandeln"

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fizup
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von fizup »

Nur zur Klarstellung: Im Tatbestand im Zivilurteil steht der Vortrag der Parteien OHNE Wertung des Gerichts, die folgt dann erst in der Urteilsbegründung. :wink:
Es zeigt sich im Übrigen auch schon am Konjunktiv "treffe", dass es sich hier lediglich um eine Behauptung der Beklagten handelte. Ob diese Behauptung dann auch bewiesen oder nicht bestritten wurde, müsste man nachlesen.
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von Knidel »

Richtig. Das war keine Feststellung vom Gericht.

Hier übrigens nochmal der Link zum Urteil:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... isiert.pdf
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VBE-Berlin
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von VBE-Berlin »

fizup hat geschrieben:Es zeigt sich im Übrigen auch schon am Konjunktiv "treffe"
Da der Konjunktiv1 und der Präsens von treffen beides "treffe" ist, würde mich interessieren, woraus du schließt, dass der Konjunktiv gemeint ist.

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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von Knidel »

In dem obigen Zitat finden sich gleich drei Konjunktive. ;)
Präsens kann es nicht sein. Wäre der erste Satz im Präsens müsste es "Der Vorwurf [...] trifft allein die" heißen. :streber: ;)
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von VBE-Berlin »

Knidel hat geschrieben:Präsens kann es nicht sein. Wäre der erste Satz im Präsens müsste es "Der Vorwurf [...] trifft allein die" heißen. :streber: ;)
Stimmt. Lesen muss man können.

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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von berlin69er »

Bei TC werden wieder Nägel mit Köpfen gemacht, statt zu klagen...
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Mike79
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Re: Diskussion über den Streit mit ARD/ZDF

Beitrag von Mike79 »

Weitere ARD/ZDF HD-Kanäle? Nicht vor 2018... KabelDeutschland, hier bleibt das Programm schwarz.