Ein vollversogter Kabelanschluss IST möglich. Der Vertrag war ursprünglich nur für das Zusatzangebot, das ist auch weiterhin verfügbar, weil Kabel ist da und taugt. Nur halt nichtmehr über einen Mehrteilnehmeranschluss. Man KANN es aber weiternutzen, man muss halt "nur" den Grundvertrag nachfolgend anders bezahlen.berlin69er hat geschrieben:Nein, auch das kann so nicht funktionieren, denn Voraussetzung für seine gebuchten Pakete, ist ein vollversorgter Kabelanschluss. Und dieser ist in der neuen Wohnung nunmal nicht vorhanden (Vertragstechnisch)!
Von daher ist es mMn rein rechtlich durchaus verständlich, dass der Vertrag weiterläuft.
Es wird dabei auch kein Mehrnutzervertrag auf Direktkunde umgestellt, denn der alte Mehrnutzervertrag des Vermieters ändert sich wohl nicht, der neue Direktvertrag ist nur Vorraussetzung um das gebuchte Zusatzangebot weiter beziehen zu können.
Man kann rechtlich nicht einfach drölfzehn Verträge in einen Topf werfen. Man hätte einfach kein Zusatzangebot mit einer eigenen Mindestvertragslauft dazubuchen sollen (weil is ja eh schon da und auf die 13€ ist dann auch gesch...).
Ob man das aus "sozialer" Sicht unbedingt so durchziehen muss und nicht kulant reagieren könnte, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Wenn ich irgendwo eine Winterrreifenlagerung mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit buche, dann kann ich mich auch nicht damit rauswinden, dass ich das auf einmal nichtmehr brauche, nur weil ich auf einmal kein Auto mehr habe. Die Winterreifen können letztendlich auch eingelagert werden, auch wenn ich kein Auto mehr habe, dabei spielt es noch nichtmal eine Rolle ob man überhaupt noch Winterreifen hat.
Genau dafür sind Mindestlaufzeiten bei Verträgen ja da.