Umzug - nun wird der TV Vertrag 3x so teuer

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Boba Fett
Kabelexperte
Beiträge: 976
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Re: Umzug - nun wird der TV Vertrag 3x so teuer

Beitrag von Boba Fett »

berlin69er hat geschrieben:Nein, auch das kann so nicht funktionieren, denn Voraussetzung für seine gebuchten Pakete, ist ein vollversorgter Kabelanschluss. Und dieser ist in der neuen Wohnung nunmal nicht vorhanden (Vertragstechnisch)!
Ein vollversogter Kabelanschluss IST möglich. Der Vertrag war ursprünglich nur für das Zusatzangebot, das ist auch weiterhin verfügbar, weil Kabel ist da und taugt. Nur halt nichtmehr über einen Mehrteilnehmeranschluss. Man KANN es aber weiternutzen, man muss halt "nur" den Grundvertrag nachfolgend anders bezahlen.
Von daher ist es mMn rein rechtlich durchaus verständlich, dass der Vertrag weiterläuft.
Es wird dabei auch kein Mehrnutzervertrag auf Direktkunde umgestellt, denn der alte Mehrnutzervertrag des Vermieters ändert sich wohl nicht, der neue Direktvertrag ist nur Vorraussetzung um das gebuchte Zusatzangebot weiter beziehen zu können.
Man kann rechtlich nicht einfach drölfzehn Verträge in einen Topf werfen. Man hätte einfach kein Zusatzangebot mit einer eigenen Mindestvertragslauft dazubuchen sollen (weil is ja eh schon da und auf die 13€ ist dann auch gesch...).
Ob man das aus "sozialer" Sicht unbedingt so durchziehen muss und nicht kulant reagieren könnte, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Wenn ich irgendwo eine Winterrreifenlagerung mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit buche, dann kann ich mich auch nicht damit rauswinden, dass ich das auf einmal nichtmehr brauche, nur weil ich auf einmal kein Auto mehr habe. Die Winterreifen können letztendlich auch eingelagert werden, auch wenn ich kein Auto mehr habe, dabei spielt es noch nichtmal eine Rolle ob man überhaupt noch Winterreifen hat.

Genau dafür sind Mindestlaufzeiten bei Verträgen ja da.
Naomi Andrews
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: 22.10.2014, 16:34

Re: Umzug - nun wird der TV Vertrag 3x so teuer

Beitrag von Naomi Andrews »

Boba Fett hat geschrieben: Wenn ich irgendwo eine Winterrreifenlagerung mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit buche, dann kann ich mich auch nicht damit rauswinden, dass ich das auf einmal nichtmehr brauche, nur weil ich auf einmal kein Auto mehr habe.
Naja, der Vergleich hinkt ein wenig, denn dort kann ein reservierter und somit belegter Lagerplatz nicht immer von jetzt auf gleich direkt kompensiert werden, wodurch Geld flöten geht.
Steht allerdings der Ersatzkunde (den ich bereits in Form eines IP Vertrags angekarrt habe) in der Tür, dürfte dies kein Problem sein, auch wegen der Kundenbindung reagiert man sicher kulant. ;-)
Wenn die mir mein HD Paket abstellen sollen, könnten sie auf den Hotbutton drücken und sich freuen, dass ich denen jahrelang als demütiger Kunde gedient und gerade einen Neukunden angeschleppt habe. Und nicht weiter Kohle kassieren, während ich via Satellit gucke ... bzw. wenn ich nicht gerade den Schnee von den LNB's kratze. Aber wie gesagt, dass ist nur meine Ansicht von "Fair Play".

Ansonsten geht der schriftliche Support mit dir konform, wenn auch erst nach der dritten Antwort bzgl. dieses Themas. In Antwort 1 bestätigte man mir Kunde zu sein, in Antwort 2 (jeweils nach erneuter Problemschilderung) bot man mir an als Kunde, Kunde zu werden. Nun ja ...

Antwort Nr. 3:

leider können wir Ihnen trotz des Umzugs keinen anderen Kündigungstermin bestätigen. (also weitere 12 Monate)
Ihren Vertrag haben wir nach den Vorgaben des aktuellen Telekommunikationsgesetzes beendet.

Grundsätzlich besteht ein Telekommunikationsvertrag auch an Ihrem neuen Wohnort weiter. Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht. Nur wenn Kabel Deutschland an Ihrem neuen Wohnort nicht verfügbar ist, können Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG). Bei dieser außerordentlichen Kündigung beginnt die Frist mit Ihrem Umzugstermin.
Sind Sie bereits umgezogen und haben nachträglich gekündigt, dann beginnt die Frist mit dem Eingang Ihrer Kündigung.


Keine Ahnung ob das jetzt eine fundierte Aussage ist und keine Ahnung was ich jetzt machen soll.
Mein Mitbewohner meinte bereits, egal, schließen wir den Mist ab. Das widerstrebt mir extrem, mich erinnert das zu sehr an. "Nachdem du unterschrieben hast, kannst du mich mal". Mag mittlerweile fast überall so sein, aber ich kann mich an so etwas leider nicht gewöhnen.

Gruß und Dank für eure Beitrage, auch an Krummlasche ... ;-) Hatte einen schlechten Tag, der bevorstehende Umzug macht mich noch irre.
maniacintosh
Insider
Beiträge: 2057
Registriert: 22.06.2010, 19:27
Wohnort: Bremen

Re: Umzug - nun wird der TV Vertrag 3x so teuer

Beitrag von maniacintosh »

Boba Fett hat geschrieben:
berlin69er hat geschrieben:Nein, auch das kann so nicht funktionieren, denn Voraussetzung für seine gebuchten Pakete, ist ein vollversorgter Kabelanschluss. Und dieser ist in der neuen Wohnung nunmal nicht vorhanden (Vertragstechnisch)!
Ein vollversogter Kabelanschluss IST möglich. Der Vertrag war ursprünglich nur für das Zusatzangebot, das ist auch weiterhin verfügbar, weil Kabel ist da und taugt. Nur halt nichtmehr über einen Mehrteilnehmeranschluss. Man KANN es aber weiternutzen, man muss halt "nur" den Grundvertrag nachfolgend anders bezahlen.
Von daher ist es mMn rein rechtlich durchaus verständlich, dass der Vertrag weiterläuft.
Ein vollversorgter Anschluss mag möglich sein, dies ist allerdings erstmal unerheblich. Der Anschluss ist erstmal nicht vorhanden, somit kann der Zusatzvertrag nicht weitergeführt werden. Ich persönlich sehe auch für den Kunden keinen Kontrahierungszwang diesen Vertrag abzuschließen. Selbst wenn ein Kontrahierungszwang bestehen sollte, ändern sich die Konditionen dennoch deutlich. Mit dem Argument, dass ein vollversorgter Anschluss möglich ist, müsste man eben auch bei Umzug in ein grundsätzlich versorgtes Gebiet, in dem ein Haus nur noch keinen HÜP hat bzw. noch nicht angeschlossen ist, einen Kontrahierungszwang zur Beauftragung der Installation eines HÜP herleiten.

Ein vollversorgter Anschluss ist Vorraussetzug für die Buchung und Nutzung des Produktes, ist dieser Anschluss nicht vorhanden, kann KDG das Produkt zu den bisherigen Konditionen nicht mehr anbieten. Bisher war ein vollversorgter Anschluss ohne Zutun (und ohne Möglichkeit des Verzichts) des Kunden vorhanden, künftig muss dieser selbst organisiert werden.
Es wird dabei auch kein Mehrnutzervertrag auf Direktkunde umgestellt, denn der alte Mehrnutzervertrag des Vermieters ändert sich wohl nicht, der neue Direktvertrag ist nur Vorraussetzung um das gebuchte Zusatzangebot weiter beziehen zu können.
Man kann rechtlich nicht einfach drölfzehn Verträge in einen Topf werfen. Man hätte einfach kein Zusatzangebot mit einer eigenen Mindestvertragslauft dazubuchen sollen (weil is ja eh schon da und auf die 13€ ist dann auch gesch...).
KDG bietet aber eben halt keine Alternative, es gibt – auch gegen Aufpreis – keine TV-Verträge mit z.B. monatlicher Laufzeit. Auch verlängern sich die Verträge immer um 12 Monate. Ein eventueller Umzug ist aber kaum so planbar, dass man den Vertrag immer pünktlich los werden kann.
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berlin69er
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Re: Umzug - nun wird der TV Vertrag 3x so teuer

Beitrag von berlin69er »

Eben! Ob der Anschluss technisch möglich ist, spielt erstmal keine Rolle! Nur der Vertrag ist entscheidend! Und da kann man den Kunden nicht einfach so eine Vertragsänderung aufs Auge drücken.
@TE: Wende dich an die Kabelhelden (Link in meinem oberen Beitrag) und schildere dort dein Problem. Wie du dem Link entnehmen konntest, ist die Lösung ganz einfach und wird auch so von den offiziellen Mitarbeitern dort bestätigt. Nur die HL und andere Supportmitarbeiter wissen offenbar nicht, wie es richtig läuft... Nicht aufgeben und schon garnicht den Anschluss buchen!
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Re: Umzug - nun wird der TV Vertrag 3x so teuer

Beitrag von Fabian »

berlin69er hat geschrieben:Hast du eine schriftliche Kündigungsbestätigung? Dann ist doch alles in Butter! Die Kündigngsfrist beträgt 3 Monate, ab Umzugsdatum. Das ist gesetzlich geregelt.


Wo ist denn das geregelt ?
Oder ist das eine Kulanzregelung von KDG ?

Bei DSL Anschlüssen hat der BGH noch im Jahre 2010 anders entschieden.


http://www.teltarif.de/dsl-umzug-urteil ... 40644.html

http://medien-internet-und-recht.de/vol ... k_id=2274#
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Re: Umzug - nun wird der TV Vertrag 3x so teuer

Beitrag von maniacintosh »

2010 gab es das auch noch kein Kündigungsrecht beim Umzug. Diese Regelung wurde erst später ins TKG aufgenommen.
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Re: Umzug - nun wird der TV Vertrag 3x so teuer

Beitrag von Fabian »

maniacintosh hat geschrieben:2010 gab es das auch noch kein Kündigungsrecht beim Umzug. Diese Regelung wurde erst später ins TKG aufgenommen.
Danke, ich habe da mal nachgesehen.
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.
Ich habe mal markiert, worauf es m.E. ankommt. Das sind die
sonstigen Vertragsinhalte

denn der Kunde müsste ja ein zusätzliches Vertragsverhältnis eingehen.

Ich würde deshalb KDG auf die o.a. Passage aufmerksam machen und eventuell in einer Mail zitieren und gleichzeitig mitteilen,
dass ich von meinem Kündigungsrecht nach §46 (8) TKG Gebrauch mache, weil ich nicht bereit bin, ergänzend zu den bisherigen Vertragsinhalten für TV "sonstige Vertragsinhalte" zu erbringen.

Diese umständlichen Erläuterungen halte ich für wichtig, weil noch Internet/Phone bei KDG unter Vertrag ist und KDG Sperren als Druckmittel verwendet.
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Re: Umzug - nun wird der TV Vertrag 3x so teuer

Beitrag von Krummlasche »

Naomi Andrews hat geschrieben:Gruß und Dank für eure Beitrage, auch an Krummlasche ... ;-) Hatte einen schlechten Tag, der bevorstehende Umzug macht mich noch irre.
Alles gut. Gruß zurück und viel Glück euch beiden!

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