Können sie ja! Stell eine Zimmerantenne auf und empfang via DVB-Tsirmarco hat geschrieben:Klar war die Frage ernst gemeint. Mittlerweile gilt ja hinsichtlich der Rundfunkgebühren: eine Wohnung - ein Beitrag. Müssten deswegen nicht zumindest öffentlich-rechtliche Sender empfangen werden können?exkarlibua hat geschrieben: Ist die Frage ernst gemeint?
Wieso sollte es wohl nicht "rechtens" sein Anschlüsse, für die nicht bezahlt wird, zu deaktivieren?
Du zahlst bei KDG so wie bei jedem anderen Kabelanbieter (oder auch IPTV Versorger) nicht für Sender sondern für die Dienstleistung.sirmarco hat geschrieben:Wusste nicht, dass einzelne Buchsen total abgetrennt und abgeschaltet werden können.
Für den Aufwand (Technik, Personal, Gema-Gebühren, etc, pp.), der nötig ist, dass die Signale am Übergabepunkt ankommen.
Und selbstverständlich ist kein Unternehmen verpflichtet seine Leistungen gratis zu erbringen.
Bei Einzelanschlüssen die betroffenen Wohnungen natürlich per Verplombung abschaltbar.
Ansonsten liegt der Übergabepunkt (HÜP) liegt in der Regel an der "Hausaußenwand". Alles was dahinter kommt ist in 9 von 9 Fällen Sache des Vermieters bzw. Hauseigentümers.
Das heißt, selbst wenn (nach Abschluss eines Kabelanschlussvertrags) vom Kabelnetzbetreiber ein Signal ordnungsgemäß angeliefert wird, kann es trotzdem aufgrund fehlerhafter Verkabelung zu Problemen beim Empfang kommen bis hin zum Komplettversagen.