Masterflok hat geschrieben:Selbstverständlich habe ich das getan, schon vor wenigen Wochen, ebenfalls auf dein Nachfragen. Aber du scheinst gerne solche Dinge zu überlesen :lol:
Eine Quelle aus der damaligen Zeit wäre vertrauenswürdiger.
Zumindest in Berlin ging es damals in den 80ern um etwas anderes, nämlich um die Finanzierung der AK Berlin und vor allem der PK Berlin mit ihrer Kabelzentrale und dem Offenen Kanal.
siehe hier:
http://helpdesk.kdgforum.de/wiki/Kabelp ... erlin#1985
Und hier ein Text aus "Lokale Vielfalt auf dem Prüfstand: Entwicklung und Erfahrungen des Berliner Kabelpilotprojektes" (1989):
Schon bald nach Verabschiedung des KPPG wird deutlich, daß der Berliner Kabelversuch mit einer Hypothek absehbarer und erheblicher Finanzierungsprobleme belastet ist. Um den neuen Rundfunkveranstaltern möglichst optimale Startbedingungen zu schaffen, hatte der Gesetzgeber, wie beschrieben, sowohl das Versuchsgebiet auf ganz Berlin ausgeweitet als auch für die erste Versuchsphase auf Teilnehmergebühren verzichtet. [...] Da der letzte Teilbetrag des Kabelgroschens am 15.11.1986 überwiesen wird, der Versuch indes noch bis zum 27.8.1990 laufen soll (es sei denn, das KPPG wird nach §6(4) vorzeitig beendet und durch ein neues Mediengesetz abgelöst), sind die Finanzierungsprobleme des Kabelpilotprojekts somit noch vor seinem Start vorprogrammiert. Als einzige zusätzliche Einnahmequelle bleiben vorerst die Abgaben der Rundfunkveranstalter an die Anstalt für Kabelkommunikation und die PK Berlin in der Projektstufe 2, denn nach wie vor ist auch ungewiß, wann und ob überhaupt mit einer Realisierung von Pay-TV und Abrufdiensten zu rechnen ist. (36)
Für Aufsichts- und Zulassungstätigkeiten der Anstalt für Kabelkommunikation sollen nach §18 KPPG Beiträge von den Anbietern erhoben werden, und zwar nach Maßgabe der ihnen zugeteilten Kapazitäten und Sendezeiten. Zu erbringen sind aus diesen Anbieterentgelten etwa 900.000 DM jährlich für den Unterhalt der Verwaltung der Anstalt für Kabelkommunikation und die Aufwandsentschädigungen für die fünf Kabelräte. (vgl. dpa Bin, 9.1.1985) Am 21.12.1984 setzt der Senat die Höhe dieser Gebühren durch Rechtsverordnung fest. (vgl. Leg.33)
Den weitaus größeren Teil machen die Gebühren aus, die an die Projektgesellschaft für die Benutzung der Kabelzentrale abzuführen sind und nach §22(3) KPPG auch die Kosten für die Offenen Kanäle bestreiten sollen. Die dafür vom Kabelrat Mitte Februar bestätigte Entgeltordnung für die Anbieter (vgl. Presseinformation PK Berlin, 19.2.1985) unterscheidet zwischen den dauernd überlassenen Einrichtungen für die Sendeabwicklung komplett angelieferter Programme - sogenannter Summensignale (vgl. §2(1) Leg.1) - und stundenweiser Abwicklung für Signale, die nicht als Summensignale angeliefert werden (vgl. §4(1) ebd.), wie Programme, die erst In der Kabelzentrale zusammengestellt werden.
[...]
Der Kabelrat, der die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überwachen soll, stellt sich jedoch unerwartet quer zu den Plänen der PK. Mit Beschluß vom 14.7.1985 versagt er die Zustimmung zur Senkung der Anbietergebühren und fordert den Aufsichtsrat der PK auf, ein solides Finanzierungskonzept für die Kabelzentrale vorzulegen, da er den drohenden Zugriff auf Landesmittel für offensichtlich problematisch hält. Die Ablehnung wird begründet mit dem Vorwurf, der Gebührenvorschlag trage den Verpflichtungen des KPPG nicht voll Rechnung (vgl. Tsp., 16.7.1985), In dessen §22(3) es heißt: "Für die Benutzung der Kabelzentrale sind von den Anbietern Entgelte zu entrichten, die im Laufe des Versuches den verursachten Kosten anzunähern sind. Die Entgelte sollen so gestaltet werden, daß die Projektgesellschaft daraus die ... Kosten für die Offenen Kanäle bestreiten kann."
Das Tauziehen um die Anbieterkosten geht indes in eine neue Runde. Am 17.7.1985 einigt sich der Aufsichtsrat der PK Berlin auf einen neuen Vorschlag, der nunmehr eine
60prozentige Entgeltsenkung vorsieht, (vgl. Tsp., 20.7.1985) Ende Juli lenkt der Vorsitzende des Kabelrates, Benda, schließlich ein und führt einen Umlaufbeschluß des Gremiums zur überarbeiteten Entgeltordnung herbei.
[...]
Rohloff dagegen hofft immer noch auf Teilnehmergebühren, die nach dem KPPG 1988 fällig werden sollen. Er prognostiziert, daß 90 Prozent der Kabeihaushalte auch nach der technischen Trennung der Kabelpilotprojekt-Stufen 2, 3 und 4 von den ortsüblichen Programmen das vollständige Angebot weiter beziehen und bezahlen werden, (vgl. Tsp., 2.8.1985)
Ob es zu einer Programmverschlüsselung überhaupt noch kommen wird, ist zu diesem Zeitpunkt aber bereits mehr als fraglich geworden. Vier Tage vor Projektstart gibt Hassemer in einem Interview kund:
"Wir in Berlin zweifeln immer mehr daran, daß es Sinn macht, zwischen einem Grundpaket und einem weiteren Paket zu unterscheiden. Wir sehen darin unter anderem
eine mögliche Benachteiligung gerade der örtlichen Veranstalter, die uns in Berlin besonders am Herzen liegen, und die, wie die Erfahrung zeigt, besonders große Schwierigkeiten haben. Denn gehört dann möglicherweise nicht ein von einem direkt abstrahlenden Satelliten geliefertes Programm notwendigerweise juristisch schon zum Grundpaket?" (Schmidt, 1985a, S.8)