Anudeath hat geschrieben:lexyz wollte wohl damit sagen, dass sein Guthaben mit anderen verträgen 2-3 Monate lang verrechnet wird. Dieser Verrechnung kann man laufen lassen, oder lässt sich das Geld zurück überweisen.
Oder das der Betrag (60 Euro) 2-3 Grundgebühren ausmacht. Es gibt also Interpretation in beide Richtungen.
Wenn der Kunde keine aktiven Verträge mehr hat, wird das Guthaben automatisch erstattet, wenn eine Bankverbindung vorliegt...Und bevor unser "Gast" wieder schimpft, was mit den Überweisern ist sei folgendes gesagt: Der Kd. wird darüber informiert, wenn KDG keine BV vorliegt und wird darum gebeten eine anzugeben, damit eine Erstattung erfolgen kann.
Stimmt, Barzahler bekommen kein Geld wieder. Nur in dem Fall muss, aus meiner Sicht, eine BV vorliegen, oder wo wurde denn das Geld eingezogen?
Und nein, ohne gültige BV erfolgt keine Erstattung, Schecks oder Gutscheine werden auch nicht verschickt

lol, du machst dich weiter zum Affen

Ich störe nicht weiter bei der Party.