Ob das dann aber auch rechtmässig ist
Eigentlich muß die Box bei Vertragsende (wie auch immer) zurück gegeben werden.
Der käufliche Erwerb ist m.W. nicht vorgesehen.
Wenn der Kunde nun sagt, daß die Box aus irgendwelchen Gründen "nicht mehr existiert und daher nicht zurück gegeben werden kann, ist eine in den AGB vorgesehene
Pauschale als Entschädigung an KDG zu zahlen. Dies ist aber
kein Kaufpreis.
Deshalb ist der ehemalige Kunde immer noch nicht rechtmässiger Eigentümer der Box.
Denn bei diesem Geschäft fehlt es am Wille von KDG das Eigentum an dieser Box aufzugeben bzw. zu übertragen, was aber für einen rechtmäßigen Erwerb notwendig ist.
Und deswegen wird auch KDG diese Box (Mac-Adresse) im Netzwerk nicht mehr provisonieren.