Die lag bestimmt vor, denn wenn der Verstärker ne Macke hatte, waren die Modemwerte bestimmt auch schlecht. Hat wohl nur keiner überprüft.schnullimulli hat geschrieben: allerdings wurde eine Störung für TV abgesetzt und nicht für IP/PHONE. Für eine HSI Störung wäre auch KD zuständig gewesen, aber die lag nicht vor.
Hausanschlussverstärker defekt, wer bezahlt?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Hausanschlussverstärker defekt, wer bezahlt?
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Re: Hausanschlussverstärker defekt, wer bezahlt?
Ne3 ist bis zum ÜP, alles was da hinter ist ist nicht KDG Bereich
NE4 Service: gratis entstörung bis zur Antennendose inkl Hardware (Modem, Receiver)
Verstärker ist also Sache vom Threadersteller, wenn er kein NE4 Service hat.
Vollig unabhängig davon er Internet und Phone hat.
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Re: Hausanschlussverstärker defekt, wer bezahlt?
WEnn der Hotliner zu mir sagt bei HSI haben Sie Gewährleistung bis zum Modem/Fritzbox
dann gehört doch auch der Verstärker dazu.
NE4 gibt es nicht bei Einfamilienhäusern.
Sven
dann gehört doch auch der Verstärker dazu.
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Re: Hausanschlussverstärker defekt, wer bezahlt?
????????????pop3 hat geschrieben:NE4 gibt es nicht bei Einfamilienhäusern.
Klar
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Re: Hausanschlussverstärker defekt, wer bezahlt?
HDfreak hat geschrieben:Ne3 ist bis zum ÜP, alles was da hinter ist ist nicht KDG Bereich
NE4 Service: gratis entstörung bis zur Antennendose inkl Hardware (Modem, Receiver)
Verstärker ist also Sache vom Threadersteller, wenn er kein NE4 Service hat.
Vollig unabhängig davon er Internet und Phone hat.
Wenn dem so ist müsstest du aber immer wenn dein Modem oder die Fritzbox oder Anschlussdose
defekt ist den Schaden selbste bezahlen.
@old
Damit meinet ich Netzeben 4 als Vertrag. NE4 im EFH gibt es natürlich.
Sven
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Re: Hausanschlussverstärker defekt, wer bezahlt?
Meine Meinung:
Mit der Hausnetzaufrüstung wird dieses EFH in ein Gebäude mit KDG-NE4 gewandelt.
Daher braucht der Verstärker nicht bezahlt zu werden.
So war es bisher bei den Einzelfällen, die ich hatte.
So oft kommt es zum Glück nicht vor.
Wobei ich nicht sagen kann, ob es sich um eine Rechtspflicht der KDG handelt (der Kunde hat den Verstärker geschenkt bekommen) oder ob es sich um eine Kulanzleistung der KDG handelt.
Bei reinen TV-Verträgen wäre auf jeden Fall der Hauseigentümer in der Pflicht.
MB-Berlin
Mit der Hausnetzaufrüstung wird dieses EFH in ein Gebäude mit KDG-NE4 gewandelt.
Daher braucht der Verstärker nicht bezahlt zu werden.
So war es bisher bei den Einzelfällen, die ich hatte.
So oft kommt es zum Glück nicht vor.
Wobei ich nicht sagen kann, ob es sich um eine Rechtspflicht der KDG handelt (der Kunde hat den Verstärker geschenkt bekommen) oder ob es sich um eine Kulanzleistung der KDG handelt.
Bei reinen TV-Verträgen wäre auf jeden Fall der Hauseigentümer in der Pflicht.
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Re: Hausanschlussverstärker defekt, wer bezahlt?
Hört sich ja schon mal gut an.
Dnke für die Info.
Dann werd ich mal abwarten.
Sven
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Sven
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Re: Hausanschlussverstärker defekt, wer bezahlt?
Interessant sind die AGB, da steht eindeutig das es Sache des Kunden ist.
http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... elefon.pdf
1. voraussetzung für die nutzung der leistungen
1.1. Die Leistungen von Kabel Deutschland können nur in Verbindung mit einem vollversorgten
Kabelanschluss im Vertriebsgebiet von Kabel Deutschland genutzt werden. Der Kabelanschluss
muss über eine Bandbreite von mindestens 614 MHz verfügen und Signale von Kabel Deutschland
empfangen.
Darüber hinaus ist erforderlich und vom Kunden bereitzuhalten:
– eine digitaltaugliche, rückkanalfähige Hausverteilanlage
http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... elefon.pdf
1. voraussetzung für die nutzung der leistungen
1.1. Die Leistungen von Kabel Deutschland können nur in Verbindung mit einem vollversorgten
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muss über eine Bandbreite von mindestens 614 MHz verfügen und Signale von Kabel Deutschland
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Darüber hinaus ist erforderlich und vom Kunden bereitzuhalten:
– eine digitaltaugliche, rückkanalfähige Hausverteilanlage
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Re: Hausanschlussverstärker defekt, wer bezahlt?
ich denke ebenfalls wie mb berlin:
bei der hsi Installation stellte man fest, das der Verstärker ausgewechselt werden muss ( da wäre interessant zu wissen, ob du ihn bezahlt hast)
sie haben ihn dir kostenfrei installiert und praktisch geschenkt, daher keine Gewährleistung ( oder 2 bzw. 4 Wochen Gewährleistung ) und danach bist du dafür selber verantwortlich
bei der hsi Installation stellte man fest, das der Verstärker ausgewechselt werden muss ( da wäre interessant zu wissen, ob du ihn bezahlt hast)
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Re: Hausanschlussverstärker defekt, wer bezahlt?
weihnachtsmann hat geschrieben:ich denke ebenfalls wie mb berlin:
bei der hsi Installation stellte man fest, das der Verstärker ausgewechselt werden muss ( da wäre interessant zu wissen, ob du ihn bezahlt hast)
sie haben ihn dir kostenfrei installiert und praktisch geschenkt, daher keine Gewährleistung ( oder 2 bzw. 4 Wochen Gewährleistung ) und danach bist du dafür selber verantwortlich
Nein die Instalation war damals kostenlos. Aber Sie haben ja meinen alten Verstärker der damals nurfür TV gebraucht wurde getauscht gegen Ihren rückkanalfähigen.
Der ist ja notwendig wenn ich HSI nehme und TV noch dabei habe.
WIe kommst du auf 2 oder 4 Wochen Gewährleistung. Wenn schon dan 2 Jahre auf den Verteiler.
Sven
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