Dieser Thread zeigt -mal wieder- die Unflexibilität bei KDG.
-eine Entsperrung hätte erfolgen sollen nachdem nachgewiesen wurde dass das Geld irgendwo im KDG-Konzern (ich nenns mal so) gelandet ist.
- Abbuchungstermine
- Software, in der jeder Anruf aufgenommen wird - mitsamt Auskunft des Hotliners
Manches ist aus rechtlichen Gründen in der Firmenkonstellation nicht möglich (Prüfung und Buchung derselben Personen, Genehmigungsverfahren), dient dem Schutz durch Mißbrauch der MA und für MA (z.B. Sperrung und Entsperrung durch Hotliner), Deslozierung der Bereiche, aber auch Zuarbeit durch Externe oder ausgelagerte Beteiligte im Verfahren.
Weiterhin natürlich auch die sicherlich als nicht mehr als aktuell zu bezeichnende Verwendung der Software.
Nun muß man (zähneknirschend) aber auch erwähnen, daß eine komplette Umstellung derartiger Systeme so einfach nicht machbar ist. Böses Beispiel ist das neue Kundenportal oder der Internetauftritt - damit war (und ist noch?) die KDG offensichtlich überfordert.
Der Einkauf bzw die Programmierung derartiger komplexer Software dauert Zeit bzw. kostet mehr als ein einfacher Kabelanschluss. Hauptproblem, und für Kunden selten erkennbar oder nachvollziehbar: Daten müssen entweder aufwendig neu erfasst oder übertragen werden. Da Daten und Informationen von verschiedenen Quellen eingearbeitet, verwaltet und verwendet werden sind Fehlerquellen erheblich. Sei es im Datenverlust oder Einschränkungen der Funktionalität oder Darstellung.
Die Größe und Vielfalt ist das Problem.
Was die geforderte Aufnahme angeht, so werden die Datenschützer und Gewerkschaften schon wieder aufschreien - und wenn es nicht einheitlich möglich ist hat es auch keinen Sinn. Für die automatische Anruferkennung die zumindest einen Kontakt notiert hat es bislang bei KDG ebenfalls noch nicht gereicht.
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In einer älteren Preisliste hab ich mal gelesen, dass eine Veränderung des Abbuchungstages gegen xyz Entgelt üblich wäre. Anscheinend wurde das abgeschafft - hab nichts mehr dazu gefunden.
Kleine Korrektur: Hier handelt es sich um den Wechsel des Rechnungszyklus (monatlich, quartal, halbjährlich , jährlich)
Für einige Verträge noch immer möglich, aber auch hier mit Vorsicht zu geniessen:
Diese Umstellungen können zumeist nicht immer innerhalb des aktuellen Rechnungslaufes umgesetzt werden.
So kann eine bereits fällige Jahresrechnung nicht zurückgenommen und auf monatliche Zahlweise umgestellt werden.
Bei alten Fernseherträgen gab es noch Möglichkeiten, durch digitale Zusatzverträge und HSI nun nicht mehr möglich.
Defenitiv nicht möglich ist die Änderung des Lastschrifttermins. Dieser wird zu Vertragsbginn durch den Bearbeitungstag festgelegt und kann danach -in vielen Firmen- nicht mehr verändert werden. Aussagen zur Begründung reichen von "steuerlichen Vorgaben über Systemprozessen bis Vertragsrecht".
Nicht zu bewerten, da es technisch möglich sein sollte dies umzusetzen!
Rechnung in Papierform kostet 1,5 Euro - Selbstzahler (also Du überweist) kostet nochmal 1,5 Euro.

Nö ... wäre der Preislogik nach richtig, wird aber nicht umgesetzt. Die Kombination aus "Kunde wünscht zusätzliche Papierrechnung" und "überweist selbst" schlägt als Summe mit 1,50 € zu Buche.
Hoffentlich hast Du die KDG -Preisplaner nicht auf dumme Gedanken gebracht.