dj2063 hat geschrieben:Entschuldigung. In den AGB steht nun mal nichts davon, dass ich das Zeug verschicken muss, sondern nur
"Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Gerät auf seine Kosten und auf seine Gefahr an Vodafone zurückzugeben."
Meine Gefahr sinkt beträchtlich, wenn ich das jemand von Vodafone persönlich in die Hand drücke...
Wenn du die Geräte an VF zurückgeben willst, musst du sie auch bei VF vor Ort abgeben und nicht bei einem Franchisenehmer, der nicht zu VF gehört...
Und (leider) sind die VF-Shops m.W. immer Franchisenehmer, d.h. die dürfen für VF auf Provisionsbasis verkaufen, haben aber mit VF nichts zu tun.
Sollten jetzt diese Franchisenehmer die Sachen an VF (an die von VF genannte Adresse) zurücksenden, so bist noch immer du in der Haftung, da du die Sachen ja nicht VF sondern einem (unbeteiligten) Dritten überreicht hast.
Ganz ehrlich: Bezahl lieber die 5,90 € für ein Paket und schick das Zeug per Paket (nicht Päckchen!) an VF und Gut ist.
Du brauchst ja auch keine 5 Pakete losschicken - ein einziges Paket reicht aus.
dj2063 hat geschrieben:Hmm. Schade. Ich hatte eigentlich irgendwie mit Schadenersatz geliebäugelt, da Nichterbringung der Leistung während der Vetragslaufzeit.
Dir ist schon klar, dass dir dafür auch ein realer Schaden entstanden sein muss, damit du überhaupt Schadenersatz geltend machen kannst?
Sprich: Neben den (durch die Kündigung gestundeten) Kosten müsste dir wirklich ein wirtschaftlicher Schaden entstehen - nicht nur ein theoretischer.
Und gerade dieser wirtschaftliche Schaden dürfte bei Privatpersonen bei der Rundfunkversorgung kaum bis gar nicht vorhanden sein.
Für eine Ersatzversorgung mit dem Basis-Angebot dürften dir als Schaden höchstens anteilig die Kosten für einen DVB-T2-Receiver [und das dürften bei einer Abschreibungsdauer von 3 Jahren und einem Gerätepreis von <100 Euro bezogen pro Monat also weniger als 3 Euro sein, die Kosten der HD-Versorgung fallen ja eh raus, weil die beim Kabel zwar in den Grundgebühren enthalten wären, du jedoch keine Kabel-Grundgebühren mehr bezahlen musst, ergo dir dort kein Schaden entsteht]. Auf jeden Fall dürfte der real entstandene [und damit auch ggfs. gerichtlich einklagbare] Schaden aber kaum über 40 Euro hinausgehen (wenn der Vertrag sich gerade um 1 Jahr verlängert hätte). Das reicht also weder für einen Receiver noch ansatzweise für die Installation einer Sat-Anlage oder den Umstieg auf IPTV-Angebote à la Entertain.