
Desweiteren wird schon seit November die Selbstzahlerpauschale überhaupt nicht mehr berechnet, sofern du weiterhin Online Rechnung nimmst. Entweder kostenlose Überweisung, oder kostenlose Papierrechnung: eines von Beiden.
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Ernsthaft? Warum nicht die Kunden- bzw. Vertragsnummer? Ist doch genauso eindeutig zuzuordnen.DarkStar hat geschrieben:VF möchte, aber das die korrekte Rechnungsnummer auf der Überweisung steht, was bei einen Dauerauftrag eben leider nicht geht.
Damit ist aber nur der Kunde bzw. der Vertrag eindeutig zuzuordnen, aber eben NICHT die einzelne Rechnung.Gastanmeldung hat geschrieben:Ernsthaft? Warum nicht die Kunden- bzw. Vertragsnummer? Ist doch genauso eindeutig zuzuordnen.
Und wo ist der Unterschied? Das Vertragskonto sollte zu dem Zeitpunkt nur mit dem Betrag x im "Minus" sein. Oder denke ich zu einfach?DerSarde hat geschrieben:Damit ist aber nur der Kunde bzw. der Vertrag eindeutig zuzuordnen, aber eben NICHT die einzelne Rechnung.Gastanmeldung hat geschrieben:Ernsthaft? Warum nicht die Kunden- bzw. Vertragsnummer? Ist doch genauso eindeutig zuzuordnen.
Denn die kann ja durchaus jeden Monat verschieden hoch ausfallen.
Sollte aber eben gerade bei Zahlungen per Überweisung muß das nicht der Fall sein.Gastanmeldung hat geschrieben: Und wo ist der Unterschied? Das Vertragskonto sollte zu dem Zeitpunkt nur mit dem Betrag x im "Minus" sein. Oder denke ich zu einfach?
Du sagst ja schon, ist von 2010.Kaleva hat geschrieben:Also laut Portal ist Papierrechnung deaktiviert, das dürfte also nicht ins Gewicht fallen. Hmm. Zum Thema, ob die Gebühren berechtigt sind, habe ich das hier gefunden:
http://www.vzhh.de/recht/32617/link.aspx
Ist von 2010
Jupp, damit sind die Kosten rechtens. Wenn eine Rechnung online zur Verfügung gestellt wird, kommt der Gläubiger seiner Pflicht die Rechnung kostenlos zu stellen nach. Eine Rechnungsstellung bietet für den Schuldner (Kunden) ja keinen Mehrwert oder Zusatzleistung aus dem Vertrag, sondern der Gläubiger hat ein Interesse daran dem Schuldner mitzuteilen wieviel er ihm schuldet, damit dieser die Schuld auch begleichen kann. Wenn der Gläubiger vom Schuldner aber den (überzeichneten) Auftrag erhält ihm die Rechnung auf Hochglanzpapier mit Goldkannte, eingetunkt in Chanel No. 5 und persönlicher Unterschrift des Firmenvorstandes zuzustellen, dann darf der Gläubiger dies selbstverständlich in Rechnung stellen, da es sich um einen Zusatzwunsch des Schuldners handelt.reneromann hat geschrieben:Ja, die Extragebühren sind rechtens, da dir eine kostenlose Zahlungsmethode (Bankeinzug) und eine kostenlose Methode zur Einsicht der Rechnung (online) zur Verfügung steht -und- du dies bei Vertragsschluss durch Anerkennung der geltenden AGB auch "genehmigt" hast.
Krummlasche hat geschrieben:Desweiteren wird schon seit November die Selbstzahlerpauschale überhaupt nicht mehr berechnet, sofern du weiterhin Online Rechnung nimmst. Entweder kostenlose Überweisung, oder kostenlose Papierrechnung: eines von Beiden.
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Ja, so war das auch gedacht, dass die zum 16. abbuchen, den Tipp hatte ich ja auch so von einem Servicemenschen bekommen, nur wurde mir jetzt wieder gesagt, das geht nicht. Aber ich bleibe am Ball.Krummlasche hat geschrieben:Oder du sparst dir den ganzen Aufwand und lässt dir unter der 0800-6647070 einfach den 15. als festen Abbuchungstermin einrichten.
Desweiteren wird schon seit November die Selbstzahlerpauschale überhaupt nicht mehr berechnet, sofern du weiterhin Online Rechnung nimmst. Entweder kostenlose Überweisung, oder kostenlose Papierrechnung: eines von Beiden.
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