Privat HD Kündigen

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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berlin69er
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Re: Privat HD Kündigen

Beitrag von berlin69er »

Du meinst 1.7., oder? Schreibst es etwas unorthodox... ;) Dann versuche es mit der 3 Monatskündigung! Die Verfügbarkeitsabfrage ist nicht immer genau und korrekt. Könnte allerdings sein, dass du dann im Juli nochmal nachhaken musst, wenn du deine Ummeldebescheinigung hast und vor Ort prüfen kannst, ob KDG was installiert hat. 3 Monate ab Umzug musste dann aber bei Nichtversorgung zahlen.
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slang
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Re: Privat HD Kündigen

Beitrag von slang »

Also der 1.7.? Dann ganz normal per Kontaktformular kündigen, Grund würde ich nicht reinschreiben, nicht das KD auf die Idee kommt den Vertrag zu verlängern und dann ab 1.7. dich noch 3 Monate bezahlen zu lassen... ;)
Bladeshot
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Re: Privat HD Kündigen

Beitrag von Bladeshot »

Hi, habe jetzt die Kündigungsbestätigung via Post erhalten. Nun steht da drin das der Vetrag zum 1.03.2015 gekündigt wurde.
Wie sollte ich jetzt vorgehen? wollte eigtl. zum 1.07.14 kündigen. Wenn es dann 3 Monate länger sind ist auch egal. Aber bis zum 1.03.15?

LG
Bladeshot
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Re: Privat HD Kündigen

Beitrag von Bladeshot »

Keine Antworten mehr ? :(
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Scraby
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Re: Privat HD Kündigen

Beitrag von Scraby »

Zum 01.07.2014 kannst du auf keinen Fall kündigen. Denn du ziehst erst an diesem Tag um. Wie bereits vorher mitgeteilt, kannst du nur dann eine Sonderkündigung mit dreimonatiger Frist ab Umzugstermin anstreben, wenn Kabel Deutschland die Dienstleistung an der neuen Adresse nicht erbringen kann. Eine Kündigung wäre somit frühestens zum 01.10.2014 möglich.
berlin69er hat geschrieben:Auch wenn der HÜP im Keller vorhanden ist, heißt das nicht, dass du gezwungen werden kannst die entsprechende Leitung auch durchs Haus zu legen, wenn diese noch nicht vorhanden ist.
Kabel Deutschland kann ihn nicht zwingen. Der Zuständigkeitsbereich von Kabel Deutschland endet jedoch mit der Signallieferung am Übergabepunkt. Ob eine Innehausverkabelung besteht oder der Kunde sich diese ggf. selbst legen muss, ist bei vorhandenem Übergabepunkt somit irrelvant.
berlin69er hat geschrieben:Zumindest das Modul müsste sich aber auch sofort kündigen lassen, wenn ich mich nicht irre.
Du irrst :wink2: denn das Endgerät ist ein Vertragsbestandteil und kann nicht separat gekündigt werden.
Bladeshot hat geschrieben:Keine Antworten mehr ? :(
Kündige den Vertrag aufgrund SAT-Anlage und Umzug am 01.07.2014 zum 01.10.2014. Füge der Kündigung einen Nachweis für die SAT-Anlage bei. Also Kaufbeleg oder Installationsprotokoll etc. und teile mit, dass das Haus eine SAT-Verkabelung hat. Füge auch einen Nachweis für den Umzug an. Kopie Kaufurkunde oder sowas in der Art, damit ersichtlich ist, dass du auch an dieser Adresse ziehst.