Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
Forumsregeln
Forenregeln

Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Amadeus63
Insider
Beiträge: 3337
Registriert: 27.05.2013, 11:46
Wohnort: Kreis Pinneberg
Bundesland: Schleswig-Holstein

Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von Amadeus63 »

Danke für den LINK. Dann kann Malte71 das ja explizit nachlesen.
Bild : LG OLED C2 / Ton : Bose Soundbar / ZATTOO.CH / WAIPU.TV / Magenta TV 2.0
malte71
Newbie
Beiträge: 10
Registriert: 23.10.2011, 19:17

Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von malte71 »

Hallo zusammen,

Danke für die Antworten. Von der 3-Monats-Frist bin ich ja eh ausgegangen. Es ging mir nur darum, ob die Auskunft der Verfügbarkeitsrecherche ("Fernsehen nicht verfügbar") Grund genug ist, um diese Kündigungsfrist zu bekommen (gegenüpber der normalen Vertragslaufzeit, die noch bis Herbst nächstes Jahr ginge) - oder ob dann auch als Antwort kommen könnte "dann legen wir Ihnen da schnell ein Kabel hin". Aber gut, dass kann hier wohl keiner mit Sicherheit wissen. Ich rufe an, dann werde ich es ja sehen.

Herzliche Grüsse,
malte71
Amadeus63
Insider
Beiträge: 3337
Registriert: 27.05.2013, 11:46
Wohnort: Kreis Pinneberg
Bundesland: Schleswig-Holstein

Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von Amadeus63 »

Mache das, um Sicherheit zu erlangen. Aber wegen DIR ALLEIN werden die sicher kein Kabel verlegen. Könnte höchstens sein, dass das Gebiet bereits im "NEU-Verlegungsplan" existiert, wahrscheinlich eher nicht.
Bild : LG OLED C2 / Ton : Bose Soundbar / ZATTOO.CH / WAIPU.TV / Magenta TV 2.0
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14860
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von berlin69er »

Schon wieder diese Riesenlettern, Amadeus...Augenprobleme? :)
@malte71: Mach' im Kundenportal einfach einen Umzugsantrag, dann wirste sehen, was passiert... ;)
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Amadeus63
Insider
Beiträge: 3337
Registriert: 27.05.2013, 11:46
Wohnort: Kreis Pinneberg
Bundesland: Schleswig-Holstein

Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von Amadeus63 »

@ Berlin69er - JA! Und wer weiß wieviele noch lt. noprofi!
Zuletzt geändert von Amadeus63 am 19.11.2013, 12:18, insgesamt 3-mal geändert.
Bild : LG OLED C2 / Ton : Bose Soundbar / ZATTOO.CH / WAIPU.TV / Magenta TV 2.0
noprofi
Fortgeschrittener
Beiträge: 150
Registriert: 28.09.2012, 14:58

Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von noprofi »

Amadeus63 hat geschrieben:Ach nee, einfach ab und an mal Lust auf GROSSSCHREIBUNG....lach...
Also doch Probleme, aber nicht mit den Augen !
Benutzeravatar
bernd02
Fortgeschrittener
Beiträge: 172
Registriert: 16.11.2007, 00:22
Wohnort: 13467 Berlin-Hermsdorf

Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von bernd02 »

Das Kündigungsrecht bei Umzug(3 Monate ab Umzugsdatum) laut TKG-Gesetz vom 10.5.2012 gilt für Telefon/Internet, nicht für TV-Verträge.

Ergo kann der Threadstarter nur auf Kulanz seitens KD hoffen.
slang
Kabelexperte
Beiträge: 884
Registriert: 20.11.2011, 20:33

Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von slang »

Nein das TKG gilt auch für Fernsehen.
die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen, auch unter Berücksichtigung der Belange des Rundfunks
Im Gesetz wird auch von einem "telekommunikationsfähigen Netz" gesprochen und dazu zählt auch das Kabelnetz!
guenter24
Insider
Beiträge: 2245
Registriert: 09.04.2011, 13:50

Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von guenter24 »

slang hat geschrieben:Nein das TKG gilt auch für Fernsehen.
die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen, auch unter Berücksichtigung der Belange des Rundfunks
Im Gesetz wird auch von einem "telekommunikationsfähigen Netz" gesprochen und dazu zählt auch das Kabelnetz!
Richtig!
Und das ist auch gut so, denn wenn KDG die Regelung, die sich aus §46 Abs.8 TKG ergibt nicht anwenden würde,
könnte es sein, daß der TE den Vertrag voll erfüllen müßte und erst zum ordentlichen Vertragsende kündigen könnte!
Also besser mal nicht streiten, ob denn das TKG überhaupt anzuwenden ist! :wink:
malte71
Newbie
Beiträge: 10
Registriert: 23.10.2011, 19:17

Re: Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Grundlage?

Beitrag von malte71 »

So, hier nun der finale Stand: Nach Anruf bei der Hotline wurde mir (wie erwartet) direkt die 3-Monats-Frist angeboten. Nachweis der neuen Wohnung (Meldebestätigung, Mietvertrag) ist natürlich erforderlich. Damit endet vorerst meine KDG-Geschichte. Nun werde ich die Kombination (Telekom-)VDSL plus Videoload-Abo sowie natürlich DVB-T ausprobieren. In wenigen Monaten ziehe ich wieder um, dann in ein eigenes Haus, da werden die Karten dann nochmal neu gemischt.

Herzliche Grüsse,
malte71