Kabelfernsehen entdeckt

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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guenter24
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von guenter24 »

Mag ja alles so sein, aber dennoch hat der TE sich durch aktives handeln (Kabel stecken) unberechtigt am vorhandenen TV-Anschluß angeschlossen und diesen genutzt.
Und mal ganz ehrlich, wer sich einen Techniker von KDG ins Haus holt (Internetbestellung) und vorher das Anschlußkabel nicht entfernt... :flöt:
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berlin69er
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von berlin69er »

Nochmal: wo steht denn, dass das Kabel steckte? Der Techniker hat gemerkt, dass das Signal bezogen werden kann. Und auch wenn das Kabel für den Techniker nicht gesteckt hätte, wäre bei Abschluss eines Inet Vetrages ein Filter gesetzt worden... Aber letztlich ist für den TE alles geklärt und er weiß, dass er nichts befürchten muss.
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Besserwisser
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von Besserwisser »

Wenn etwas offen herumliegt, heißt das noch lange nicht, daß man es sich (kostenlos) nehmen kann.
Erschleichen von Leistungen bedeutet, daß man etwas unberechtigt benutzt, egal ob gesichert oder nicht.
Den Rüssel an der Tankstelle kann man sich auch ins Auto stecken,
aber abhauen ohne zu bezahlen darf man nicht, auch wenn an der Ausfahrt keine Schranke ist.

:fahne:
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STRYKER
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von STRYKER »

OK ich komme gleich mal bei dir vorbei und schmeiße ein Stromkabel über deinen Zaun und kassiere bei dir ab.
Und mir ist scheißegal ob du das nun haben wolltest oder nicht. ;-)
Gruß
STRYKER
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Besserwisser
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von Besserwisser »

Es kommt immer darauf an, was eher da war. Das Kabel oder der Mieter. :wink2:
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berlin69er
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von berlin69er »

An der Tanke kann der Tankwart aber nachweisen, welcher Schaden entstanden ist. Wie will KDG das nachweisen? Gibt's einen Zähler für Kabel TV Konsum? Ein Auto lasse ich auch nicht offen stehen, mit steckendem Schlüssel. Die Versicherung möchte ich sehen, die dafür bezahlt...
Aber eingentlich führt die Diskussion hier zu nichts. Wir wissen alle, warum KDG solche abgemeldeten Anschlüsse nicht stilllegt: erstens wegen der Kosten, die durch den Technikereinsatz entstehen und zweitens, wegen der Drohkulisse, die man aufbauen kann, sollte der Nachmieter Kabel TV wirklich ohne Vertrag nutzen.
Natürlich geht das auch anders und mit seriöseren Anschein!
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Chaot
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von Chaot »

Auch wenn guenter24 und Besserwisser anderer Meinung sind:
Kabeldeutschland hat keinerlei rechtliche Handhabe gegen den Mieter vorzugehen. Ebenso hat KDG es nach meinem Wissen auch noch nie versucht diesbezüglich etwas einzutreiben (im Gegensatz zur GEZ)
Ich war früher mal kurz für den Vorgängerverein von KDG tätig und da wurde ganz klar diese Linie gefahren weil jeder mehr oder weniger Angst vor einem Gerichtsverfahren hatte. Deshalb galt dort die Vorgabe: Betroffenen ÜP abklemmen, verplomben und mit Aufkleber zur Rechtslage versehen.
Selbst hausintern wurde ein vergessener Aufkleber als rechtlich problematisch angesehen weil ja nicht auf die Folgen eines Siegelbruchs hingewiesen wurde.

Erschleichen von Leistungen kommt dann zum tragen wenn der ÜP angeschlossen wird und vom Kunden eine aktive Handlung vorgenommen wird. Das reine Einstecken in die Dose reicht 100% nicht dazu aus.

Der Vergleich mit der Tankstelle hinkt ebenfalls da ja hier eindeutig der Zapfvorgang aktiv gestartet werden muß und eindeutig der Preis der gezapften oder verwendeten Waren erkennbar ist. In dem Fall ist es dann sogar Diebstahl.

Hier ist es eher das Beispiel das du wohl kaum GEZ zahlen musst wenn du im Supermarkt Musik hörst und dir auch diese "Leistung" nicht heimlich erschleichst. Du kannst ja mit Gehörschutz einkaufen.
Uwe26197
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von Uwe26197 »

Naja ich drück´s mal so aus: Ob das Kabel steckte oder nicht ist möglicherweise nicht so egal. Die Rechtslage ist ziemlich klar:
Verträge kommen immer noch durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen (schriftlich oder mündlich oder in anderer Weise) zustande. Ob diese in diesem Fall vorgelegen haben kann strittig sein, denn der TE kann seine positive Willenserklärung auch durch sogenannte schlüssige Handlung abgegeben haben, nämlich in dem er das Kabel in die Dose steckte und dadurch lange Zeit TV guckte ohne etwas dafür zu bezahlen. Ob der Vormieter wirksam kündigte oder nicht ist in diesem Fall egal, weil dies nicht das mögliche(!) Vertragsverhältnis zwischen KD und TE betrifft. Gerichte behelfen sich in solchen Fällen gerne mal mit dem sogenannten Vergleich, das heißt, Zahlung einer Teilsumme.

Zugunsten des TE spricht allerdings, dass KD die Beweislast trifft. Sie müssen also in jedem Fall erstmal zweifelsfrei beweisen, dass der Anschluss auch tatsächlich genutzt wurde. Wenn ich mal davon ausgehe, dass die das technisch nicht können und solange der TE behauptet, dass er den vorhandenen Anschluss nicht genutzt hat, dürfte er fein raus sein. :wink:
Chaot
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von Chaot »

Ich kann aber auch der Meinung sein das die Signale aus der Dose per DVBT oder analog ankommen. Ein technischer Laie kann das nicht so ohne weiteres zuordnen und das analog nichts mehr kommt haben manche auch in meinem Bekanntenkreis (vor allem mit Kfz-tuner) bis heute nicht realisiert.
Die letzte Willenserklärung des TE an Kabeldeutschland war demnach die Aufforderung das Teil abzuklemmen. Jetzt ist KDG in der Beweislast das sie nachweisen müssen das der TE wissentlich und vorsätzlich die KDG Signale genutzt hat ( nicht nur die Dose) - viel Spass damit.
Newty
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Re: Kabelfernsehen entdeckt

Beitrag von Newty »

Chaot hat geschrieben: Die letzte Willenserklärung des TE an Kabeldeutschland war demnach die Aufforderung das Teil abzuklemmen. Jetzt ist KDG in der Beweislast das sie nachweisen müssen das der TE wissentlich und vorsätzlich die KDG Signale genutzt hat ( nicht nur die Dose) - viel Spass damit.
Der Laie stellt fest "Oh, da ist ja Kabelfernsehen dran und ich bezahl nix" und fordert KDG auf, das Signal abzustellen. Es passiert nichts und der Laie sagt sich "Oh, da ist ja immer noch Kabelfernsehen. Wenn die Geld haben wollen, sollen die was sagen." Und einige Jahre später bestellt der Laie IP, erinnert sich nicht ans Kabelfernsehen und der Techniker sagt "Das kostet nu aber richtig!"

Aber da sich der hier personifizierte Laie vermutlich nicht mehr melden wird, werden wohl nie erfahren, ob das so war, wie ich hier geschildert habe.

Grundsätzlich hast du natürlich recht, nämlich dass man nicht erwarten kann, dass jedermann darüber bescheid weiß, dass Fernsehen ohne Schüssel und Antenne kostenpflichtiges Kabelfernsehen ist. Daher ist es vollkommen richtig, bei erstmaligem illegalen Bezug ohne Siegelbruch auf den Sachverhalt hinzuweisen und ab heute zu kassieren oder die Kiste auf Schwarzbild und Schneegestöber umschwenken. Ob sich das hier konkret nun anders nachweisen lässt - wohl kaum, im Zweifel steht Aussage gegen Aussage.

Bei einem Streitwert, der die 1000€ nicht überschreitet, wird KDG wohl auch nicht den Klageweg gehen wollen. Denn die Chance, dass KDG dort verliert, ist garnicht so gering. Dann hätten alle Schwarzseher ne moralische Grundlage zum Ausdrucken.
Mit Glasfaser in den Keller
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