Und mal ganz ehrlich, wer sich einen Techniker von KDG ins Haus holt (Internetbestellung) und vorher das Anschlußkabel nicht entfernt...

Der Laie stellt fest "Oh, da ist ja Kabelfernsehen dran und ich bezahl nix" und fordert KDG auf, das Signal abzustellen. Es passiert nichts und der Laie sagt sich "Oh, da ist ja immer noch Kabelfernsehen. Wenn die Geld haben wollen, sollen die was sagen." Und einige Jahre später bestellt der Laie IP, erinnert sich nicht ans Kabelfernsehen und der Techniker sagt "Das kostet nu aber richtig!"Chaot hat geschrieben: Die letzte Willenserklärung des TE an Kabeldeutschland war demnach die Aufforderung das Teil abzuklemmen. Jetzt ist KDG in der Beweislast das sie nachweisen müssen das der TE wissentlich und vorsätzlich die KDG Signale genutzt hat ( nicht nur die Dose) - viel Spass damit.