Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Du hast vor Ort unterschrieben, dass Du den AGB zustimmst
Und hier wird es interessant: In den mir ausgehändigten AGBs gibt es an keiner Stelle einen Hinweis auf zusätzliche Kosten für Inbetriebnahme, Vor-Ort-Service, o.ä.
Das sieht ja wohl auch der Mensch aus dem KD-Laden so, der weiterhin behauptet, "diese Kosten muss KD zu 100% übernehmen."
KD, mit denen ich regen email-Verkehr habe, sieht das freilich ganz anders.
Ich bin mal sehr gespannt wie das Ganze ausgeht.
Da muss ich dich leider enttäuschen:
1.2. SIGNALÜBERMITTLUNG Kabel Deutschland liefert die im jeweiligen regionalen Breitbandverteilnetz der Netzebene 3 von Kabel Deutschland zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Hörfunk-, Fernseh- und andere zugehörige Signale bis zum Übergabepunkt oder, bei den Produkten Kabelanschluss HD inklusive Vor-Ort-Installation und Kabelanschluss Wohnung (Einzelnutzer), bis zur Kabelanschlussdose in der Wohnung des Kunden.
Genau diesem Absatz hast du zugestimmt. Kabel Deutschland liefert dir das Signal bis zum Übergabepunkt. Auch wenn dieser verplombt ist. Erst bei der Beauftragung einer Vor-Ort-Installation muss Kabel Deutschland dir das Signal bis zur Antennendose in deiner Wohnung liefern.
1.1.3. VOR-ORT-INSTALLATION
Soweit zu den Produktvarianten gemäß Ziffer 1.1.1 eine Vor-Ort-Installation vereinbart wird schließt Kabel Deutschland die Wohnräume des Kunden – vorbehaltlich der Gestattung des Hauseigentümers oder des Verfügungsberechtigten sowie Vorliegen einer ausreichenden Erdung – durch Einrichtung bzw. Wiederinbetriebnahme einer Hausnetzleitung und einer (ggf. multimedialen) Kabelanschlussdose in der Wohnung des Kunden an das Breitbandverteilnetz von Kabel Deutschland an.
Aus beiden Punkten ist ersichtlich, dass die Vor-Ort-Installation ein zusätzlicher Service ist. Diesen hast du bei Vertragsabschluss nicht beauftragt. Dass ein zusätzlicher Service mit Mehrkosten verbunden ist, sollte selbstverständlich sein. Die Vor-Ort-Installation ist in der Preisliste ausgewiesen.
Vor-Ort-Installation Pauschale
• Installation bis zur 1. Anschlussdose 99,90 €
Es besteht für Kabel Deutschland somit keine Veranlassung, den Vertrag aus irgendeinem Grund zu beenden. Denn das was du beauftragt hast, wird dir vertragsgemäß bereitgestellt.
Auweia hat geschrieben:Und hier wird es interessant: In den mir ausgehändigten AGBs gibt es an keiner Stelle einen Hinweis auf zusätzliche Kosten für Inbetriebnahme, Vor-Ort-Service, o.ä.
Das sieht ja wohl auch der Mensch aus dem KD-Laden so, der weiterhin behauptet, "diese Kosten muss KD zu 100% übernehmen."
Der Mensch im Laden hätte aber auch die Leistungsgrenze für diesen Vertrag kennen müssen.
Die KDG ist für die Signallieferung bis an den Hausübergabepunkt zuständig.
alles was danach erfolgt, kann von jeder autorisierten Fachwerkstat erledigt werden.
Darauf hätte er schon hinweisen müssen.
Der einzige Weg bei solch einem Vertrag angeklemmt zu werden, ohne zusätzliche Kosten zu haben, ist die Bestellung über Medienberater. Wenn wir die Verträge aufnehmen gehört das mit zu unsrem Leistungsumfang.
Sehe ich mitterlweile auch so.
Entweder er zahlt mir den Techniker aus eigener Tasche oder verzichtet auf seine Provision und macht den Vertrag rückgängig.
Ist die Sache mit der Lieferung bis zum (verplompten) HÜP eigentlich schon einmal vor Gericht ausgefochten worden? Durch die Verplombung gibt es nämlich keine Schnittstelle an der, der Kunde das Signal eben übernehmen könnte. Es sei denn er bricht die Plombe. Nach meinem Rechtsempfinden, kann das nicht richtig sein.
Auch in Mehrparteienhäusern finde ich es immer wieder befremdlich, dass KDG einerseits nur bis zum HÜP zuständig sein will, aber dahinter Parteien abklemmt und bei Neuanschlüssen dann für die Wiederherstellung der Verbindung bzw. Entfernung des Sperrfilters kassieren will. Wenn KDG meint hinter dem HÜP nicht mehr zuständig zu sein, haben sie da eben gar nicht dran rumzupfuschen.
Noch absurder wird es, wenn Kabel-Internet und -Telefon ins Spiel kommt. Hier wird ja das Modem bzw. der Router als Netzschnittstelle definiert, damit man Passwörter etc. nicht rausrücken muss. Damit wäre aber eigentlich alles bis zum Modem/Router Netzbestandteil. Aber wenn die Netzschnittstelle eigentlich erst hinter der MM-Dose liegt, dann muss doch die Verkabelung zwischen HÜP und MMD auf jeden Fall im Verantwortungsbereich von KDG liegen und der HÜP kann nicht Netzschnittstelle sein.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
maniacintosh hat geschrieben:
Noch absurder wird es, wenn Kabel-Internet und -Telefon ins Spiel kommt. Hier wird ja das Modem bzw. der Router als Netzschnittstelle definiert, damit man Passwörter etc. nicht rausrücken muss. Damit wäre aber eigentlich alles bis zum Modem/Router Netzbestandteil. Aber wenn die Netzschnittstelle eigentlich erst hinter der MM-Dose liegt, dann muss doch die Verkabelung zwischen HÜP und MMD auf jeden Fall im Verantwortungsbereich von KDG liegen und der HÜP kann nicht Netzschnittstelle sein.
Die Übergabepunkte für TV und Internet liegen an verschiedenen Orten. Soweit das Konstrukt. Daher besteht man ja auch auf die Multimediagestattung, damit man ganz offiziell an der NE4 fürs Internet arbeiten darf.
gibt Neuigkeiten:
Nachdem der Verkäufer in der letzten Woche noch vollmundig verkündet hat, dass KD die Anschlussgebühr zu übernehmen hat, kam gestern nun eine email mit der Aussage: "Wir als Franchisenehmer haben nach Rücksprache mit der Kabel Deutschland Händlerbetreuung Ihren Auftrag korrekt aufgenommen." Nix mehr mit KD übernimmt die Kosten. Mit sowas hatte ich ja schon insgeheim gerechnet.
Wie gesagt, ich bin falsch beraten worden. Aus meiner Sicht ist der Vertrag durch diese fehlende Information erschlichen worden. Wie seht ihr die Situation?
Schreib dem Verkäufer ne Mail oder besser einen Brief und bitte um Auflöung bzw. Kündigung des Vertrages aus oben genannten Gründen, wenn du ihn nicht mehr willst. Parallel würde ich das Schreiben an KDG zur Info schicken & auf die Nichtgültigkeit einer eventuell gestatteten Einzugsermächtigung hinweisen. Allein schon, dass du die AGB nicht vollständig hast ist sittenwidrig & ein Grund für ein Nichzustandekommen des Vertrags! Ich würde an deiner Stelle eh überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, sich ne SAT Schüssel aufs Dach zu hämmern...
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt) TV: Sony KD-55A1 OLED Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
verstehe ich das richtig, dass sich der KDG-Händler bzw. die KDG selber wegen der 50 €- Differenz aus Bereitstellungsgebühr bzw. dieser Vor Ort- Installation nicht helfen wollen, dass Du als Neukunde in den Genuss von TV bei der KDG kommst? Da schließt mal jemand einen TV-Vertrag ab statt sich ne Schüssel zu installieren, und dann so was. Merkwürdig, was unter "Kundenzufriedenheit" verstanden wird...
Würde mal bei der Hotline anrufen und mit der Kündigung drohen, vielleicht hilft das ja...