Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen, die keiner Zustimmung der gekündigten Partei bedürfen. Du musst keine weiteren Kündigungsschreiben versenden, du musst im Zweifelsfall nur die Zustellung der Kündigung nachweisen können.skuno hat geschrieben:Jetzt hat mir KD ihrerseits fristlos, wegen ausstehender Rechnungen, gekündigt. Ich glaub es hackt![]()
Was soll ich noch machen, außer in regelmäßigen Abständen dort anzurufen oder Kopien meiner Kündigung zu verschicken?
Für Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
MfG Steffen
Punkt zwei ist der Kündigungszeitpunkt. Hier differieren KD und du. Ich würde jetzt aber mal sagen, dass wenn dich dein Anbieter nicht mehr versorgen kann, die Kündigung mit Frist zu diesem Termin erfolgen muss. Wäre ja noch schöner wenn man für etwas bezahlen muss, was man gar nicht mehr in Anspruch nehmen kann, und dessen Umstände man nicht selbst zu vertreten hat.
Punkt drei, fordere bitte eine Schufa-Selbstauskunft ein. Wenn dir jemand firstlos kündigt wei du nicht gezahlt hast, kann das in der Schufa vermerkt werden. Zwar dürfen nur unstrittige Vermerke eingetragen werden, aber kontrolliere das bitte. Andernfalls hast du beim nächsten Kreditantrag unter Umständen Probleme. Wenn die Kabel Deutschland hier etwas gemeldet hat, gehe bitte umgehend dagegen vor wenn du dich im Recht fühlst, zur Not auch gerichtlich. Denn mit Schufa-Einträgen ist nicht zu spassen.