[Frage] Abschaltung des ungenutzten Kabelanschlusses

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Doc. Sis

Re: [Frage] Abschaltung des ungenutzten Kabelanschlusses

Beitrag von Doc. Sis »

MB-Berlin hat geschrieben:
Doc. Sis hat geschrieben: Dies ergibt sich aber m.W. nur aus den AGB und diese gelten nur für Kunden! :shock:


Und wer war der Kunde, der den HÜP hat bauen lassen?
Aber dafür gab/gibt es keine AGB.
Ich weiß jetzt natürlich nicht, was der Auftraggeber damals unterschrieben hat bzw. ob er durch den Auftrag eine Verpflichtung
eingegangen ist, daß KDG lebenslanges, unentgeltliches "Wohnrecht" hat. :D
MB-Berlin hat geschrieben:Selbstverständlich kann amn sich auch weigern, den HÜP verplomben zu lassen.
Dann kann die KDG mit Baumaßnahmen auch am Erdverteiler abklemmen.
Dann kostet der Wiederanschluss die Baukostenpauschale von derzeit 199 euro.

MB-Berlin
Hast ja recht, es ging mir ums Grundsätzliche.
Aber ich keine hier aus der Region Fälle, wo Funkamateure wegen der Funk-Störungen durch Sonderkanal S6 erfolgreich
von KDG den Abbau des Anschlußes in ihrem Haus gefordert haben.
Das hängt vermutlich auch damit zusammen, daß unsere Region damals Pilotprojekt war und die Anschlüsse von der Deutschen
Bundespost ungefragt in alle Häuser gelegt wurden.
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Kabelmensch
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Re: [Frage] Abschaltung des ungenutzten Kabelanschlusses

Beitrag von Kabelmensch »

Doc. Sis hat geschrieben:
DarkStar hat geschrieben:Moment, bitte nicht solche falsche Informationen Verbreiten.
Der HÜP gehört in jedem fall dem zuständigen KNB und genau zu diesen HÜP hat man den KNB und deren Subunternehmer auch jederzeit Zugang zu gewähren.
Dies ergibt sich aber m.W. nur aus den AGB und diese gelten nur für Kunden! :shock:
Wenn ein KNB in meinen Räumlichkeiten ein technisches Gerät montiert hat, daß ich nicht selbst nutze(!), könnte ich doch "Miete" für den beanspruchten Platz verlangen? :D
Als das alles noch in einer Hand war (Deutsche Bundespost) kannte sich diese auf das damalige Telegrafenwege-Gesetz stützen.
Die Telekom als Rechtsnachfolger hat dafür heute das Telekommunikationsgesetz.
Für Kabelnetzbetreiber gibt es aber m.W. keine Rechtsgrundlage, also greifen wohl die Bestimmungen aus dem BGB.
Bis zur Grundstücksgrenze § 68 TKG. Danach gibt es eine Gestattung des Eigentümers. Ggf. auch des Voreigentümers, die durch Eigentumsübergang (des Grundstücks) nicht geändert wird.
Aber frag zu den genauen Details mal den BLFH hier ;-)
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VBE-Berlin
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Re: [Frage] Abschaltung des ungenutzten Kabelanschlusses

Beitrag von VBE-Berlin »

Doc. Sis hat geschrieben:Aber dafür gab/gibt es keine AGB.
Ich habe das Formular "Bau Übergabepunkt" vor mir.

Dort steht in den AGB:
e) den Zutritt zu den von Kabel Deutschland errichteten technischen Einrichtungen zu den
üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu
lassen, die zur Überprüfung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung des Kabelanschlusses
erforderlich sind. Dies gilt zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Kabel Deutschland
und zum Zwecke der Beseitigung des Kabelanschlusses auch nach Vertragsbeendigung.
Doc. Sis hat geschrieben:Aber ich keine hier aus der Region Fälle, wo Funkamateure wegen der Funk-Störungen durch Sonderkanal S6 erfolgreich
von KDG den Abbau des Anschlußes in ihrem Haus gefordert haben.
Moderne Übergabepunkte sind geschirmt. Daher sollte es "eigentlich" keine Störungen geben.

MB-Berlin
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nordbaby
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Re: [Frage] Abschaltung des ungenutzten Kabelanschlusses

Beitrag von nordbaby »

jawoll01 hat geschrieben:hast du die sachen damals alles selber von einer firma vor ort machen lassen und bezahlt ?
Nein, das wurde von Kabel Deutschland erledigt.
Ich möchte nur nicht, dass das Kabel (ins Haus rein) einfach rausgerupft wird und eine Rückkehr zu KD somit erschwert wird.
Verplomben können sie von mir aus gerne mehrfach ;-)

Ich habe ja auch nichts gegen KD.
Gewisse Dienstleistungen sind ja auch super (Kabel Internet).
Allerdings bin ich noch an einen anderen Anbieter gebunden, der bislang als Kombi (Internet, Phone und Mobil) deutlich günstiger war.
Aber gerade im Mobilfunkbereich purzeln ja zur Zeit die Preise kräftig ...

TV empfange ich zur Zeit lieber via SAT.
Ich halte nichts von Zeitfenstern auf einzelnen Kanälen.
Und zum Thema HD-Fernsehen gibt es ja schon diverse Threads :D

Aber danke, MB-Berlin, dass Du mir da die Angst genommen hast bezüglich Abbau sämtlicher Verkabelungen/HÜPs.
Liebe Grüße
Nordbaby
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Scraby
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Re: [Frage] Abschaltung des ungenutzten Kabelanschlusses

Beitrag von Scraby »

nordbaby hat geschrieben:Das ist es ja, was mich etwas stutzig machen lässt.
Der Kabelanschluss wurde ja bereits deaktiviert.
Warum muss jetzt noch einmal ein Techniker kommen?
Ist eigentlich ganz einfach. Es wurde nie zurückgemeldet, dass dein Anschluss verplombt wurde. Laut dem System von Kabel Deutschland besteht weiterhin ein betriebsbereiter und unverplomter Übergabepunkt. Daher hast du dieses Anschreiben erhalten.
Smith
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Re: [Frage] Abschaltung des ungenutzten Kabelanschlusses

Beitrag von Smith »

Hallo Leute. Die google Suche hat mich hier her gebracht.

Ich bekomme diese Briefe seit über 10 Jahren, einmal monatlich.
Ich habe telefoniert, gefaxt, geschrieben. Weder kommt da einer (wegen mir dürfen sie die Kabel raus reissen, was ich auch mehrmals schon bestätigt habe) noch wird irgendwo was gemeldet damit die Papiertonne verschont bleibt.
Für mich gehen die Daten der Abmeldungen an irgendwelche Call-Center in der Hoffnung doch irgendwann wieder zu einem Abschluss zu kommen.
Die haben gar kein Interesse durch Abschaltung die Angelegenheit zu erledigen.
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Scraby
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Re: [Frage] Abschaltung des ungenutzten Kabelanschlusses

Beitrag von Scraby »

Die Anschreiben zur Abklemmung eines ungenutzten Kabelanschlusses werden - meines Wissens - erst seit diesem Jahr versandt und darüber hinaus handelt es sich bei diesen Briefen nicht um Anschreiben, die monatlich versandt werden. Kann es sein, dass du lediglich Informationsmaterial erhälst?

Falls ja, kannst du dem Werbeversand direkt über die Internetseite widersprechen:
Wie kann ich einer werblichen Ansprache durch Kabel Deutschland widersprechen?
Sie können einer werblichen Ansprache durch Kabel Deutschland jederzeit widersprechen. Unter dem Menüpunkt "Kontakt" finden Sie die Themenbox "Datenschutz" und wählen dann "Werbewiderspruch" aus.

Im nächsten Schritt gelangen Sie zu unserem Kontaktformular. Wählen Sie im Betreff einfach die Art Ihres Widerspruchs und schreiben zusätzliche Hinweise in das Nachrichtenfeld. Alternativ können Sie auch kostenfrei telefonisch unter der Nummer 0800 5 88 83 56* widersprechen.

*(kostenfrei erreichbar aus dem dt. Mobilfunk- und Festnetz)
Smith
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Re: [Frage] Abschaltung des ungenutzten Kabelanschlusses

Beitrag von Smith »

Hallo.
Von wegen erst seit einem Jahr. Mittlerweile habe ich auf eine Mail tatsächlich eine Antwort erhalten, dort wird es auch als "Werbung" tituliert.

Wobei: Kündigung Ihres Kabelanschlusses, Name, Adresse, Aktenzeichen, Widerspruchsfrist, komische Werbung.

Nun ja. Jedenfalls bin ich gespannt ob sie mich wirklich aus dem VErteiler nehmen. Das hatte mir die DAme am Telefon vor gut 2 Jahren schon versprochen.
Schon von daher ist nix mit EINEM Jahr.
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Peter144
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Re: [Frage] Abschaltung des ungenutzten Kabelanschlusses

Beitrag von Peter144 »

Ich würde zunähst mal sagen: „Vorsicht Falle“
Erst mal bei Kabel Deutschland direkt nachfragen ob es überhaut einen solchen Auftrag von Kabel Deutschland gibt und wen dann auch wer ist beauftragt. Ohne Nachweis Niemanden etwas machen lassen. Tür zu ! Es ist möglicherweise nur Provisions-Hei der zum Vertagabschluss nötigen will.

[ externes Bild ] Gruß Peter

PS
Mich hat man schon mehrfach verschaukeln vollen.
z.B. „wir Rüsten auf Digital um sie müssen nur bestätigen das wir da waren“ [ externes Bild ]
Zwangs verkabelt im Mietvertrag.
Smith
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Re: [Frage] Abschaltung des ungenutzten Kabelanschlusses

Beitrag von Smith »

So, nun ist auch von Kabel Deutschland (zumidest der Briefkopf sieht echt aus :grin: ) eine SCHRIFTLICHE Bestätigung
"Ihr Werbewiderspruch gemäss....."
gekommen.

Auch wieder der Hinweis auf Seite 2, dass es mir die nächsten 4 Wochen passieren kann, dass solche Briefe doch noch kommen. Was am Laufen ist kann man nicht mehr stoppen.
Gut, mit diesen 4 Wochen kann ich auch noch leben, was aber mein "monatlich" oben bestätigt. 8)

Nun noch eine Erklärung zu meinem ganzen Thread hier:

Ich habe ja grundsätzlich nichts gegen Werbung. Kann man einfach wegwerfen. Aber diese Vehemenz, mit Aktenzeichen, Fristsetzung, Techniker der (angeblich) vorbei kommt, ist schon ein ganz anderes Kaliber.
Meine Frau ist blind, ich muss auch mal Brötchen verdienen, der Übergabepunkt ist IN der Garage die IM HAUS (fahre unters Wohnzimmer sozusagen) ist.

Könnt Ihr euch vorstellen was es bedeutet (unterwegs) einen Anruf zu bekommen der Nachbar hätte freundlicherweise vorgelesen dass innerhalb einer gewissen Frist Zugang zu dieser Garage geschaffen werden muss .

Entweder durch einen Blinden oder einem Nachbarn der auch was anderes zu tun hat als nachzusehen ob ein Techniker auf mein Grundstück fährt?
Und das seit Zeiten wo Kabel Deutschland bei uns noch Kabel Bayern hiess?

In diesem Sinne: Eine frohe Werbefreie Zeit.