Aber dafür gab/gibt es keine AGB.MB-Berlin hat geschrieben:Doc. Sis hat geschrieben: Dies ergibt sich aber m.W. nur aus den AGB und diese gelten nur für Kunden!
Und wer war der Kunde, der den HÜP hat bauen lassen?
Ich weiß jetzt natürlich nicht, was der Auftraggeber damals unterschrieben hat bzw. ob er durch den Auftrag eine Verpflichtung
eingegangen ist, daß KDG lebenslanges, unentgeltliches "Wohnrecht" hat.

Hast ja recht, es ging mir ums Grundsätzliche.MB-Berlin hat geschrieben:Selbstverständlich kann amn sich auch weigern, den HÜP verplomben zu lassen.
Dann kann die KDG mit Baumaßnahmen auch am Erdverteiler abklemmen.
Dann kostet der Wiederanschluss die Baukostenpauschale von derzeit 199 euro.
MB-Berlin
Aber ich keine hier aus der Region Fälle, wo Funkamateure wegen der Funk-Störungen durch Sonderkanal S6 erfolgreich
von KDG den Abbau des Anschlußes in ihrem Haus gefordert haben.
Das hängt vermutlich auch damit zusammen, daß unsere Region damals Pilotprojekt war und die Anschlüsse von der Deutschen
Bundespost ungefragt in alle Häuser gelegt wurden.