Kündigung und jetzt nur Ärger!

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faint
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Re: Kündigung und jetzt nur Ärger!

Beitrag von faint »

rave86 hat geschrieben:ja und, dann lass die doch kommen. meinst ich hab angst vor so typen? ich wusst von nichts und habe nichtmal eine bestärigung von kabel deutschland erhalten.
Mit sowas wirst du aber nicht durchkommen. KD wird sagen, sie haben dir ne Auftragsbestätigung geschickt (vielleicht war es auch so und du hast sie weggeworfen, kann alles möglich sein - das Gegenteil beweisen wird schwer), sowie das es auf ihrer Homepage steht, woher du ja die Infos für Privat HD hattest. Wie gesagt; Informieren, bevor man bucht. Davon wird auch KD ausgehen, genau wie jedes andere Unternehmen.

Sowas ist schwammig, aber viel Erfolg.
rave86
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Re: Kündigung und jetzt nur Ärger!

Beitrag von rave86 »

die müssen aber auch erstmal beweisen ob die eine geschickt haben...
Fabian
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Re: Kündigung und jetzt nur Ärger!

Beitrag von Fabian »

rave86 hat geschrieben:die müssen aber auch erstmal beweisen ob die eine geschickt haben...
Das sehe ich auch so.
Voraussetzzung für das Zustandekommens eines Vertrages ist auch die schriftliche Auftragsbestätigung durch KDG und der damit verbundenen Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, jedenfalls für Abonnementverträge.
Die AGB sagt hierzu:
1.2. Ein Widerrufsrecht steht dem Kunden nur hinsichtlich seiner Vertragserklärung über
den
Abschluss eines Abonnementvertrages zu, und zwar nach Maßgabe der ihm von Kabel
Deutschland gesondert zu erteilenden Widerrufsbelehrung. Hinsichtlich seiner
Vertragserklärung über den Abruf eines bestimmten Inhaltes, der nicht im Rahmen eines
Abonnements erfolgt, steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu.
Ich würde also vorsichtshalber mal Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, das bisher keine Auftragsbestätigung seitens KDG vorhanden ist.
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VBE-Berlin
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Re: Kündigung und jetzt nur Ärger!

Beitrag von VBE-Berlin »

Ob eine AB raus ist oder auch nicht, ist je im KDG-System wunderbar ersichtlich.
Daher hatte ich oben schon gesagt: Mal nachfragen, wann die wohin raus ging.

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Fabian
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Re: Kündigung und jetzt nur Ärger!

Beitrag von Fabian »

@MB-berlin

Ich habe deinen Kommentar gelesen, bin aber nicht der Meinung, dass man das telefonisch regeln sollte.
Wenn die AB nicht angekommen ist, spielt es zunächst mal keine Rolle, was bei KDG im System hinterlegt ist, es sei denn, KDG schreibt solche ABs per Einwurf Einschreiben.
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VBE-Berlin
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Re: Kündigung und jetzt nur Ärger!

Beitrag von VBE-Berlin »

Fabian hat geschrieben:@MB-berlin

Ich habe deinen Kommentar gelesen, bin aber nicht der Meinung, dass man das telefonisch regeln sollte.
Wenn die AB nicht angekommen ist, spielt es zunächst mal keine Rolle, was bei KDG im System hinterlegt ist, es sei denn, KDG schreibt solche ABs per Einwurf Einschreiben.
Man spart sich aber viel Schriftverkehr, wenn man die entscheidenden Fakten schon in den Brief reinschreiben kann.

Rückwirkend "rausschicken" kann man nicht, also die Hotline kann nicht das System manipulieren.

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Scraby
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Re: Kündigung und jetzt nur Ärger!

Beitrag von Scraby »

Fabian hat geschrieben:Wenn die AB nicht angekommen ist, spielt es zunächst mal keine Rolle, was bei KDG im System hinterlegt ist, es sei denn, KDG schreibt solche ABs per Einwurf Einschreiben.
Kabel Deutschland bekommt die Auftragsbestätigungen, die nicht zugestellt werden konnten, als Postrückläufer mit einem entsprechenden Vermerk zurück. Dieser Vermerk wird dann beim Kunden hinterlegt.

Wobei ich mich aber auch frage, warum man nicht nach einer Buchungsbestätigung fragt, wenn man etwas bestellt, zum Schluss nichts bekommt und eine Abbuchung über 14,90 Euro hat, die ja lt. TE auch nicht kommuniziert wurde.
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Re: Kündigung und jetzt nur Ärger!

Beitrag von maniacintosh »

Scraby hat geschrieben:Kabel Deutschland bekommt die Auftragsbestätigungen, die nicht zugestellt werden konnten, als Postrückläufer mit einem entsprechenden Vermerk zurück. Dieser Vermerk wird dann beim Kunden hinterlegt.
Als wenn es bei normalen Briefen irgendeine Garantie gäbe, dass sie zugestellt werden oder alternativ wieder beim Absender landen. Nur weil KDG also eine Auftragsbestätigung verschickt hat und keinen Rückläufer erhält, heisst es noch lange nicht, dass die Bestätigung beim Kunden angekommen ist. Und rein rechtlich hat KDG hier das gleiche Problem, welches der Kunde umgekehrt beim kündigen hat: Die Zustellung einer Auftragsbestätigung beim Kunden und damit der Widerrufserklärung lässt sich schlicht und ergreifend nicht nachweisen.
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Fabian
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Re: Kündigung und jetzt nur Ärger!

Beitrag von Fabian »

maniacintosh hat geschrieben: Die Zustellung einer Auftragsbestätigung beim Kunden und damit der Widerrufserklärung lässt sich schlicht und ergreifend nicht nachweisen.
Die Zustellung eines Briefes ist nach meiner Kenntnis nur per Einschreiben nachzuweisen, wobei ich bisher schon Auftragsbestätigungen von KDG erhalten habe, für die ich nicht unterschreiben musste.

@Scraby
Scraby hat geschrieben:Wobei ich mich aber auch frage, warum man nicht nach einer Buchungsbestätigung fragt, wenn man etwas bestellt, zum Schluss nichts bekommt und eine Abbuchung über 14,90 Euro hat, die ja lt. TE auch nicht kommuniziert wurde.
Weil aus einer Abbuchung für einen Kunden nicht automatisch hervorgeht, dass eine Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit anderer Vertragsinhalte damit verbunden ist.
maniacintosh
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Re: Kündigung und jetzt nur Ärger!

Beitrag von maniacintosh »

Fabian hat geschrieben:
maniacintosh hat geschrieben: Die Zustellung einer Auftragsbestätigung beim Kunden und damit der Widerrufserklärung lässt sich schlicht und ergreifend nicht nachweisen.
Die Zustellung eines Briefes ist nach meiner Kenntnis nur per Einschreiben nachzuweisen, wobei ich bisher schon Auftragsbestätigungen von KDG erhalten habe, für die ich nicht unterschreiben musste.
Es gibt ja auch noch Einwurf-Einschreiben, aber selbst die würde man am Umschlag erkennen. ;) Selbst bei einem Einschreiben (auch mit Rückschein) hat KDG (oder bei der Kündigung der Kunde) nur hieb und stichfest nachgewiesen, dass man irgendwas geschickt hat, aber eben nicht was. Im Zweifel könnte das ja auch ein leerer Umschlag gewesen sein, auch wenn natürlich die Auftragsbestätigung wahrscheinlich ist. Deswegen sagte ich ja die Zustellung lässt sich nicht nachweisen.

Rechtssicher ist nur gegen Quittung oder mit Zeugen selbst abgeben oder per Postzustellungsurkunde über einen Gerichtsvollzieher. Ist aber doch recht teuer.

http://www.answer24.de/article/Die_sich ... gen-40.htm
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