RcRaCk2k hat geschrieben:Übergeben wohin? Wohin lässt du die Nummern portieren? Wenn zu K.D. dann ist es jetzt schon zu spät und die Nummern sind futsch.
Falls er nicht selbst gekündigt hat, ist es ggf. tatsächlich zu spät. Futsch sind die Nummern aber nicht, da sich ja der Vertrag des Altanbieters verlängert hat. Somit erfolgt die Übertragung dann erst zum 01.12.2012.
Und wo steht, dass man seinen Vertrag nicht vorab selbst kündigen darf? Wenn ich meinen Vertrag vorab selbst kündige, gebe ich eine entsprechende Willenserklärung ab. Diese kann und darf nicht, durch einen Antrag zur Rufnummernmitnahme abgeändert werden. Eine Portierung zu Sipgate ist daher nicht nötig.RcRaCk2k hat geschrieben:Es wird explizit darauf hingewiesen, dass der Kunde NICHT selbst kündigen soll - das übernimmt Kabel-Deutschland - und dazu müsste der Auftrag schon aktiviert sein, damit K.D. das Portierungsschreiben noch diese Woche an Telekom schickt - und selbst dann würde es nicht gehen, weil die Kündigungsfrist nicht mehr eingehalten werden kann.
Siehe dazu:
Vorgangsnummer 2011-06-24-0015/216-3
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Ausschlaggebend ist die Vorlage des Portierungsauftrages vom aufnehmenden Anbieter beim abgebenden Anbieter vor dem Wirksamwerden der Kündigung.
Das Stellen des Portierungsauftrages nebst nochmaliger Kündigung macht eine vorherige Kündigung inkl. Bestätigung nicht unwirksam. Eine derartige Auskunft ist unrichtig. Die betroffenen Anbieter wurden von der Bundesnetzagentur diesbezüglich schon verwarnt. Sollte dies bei Ihnen wider Erwarten der Fall sein, wenden Sie sich bitte an mein Haus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
Siehe oben. Die Rufnummern werden entweder Übertragen, wenn der Anschluss fristgerecht gekündigt wurde oder werden im nächsten Jahr übertragen und er kann den Anschluss seines Altanbieters bis dahin mit den Nummern weiternutzen. Sie sind aber nicht weg.RcRaCk2k hat geschrieben:In deinem Falle sind die Nummern, sollten diese aktuell nicht zur Portierung gegeben worden sein, am 1.12 nur noch Geschichte.
@ KD-Kunde
- Der Portierungsauftrag wird erst nach der Installation weitergeleitet. Daher ist es irrelevant, das dieser seit August bei Kabel Deutschland liegt.
- Der Portierungsauftrag muss vor Ablauf der Kündigungsfrist bei deinem Altanbieter sein, daher muss auch die Installation vorher erfolgen
- Wenn du deinen Vertrag also nicht selbst gekündigt hast und eine Kündigungsfrist einhalten musst, die größer als 14 Tage ist, dann waren deine gewünschten Termine falsch und dein Altvertrag läuft jetzt wieder bis Dezember 2012.
Der Installationstermin errechnet sich daher aus:
"Ende der Vertragslaufzeit des Altanbiers" - "Kündigungsfrist des Altanbieters" = "spätmöglichster Installationstermin und Kündigungstermin"
Der Termin wird dann auch noch einmal im Auftrag zur Rufnummernmitnahme angegeben (irgendwo auf der ersten Seite).
Eigentlich kannst du dir die Frage - ob die Schaltung der Rufnummern am 01.12.2011 erfolgt - jetzt selbst beantworten.
1) Vertrag selbst gekündigt? ja/nein
2) Muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden? ja/nein
3) Wenn nicht selbst gekündigt, war die Installation vor Ablauf der Kündigungsfrist? ja/nein
Bei nein - ja - nein läuft dein Vertrag noch bis Ende 2012.