Alte Smartkarte zurück schicken oder bis Vertragende warten

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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maniacintosh
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Re: Alte Smartkarte zurück schicken oder bis Vertragende war

Beitrag von maniacintosh »

guenter24 hat geschrieben:
alexl hat geschrieben:Dann soll KDG erst mal belegen, dass sie einen Schaden von 35 EUR erlitten haben.

Der Kunde ist zwar zunächst darlegungs- und beweispflichtig, aber kann folgendes problemlos nachweisen:

HD+-Karte incl. 1 Jahr 55 EUR, Verlängerung bei bereits vorhandener Karte 50 EUR.

Was ist also so eine Karte max. wert? Bingo.

Da soll dann KDG mal das Gegenteil beweisen.
Müssen die nicht,
Dieser Betrag von 35,00 € steht so in der vom Kunden bei Vertragsabschluss anerkannten Preisliste.
Die Rückgabepflicht ergibt sich aus den ebenfalls anerkannten AGB.
Wieso sollte da ein Schaden nachgewiesen werden?
Es wurde bei Vertragsabschluss anerkannt, daß die Karte Eigentum von KDG bleibt, zurückzugeben ist und das bei Nichtrückgabe 35,00 € zu bezahlen sind.
Aus den Kabel Deutschland AGB Punkt 3.2:
Bei der Nutzung eines Kabel Digital bzw. Kabel Deutschland geeigneten Receivers, CI+ Moduls oder Digitalen Video-Recorders (nachstehend einheitlich Empfangsgerät genannt) und einer Smartcard gilt für den Kunden des Weiteren Folgendes:

Der Kunde ist verpflichtet,

(...)

f) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Smartcard und, im Falle der Miete oder Leihe des Empfangsgeräts, diese unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben, anderenfalls den jeweils mit dem Kunden vereinbarten pauschalen Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Kann der Kunde also nachweisen, dass KDG durch die verlorene Karte nur ein Schaden von z.B. 25€ ergangen ist, muss er auch nur 25€ statt der pauschal vereinbarten 35€ bezahlen. In der Regel wird der Nachweis aber natürlich schwerlich zu führen sein, wenn man keinen Zugriff auf interne KDG-Dokumente hat. Dass HD+ pro Karte nur Hardware-Kosten in Höhe von 5€ zu kalkulieren scheint, kann man natürlich nicht auf KDG übertragen, vielleicht zahlt KDG an NDS bzw. Kudelski trotzdem 35€ pro Smartcard. Vielleicht verzichtet HD+ für neu Smartcards auch auf einen Teil der Gebühren (und muss für die SC an Kudelski auch 35€ abgeben), um das Angebot für Neukunden attraktiver zu machen. Kauft man einen HD+-Receiver ist ja auch eine Smartcard für das erste Jahr "kostenlos" im Karton.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD
guenter24
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Re: Alte Smartkarte zurück schicken oder bis Vertragende war

Beitrag von guenter24 »

Du hast es ja schon erkannt, die Nachweis-Erbringung über geringe Kosten als die geforderten ist schwierig oder wird mehr Kosten als 35,00 € verursachen.
Was nützt es wenn ich denn nachweis erbringe, daß KDG tatsächlich nur ein Schaden von 5,00 € entstanden ist und dafür dann Gutachterkosten in Höhe von
150,00 € zu zahlen sind.
Also wohl eher eine "theoretische Klausel"!
Wie heißt da ein altes Sprichwort:
Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.
Und im vorliegenden Falle sind ja letztlich nur die Portokosten zu bezahlen, denn die Karte ist ja noch da und wartet auf die Rücksendung :lol: