Das Recht der Kündigung ergibt sich hieraus:Clarequilty hat geschrieben:Warum hat KDG das Recht einen 12-Monatsvertrag nach drei Monaten zu kündigen und man selbst kommt da selbst bei einem Umzug nicht raus?
Die Versorgung in der gewohnten Weise ist auf Grund von Tatsachen, die die KDG nicht verschuldet hat, nach dem 1.5.2012 nicht mehr möglich. eine Versorgungspflicht (wie bei Strom und Wasser) gibt es nicht. So kann die KDG nicht gezwungen werden, in wirtschaftlich nicht tragbare Kopfstellen zu investieren.8.6. Von vorstehenden Regelungen unberührt bleibt das Recht der Parteien zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Im Einzelfall kann es sogar zur Abschaltung des gesamten Kabelfernsehens kommen.
MB-Berlin