DieWahrheit hat geschrieben:Cabugi hat geschrieben:Rücklastschriftgebühren sind nicht zulässig. Da gibts eindeutige Gerichtsbeschlüsse.
da bist du eindeutig falsch informiert! Rücklastschriftgebühren sind zulässig! Nicht zulässig sind diese Gebühren, wenn sie dir von deiner Bank in Rechnung gestellt werden (Quasi von Bank zu Privatkunde). Das hat nichts mit der Kundenbeziehung zwischen dir und KDG zu tun.
Den Rest von deinem Problemchen wurde bereits durch andere Foristen vollumfänglich erläutert.
Grüße,
Cab.
Diese Gebühren sind nicht zulässig.
Wenn dem Kunden ungerechtfertigt etwas abgebucht wird, können keine Rücklastgebühren erhoben werden. Da bricht jeder Richter sofort in schallendes Gelächter aus.
Du hast meinen Beitrag offenbar überhaupt nicht verstanden. Hier ging es eindeutig um die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Erhebung solcher Gebühren durch Firmen. Hier als Bsp. die KDG. Das Urteil des BGH bezieht sich lediglich auf das berechnen von Bearbeitungsgebühren für eine Rücklastschrift durch deine Hausbank an dich als Privatkunde / Kontoinhaber! Und nochmal: Die Berechnung der Gebühr durch KDG ist grundsätzlich gestattet!
Was ist in deinen Augen "ungerechtfertigt"? Es besteht/bestand ein Vertrag mit KDG und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Die Kündigung KD Home ist offenbar nicht oder nicht rechtzeitig eingetroffen (vollkommen egal wer daran Schuld hat), somit entstand eine Rechnung die zur Abbuchung an die Bank weitergeleitet wurde und anschließend ausgeführt wurde.
Und nun die Sichtweisen aus den jeweiligen Perspektiven
Aus Sicht es Kunden:
- Ich habe gekündigt - Kabel darf nicht abbuchen, auch wenn ich keine Bestätigung erhalten habe.
- Ich habe meine Rechte
Aus Sicht von Kabel:
- Wir haben keine Kündigung erhalten - wir dürfen lt. gültiger Vereinbarung mit dem Kunden alle fälligen Entgelte abbuchen
- Wir haben unsere Rechte
Und nun darfst du mir gern erklären, wann in deinen Augen die "Unrechtmäßigkeit" für diese Abbuchung eintritt und wer das zu entscheiden hat.