Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Rücklastschriftgebühren sind nicht zulässig. Da gibts eindeutige Gerichtsbeschlüsse.
da bist du eindeutig falsch informiert! Rücklastschriftgebühren sind zulässig! Nicht zulässig sind diese Gebühren, wenn sie dir von deiner Bank in Rechnung gestellt werden (Quasi von Bank zu Privatkunde). Das hat nichts mit der Kundenbeziehung zwischen dir und KDG zu tun.
Den Rest von deinem Problemchen wurde bereits durch andere Foristen vollumfänglich erläutert.
Grüße,
Cab.
Diese Gebühren sind nicht zulässig.
Wenn dem Kunden ungerechtfertigt etwas abgebucht wird, können keine Rücklastgebühren erhoben werden. Da bricht jeder Richter sofort in schallendes Gelächter aus.
DieWahrheit hat geschrieben:
Diese Gebühren sind nicht zulässig. Wenn dem Kunden ungerechtfertigt etwas abgebucht wird, können keine Rücklastgebühren erhoben werden. Da bricht jeder Richter sofort in schallendes Gelächter aus.
Diese WENN ist der springende Punkt. Aber es gibt ja immer diese beiden Ansätze: Man kann schreien "Ihr Idioten ich hab Recht und den Anwalt schicken" oder mal wie Erwachsene kommunizieren.
Dass das wirkt sieht man in diesem Thread. Den lachenden Richter würde ich gerne mal kennenlernen...
Rücklastschriftgebühren sind nicht zulässig. Da gibts eindeutige Gerichtsbeschlüsse.
da bist du eindeutig falsch informiert! Rücklastschriftgebühren sind zulässig! Nicht zulässig sind diese Gebühren, wenn sie dir von deiner Bank in Rechnung gestellt werden (Quasi von Bank zu Privatkunde). Das hat nichts mit der Kundenbeziehung zwischen dir und KDG zu tun.
Den Rest von deinem Problemchen wurde bereits durch andere Foristen vollumfänglich erläutert.
Grüße,
Cab.
Diese Gebühren sind nicht zulässig.
Wenn dem Kunden ungerechtfertigt etwas abgebucht wird, können keine Rücklastgebühren erhoben werden. Da bricht jeder Richter sofort in schallendes Gelächter aus.
Du hast meinen Beitrag offenbar überhaupt nicht verstanden. Hier ging es eindeutig um die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Erhebung solcher Gebühren durch Firmen. Hier als Bsp. die KDG. Das Urteil des BGH bezieht sich lediglich auf das berechnen von Bearbeitungsgebühren für eine Rücklastschrift durch deine Hausbank an dich als Privatkunde / Kontoinhaber! Und nochmal: Die Berechnung der Gebühr durch KDG ist grundsätzlich gestattet!
Was ist in deinen Augen "ungerechtfertigt"? Es besteht/bestand ein Vertrag mit KDG und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Die Kündigung KD Home ist offenbar nicht oder nicht rechtzeitig eingetroffen (vollkommen egal wer daran Schuld hat), somit entstand eine Rechnung die zur Abbuchung an die Bank weitergeleitet wurde und anschließend ausgeführt wurde.
Und nun die Sichtweisen aus den jeweiligen Perspektiven
Aus Sicht es Kunden:
- Ich habe gekündigt - Kabel darf nicht abbuchen, auch wenn ich keine Bestätigung erhalten habe.
- Ich habe meine Rechte
Aus Sicht von Kabel:
- Wir haben keine Kündigung erhalten - wir dürfen lt. gültiger Vereinbarung mit dem Kunden alle fälligen Entgelte abbuchen
- Wir haben unsere Rechte
Und nun darfst du mir gern erklären, wann in deinen Augen die "Unrechtmäßigkeit" für diese Abbuchung eintritt und wer das zu entscheiden hat.
Ich möchte keinen neuen Thread aufmachen, aber meine Problematik betrifft auch eine eventuelle Rückbuchung. Sorry, wenn ich eventuell blöd frage.
Ich habe vor einigen Wochen einen Digitalen Kabelanschluss beauftragt, die Unterlagen bekommen, die Smartcard in Betrieb genommen und nach fünf Tagen den Auftrag widerrufen und die ganzen Materialien inkl. Smartcard wieder zurückgeschickt.
Einige Tage später kam die Info, dass der Widerruf angenommen wurde. Ich solle jedoch meinen Receiver einschicken. Wohlgemerkt war das mein eigener, hab ihn also, nachdem ich der Dame an der Hotline 15 Minuten lang klar machen musste, dass ich bon KDG keinen Receiver beauftragt habe, auch nicht einschicken müssen.
Zwei Tage später kam jedoch die Abbuchung seitens Kabel Deutschland. 62,60 Euro (Bereitstellung und anteilig für den Januar).
Wann kann ich mit einer Rückbuchung der Beiträge rechnen? Ist Kabel Deutschland berechtigt, trotz erfolgtem Widerruf die Bereitstellung in Rechnung zu stellen, weil ich die Smartcard in Betrieb genommen hatte und wieder zurückgeschickt habe?
Ich blick gerade nicht ganz durch, auch aus den Unterlagen geht dies nicht deutlich hervor.
Ich glaube bei dir hat sich dein Widerruf mit der Abbuchung überschnitten.
Quasi dein Widerruf war Montag da. Zeitgleich wurde aber schon der Abbuchungsauftrag für die Entgelte veranlasst. Dein Vertrag wurde widerrufen, die Abbuchung konnte aber nicht mehr gestoppt werden.
Gezahlte Entgelte werden dir wieder erstattet. Kann nur etwas dauern. Systembedingt wird das Geld wieder mit dem nächsten Rechnungszyklus Korrektur gebucht. Also Tag der Abbuchung + 1 Monat. Danach wird dir das Geld wieder erstattet. Also nochmal ne Woche oder so.
Nur rein interessehalber, was für Verträge werden denn in der Widerrufsbestätigung aufgeführt? Wenn hier der Kabelanschluss mit angegeben ist, bekommst du dein ganzes Geld wieder. Also auch Bereitstellungsentgelt usw.
Aufrund des Betrages könntest du auch einmal Folgendes prüfen:
49,90 Euro Bereitstellungsentgelt + ca. die Gebühr für 21 Tage über 12,76 Euro macht in etwa einen Vertragsbeginn um den 09/10 Januar 2011
Also wurde in etwa um den 16/17 Januar abgebucht. Die Folgerechnung, der die Korrekturen zu entnehmen wären, müsste also morgen oder übermorgen erstellt werden. Da die Rechnungen erst verspätet im Kundenportal hinterlegt werden, kannst du ja einfach mal beim Kundenservice anfragen wo die Abschlussrechnung bleibt.