Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie über das Kabelnetz via Vodafone (z.B. GigaZuhause Kabel oder CableMax), eazy bzw. O2 betreffen.
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Hey Ihr zwei bzw. drei habt ihr mich überlesen? 14 Tage Widerrufsrecht ab Erhalt der Auftragsbestätigung auch bei bereits erfolgter Installation.
Hintergrund ist, dass es mittlerweile immer häufiger vorkommt, dass der Techniker schneller ist als die Post. Denn die Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt der AB. Eine Aufklärung durch die Hotline oder einen MB zählen nicht. Also hat man das Ganze entsprechend abgeändert.
Caprizoid hat geschrieben: Aus meiner Sicht macht das Widerrufsrecht doch keinen Sinn, wenn es erlischt, sobald ich das Produkt endlich mal testen kann?!
Aus Sicht des Gesetzgebers deckt das Widerrufsrecht eine Prüfung wie in einem Ladengeschäft - dies ist die Aushändigung aller Vertragsunterlagen. Gerade bei Dienstleistungen und Abos, deren primäre Leistung rein virtuell und nicht 100% vorhersagbar ist, ist der Fernabsatz sehr sehr interessant. Wenn man nun den Widerruf aufgrund schlechter, jedoch Vertraglich korrekter Leistung ausführen kann, hat der Kunde im Ladengeschäft einen Nachteil, der nicht hinzunehmen ist. Daher versucht man sich mit diesen Passagen zu helfen, deren Rechtmäßigkeit ist jedoch nicht eindeutig geklärt.
Scraby hat geschrieben:Hey Ihr zwei bzw. drei habt ihr mich überlesen? 14 Tage Widerrufsrecht ab Erhalt der Auftragsbestätigung auch bei bereits erfolgter Installation.
Hintergrund ist, dass es mittlerweile immer häufiger vorkommt, dass der Techniker schneller ist als die Post. Denn die Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt der AB. Eine Aufklärung durch die Hotline oder einen MB zählen nicht. Also hat man das Ganze entsprechend abgeändert.