Caprizoid hat geschrieben: Aus meiner Sicht macht das Widerrufsrecht doch keinen Sinn, wenn es erlischt, sobald ich das Produkt endlich mal testen kann?!
Aus Sicht des Gesetzgebers deckt das Widerrufsrecht eine
Prüfung wie in einem Ladengeschäft - dies ist die Aushändigung aller Vertragsunterlagen. Gerade bei Dienstleistungen und Abos, deren primäre Leistung rein virtuell und nicht 100% vorhersagbar ist, ist der Fernabsatz sehr sehr interessant. Wenn man nun den Widerruf aufgrund schlechter, jedoch Vertraglich korrekter Leistung ausführen kann, hat der Kunde im Ladengeschäft einen Nachteil, der nicht hinzunehmen ist. Daher versucht man sich mit diesen Passagen zu helfen, deren Rechtmäßigkeit ist jedoch nicht eindeutig geklärt.