Steinmaus hat geschrieben:
Kann man KD nicht einen Lieferverzug androhen? Genau so wie man jemanden einen Zahlungsverzug androht. Ich meine es müsste doch eine Möglichkeit geben! (zumindestens eine Androhumg)
:
Schuldnerverzug nach §286 BGB:
Tatbestände:
- Schuldverhältnis (Kaufvertrag nach §§145,147,433 =>erfüllt)
- Nichtleistung (Homebox => erfüllt)
- Fälligkeit (§ 271 Absatz I => ?)
- Mahnung (Mahnung bedarf es nicht, wenn z.b. die Leistung nach dem Kalender bestimmbar ist)
- zu vertreten §276 ( handelt KD fahrlässig oder mit Vorsatz => ? )
Wären alle Tatbestände erfüllt, so könnte man Schadensersatz neben der Leistung oder nach einer Frist Schadensersatz statt der Leitung fordern.
Ich bezweifle aber, dass tatsächlich alle Tatbestände erfüllt sind. Außerdem gebe ich keine Garantie, dass das alles vor Gericht standhält
