lt. KD-Kundensupport reicht eine Kündigung per e-mail "nicht" aus. Diese muss postal erfolgen; am besten als Einschreiben+Rückschein, lt. e-mail-Antwortschreiben.
Schön, dass sich die Mitarbeiter widersprechen und die AGB nicht kennen ...
10.3. Die Kündigung muss unter Angabe der Kundennummer in Textform erfolgen.
Und Mail ist nach letzter Rechtsprechung schriftlich.
Plädiere allerdings auch jeweils für die gute alte schriftliche Form per Brief, ist allerdings ohne Einschreiben nicht nachweisbar.
Im Streitfall hat KDG den Nachweis der Mailsendung einer Kündigungsmitteilung in Form der Ablage aus "gesendete Nachrichten" mehrfach akzeptiert. Daraus ist auch die Annahme der Kündigung abzuleiten.