Fernsehen aus Berlin (FAB) pleite
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Re: Fernsehen aus Berlin (FAB) pleite
Jetzt ist das Bild auf FAB bei KDG schwarz.
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Re: Fernsehen aus Berlin (FAB) pleite
hoffentlich wird der freie sender digitalisiert...
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Re: Fernsehen aus Berlin (FAB) pleite
Eher friert die Hölle zu... 

Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
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Re: Fernsehen aus Berlin (FAB) pleite
Inhalt: Warum der OKB die FAB-Frequenz weder beantragen noch bekommen kann
Hi.
1) der Autor dieses Artikels über sich und seine Motive
Dieses Forum habe ich mit der Google-Suchanfrage
'fab frequenz berlin mabb' gesucht und gefunden.
Grund für meine Suchanfrage war,
daß ich mich als Opfer der MABB empfinde.
Es werden von der MABB
m.E. massiv wesentliche Rechtsgrundsätze verletzt;
-insbesondere im Rahmen des von der MABB betriebenen OKB.
Da ich,
-wie aus meiner wütenden Formulierung sicher unschwer zu erkennen-
parteiisch bin,
möchte ich mich zunächst vorstellen:
Frank, 51, langhaarig, links, erwerbslos.
Seit 1998 bin ich 'Nutzer' im OKB
und habe seitdem an ca. 430 Produktionen mitgewirkt
und ca 800 Beiträge erstellt.
Die Produktionsgemeinschaft, in der ich die meisten Beiträge erstellt habe,
heißt "Forum der Nichtarbeit".
Wir sind eine siebenköpfige Crew mit strenger redaktioneller Anwesenheitspflicht
und verabschieden am folgenden Donnerstag
den Sendeplan zu unserer Folge Nr. 275,
-seit 5 1/2 Jahren also.
Meine Wut rührt daher,
daß seit Amtsantritt des neuen Intendanten Volker Bach
zehn unserer Sendungen nicht trermingerecht ausgestrahlt wurden.
Nur zwei der Sendungen sind wg. technisch-organisatorischer Fehler
(seitens des OKB) ausgefallen,
der Rest waren die Folge von Entscheidungen des OKB,
die Sendungen abzusetzen.
Leider weigert sich der Intendant, mit mir zu sprechen
und auch einen von ihm selbst erbetenen Gesprächstermin
mit unserer 'Hauptsendeverantwortlichen' (OKB-Terminus)
hat er nicht wahrgenommen.
Leider artikuliert der OKB 'seine' Gründe für die Absetzungen nicht klar.
Sofern sie aber vorliegen, hören sie sich abenteuerlich an.
So lagen z. B. für eine Sendung mit dem Themeninhalt 'OKB'
sämtliche Voraussetzungen zur Ausstrahlung korrekt vor.
Vorgeblicher Absetzungsgrund:
Wir hätten versäumt, das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen
in einem SEPERATEN Anruf NACH der Buchung NOCHMAL mitzuteilen.
Eine Neubuchung der Sendung wurde uns ebenfalls verweigert.
In einem anderen Fall wollten wir unseren Zuschauerinnen
die Hintergründe der Absetzung in einem Schriftband erklären.
Absetzungsgrund lt. Bach: "inhaltlich leider zu beanstanden". (Zitat)
Ich nenne es Zensur.
Durch die Gesprächsweigerung des Intendanten
ist eine Lösung des Problems mit Bestimmtheit auszuschließen.
Mittlerweile gehört lautstarke Beleidigung zum 'guten Ton' des OKB.
Ein Mitarbeiter,
(Zitat.: "Ich hab Dir schon 100 mal gesagt,
daß ich Dich nicht ausstehen kann" oder
"Für mich seid ihr bolschewistische Spinner" )
beschimpfte mich lautstark mit "Blödmann" und wiederholt mit "Knalltüte".
Der 'stellvertretende Leiter' war Zeuge des Vorfalls,
lächelte und fand das völlig in Ordnung.
Der Intendant weigert sich sowieso, mit mir zu sprechen
und die Beschwerde an die MABB wurde selbstverständlich nicht bearbeitet.
"Wir sind ein und dieselbe Einrichung, kapieren Sie das doch endlich",
so eine Mitarbeiterin der MABB in einer telefonischn Nachfrage.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Verhaltensrepertoire
einer sich unbeobachtet wähnenden Behörde.
Im Forum http://www.okbforum.iphpBB.com (daher 'forumfrank')
habe ich mich näher zu einigen Vorfällen ausgelassen.
2) Was hat der OKB mit FAB bzw. mit DVB-T zu tun?
Dazu möchte ich bitte etwas ausholen.
Zunächst die Übersicht:
2.1.) traditionell unterschiedliches Verständnis über die Eigentumsverhältnisse des
"Rundfunks" in USA und Europa,
2.2.) das "duale System" und der "2%-Anteil" der Rundfunksteuer vor dem
Hintergrund der binnen- und außenpluralistischen Informationsfreiheit,
2.3.) das "effektive System" des Stadtentwicklungssenators Hassemer und
2.4.) die Rundfunkrichtlinie der EU, die Wettbewerbskommission und die unsauberen
Geschäfte des Dr. Hege.
Aber im Einzelnen:
2.1.) traditionell unterschiedliches Verständnis über die Eigentumsverhältnisse des
"Rundfunks" in USA und Europa
In USA ist die Empfindung über die Rechtmäßigkeit des "Eigentums" an einer Welle
anders als bei uns.
Jede darf eine Lampe einschalten, darf rufen und darf senden.
Licht-, Schall- und Rundfunkwellen sind nur nach dem Kriteriun
des wechselseitigen Störens zu beurteilen.
In Europa ist das anders.
In der bürgerlichen (französischen) Revolution hatte der Einsatz der Funkwelle
als wesentlich verbesserter Meldeläufer
kriegsentscheidende Bedeutung.
Dem kriegerischen Rundfunk verdanken wir die Freiheit
und deshalb hat er in Staatshand zu bleiben.
ARD und ZDF waren zunächst staatseigene Betriebe, Behörden sozusagen.
Erst der ehrfürchtige Blick zum 'großen Freund'
veränderte diese Betrachtungsweise schleichend.
2.2.) das "duale System" und der "2%-Anteil" der Rundfunksteuer vor dem
Hintergrund der binnen- und außenpluralistischen Informationsfreiheit
Natürlich drängten nach US-Vorbild reklamefinanzierte Sender auf den Markt
und es wurden Rundfunkgesetze erlassen und vom Verfassungsgericht überprüft.
Im Vordergrund stand dabei die 'beste' Art der Gewährleistung der Forderungen aus Artikel 5,
-passive und aktive Informationsfreiheit und Freiheit vor Zensur-
die als systemische Voraussetzung von Demokratie angesehen werden.
Die Methode der Reichhaltigkeitsgewährung durch große Menge konkurrierender Anbieter
(vergleichbar mit Printpresse; -außenpluralistisch-) sei dabei ebenso zielführend
wie steuerfinanzierte Anbieter mit klugem Regelwerk in kapitalintensiven Medien (innenpluralistisch).
Die zu vergebenden Frequenzen müssen zugeteilt werden
und auch Reklameanbieter müssen sich der Vielfaltsforderung beugen und bedürfen öffentlicher Kontrolle.
Da 'Medien' Ländersache sind, wurden also in Folge der verfassungsgerichtlich bestätigten Landesmediengesetze
15 Landesmedienanstalten gegründet,
die sich aus einer Erhöhung der Rundfunksteuer um 2% speisen.
Das war Anfang der 90er.
Zu den Aufgaben der Landesmedienanstalt Berlin
gehört zusätzlich zu den o.g. zwei Aufgaben
die Organisation eines bundeskoordinierenden Treffens der Ländereinrichtungen
und - eine Berliner Sonderheit - die Unterhaltung einer 'dritten Säule': des OKB.
Der Offene Kanal wird von der Medienanstalt also nicht kontrolliert sondern betrieben.
Nur sehr wenige der ca. 70 OKs haben diese abhängige und unkontrollierte Rechtsform.
2.3.) das "effektive System" des Stadtentwicklungssenators Hassemer
Mit den weitreichenden Kontrollvorgaben für Reklameanbieter
hatte sich also ein leichter Punktevorteil für das binnenpluralistische System eingestellt.
Dieser leichte Vorsprung wurde erweitert durch eine Aufgabe,
die vom Verfassungsgericht ausgewiesenermaßen als zulässig beschrieben wurde,
nämlich den Ausbau einer steuerfinanzierten Medieninfrastruktur (auch DVB-T).
Auch diese Aufgabe wurde den Landesmedienanstalten zugeteilt.
Um hier mit der befürchteten hohen Dynamik kapitalkräftiger Reklameanbieter mithalten zu können,
wurde im damals CDU-dominierten Senat ein verwaltungsarmes,
relativ autoritäres System etabliert:
Der Direktor wird von einem kleinen Fachausschuß (Medienrat) gewählt
und hat dann, gestützt von seiner Verwaltung, weitgehend freie Hand.
Parlament oder sonstige Lobbys oder Gremien haben kaum Einflußmöglichkeit.
Dieser Umstand wird oft in den Sonntagsreden von Medienrat oder -anstalt betont und als erfolgreich gelobt.
Sicherlich finden sich auch hier im Board zahlreiche Hinweise,
die auf genau diesen Aspekt abheben.
2.4.) die Rundfunkrichtlinie der EU, die Wettbewerbskommission und die unsauberen Geschäfte des Dr. Hege
Zeitgleich gab es aber eine genau entgegengesetzte Strömung,
nämlich die wettbewerbsorientierte, -außenpluralistische- EU-Rahmengesetzgebung.
Zwar gilt für die EU-Rahmengesetze Subsidiarität (grob: Nachrangigkeit) gegenüber den Nationalgesetzen,
(also genau umgerkehrt als in der Nationalgesetzgebung, in der Bundesrecht Länderrecht bricht)
aber diese 'Nachrangigkeit' ist ziemlich theoretischer Natur.
Unterschiedlich zu den Verfassungsgerichtsvorgaben
sagt die 'Rundfunkrichtlinie' der EU, daß 'Medien' ein Dienstleistungsereignis sind, also außenpluralistisch.
Nun hat also der Doktor Hege, einsamer Direktor der MABB,
Rundfunksteuern benutzt, um mit Preisnachlässen Reklameanbieter in das steuerfinanzierte DVB-T zu kriegen.
Das war ein klarer Verstoß gegen die Wettbewerbsfairnis
gegenüber nicht-steuerunterstützten Infrastrukturanbietern.
Natürlich haben einige Satellitenbetreiber vor der Wettbewerbskommission der EU geklagt
-und recht bekommen. Wen wunderts.
3) OKB via DVB-T auf FAB?
So. Nun schließt sich also der Kreis meines viel zu langen Artikels.
Da wäre also ein Anbieter,
-die dritte Säule-
-das wirklich private Fernsehen-
-die orginal Erzählenden, statt die Gekauften-
-die Youtubis und Bürgermediumistinnen-,
die glaubwürdig Anspruch auf diesen Platz erheben könnten,
wenn...
Wenn die MABB/OKB sich nicht durch Zensur und Beleidigungen,
durch Unansprechbarkeit und Arroganz,
durch viele viele viele Unvereinbarkeiten,
durch Verlassen des politisch gewollten Versorgungsauftrags,
durch das Ignorieren des Staatsfreiheitsgebots,
durch langjährige klare Satzungsbrüche
und etliche ähnlich panisch-kopflosen Dinge
auszeichnen würde.
Hege kann kaum schadlos
einen von ihm betriebenen Sender
in eine von ihm betriebene Medieninfrastruktur postieren.
Es würde auffallen und er will auch garnicht.
Seit Anfang März 09 hat zudem Verfassungsrichterin Jutta Limbach
den Verfassungsrichter Hans Benda
an der Spitze des Medienrats abgelöst.
Der Hauptkunde des OKB ist die Konrad-Adenauer-Stiftung. (Verfassungsbruch Staatsfreiheit)
Die 'KAS' ist eine mit 100 Mios steuerfinanzierte (Satzungsverstoß Einnahmeverbot)
"natürliche Person" (Satzungsverstoß Zugangsvoraussetzung),
die durch Wohltätigkeit und Spenden an die Christliche Fraktion im Bundestag
vor einigen Jahren berühmt wurde.
Seitdem legt sie ihre Bilanzen offen.
Von Benda ist der Satz:
"Die Staatsfreiheit des Rundfunks,
die ein hohes Gut und verfassungsrechtlich garantiert ist,
bedeutet, daß weder der Gesetzgeber
noch die Landesmedienanstalten
über eine Mißbrauchskontrolle hinaus
die Programminhalte bestimmen können."
Tut sie aber.
Der Satz wurde mittlerweile von der Homepage der MABB entfernt.
Soweit und mit Respekt für das Durchhaltevermögen der Leserin.
mfG Frank
P.S.:
Eine Lösung wäre die Entfernung des OKB aus der MABB.
Aber erstens geht das nicht so schnell und
zweitens stand die Trennung von OKHamburg von der dortigen Medienanstalt
unter der rechtsaußen-Schirmherrschaft eines Herrn Schill.
Hi.
1) der Autor dieses Artikels über sich und seine Motive
Dieses Forum habe ich mit der Google-Suchanfrage
'fab frequenz berlin mabb' gesucht und gefunden.
Grund für meine Suchanfrage war,
daß ich mich als Opfer der MABB empfinde.
Es werden von der MABB
m.E. massiv wesentliche Rechtsgrundsätze verletzt;
-insbesondere im Rahmen des von der MABB betriebenen OKB.
Da ich,
-wie aus meiner wütenden Formulierung sicher unschwer zu erkennen-
parteiisch bin,
möchte ich mich zunächst vorstellen:
Frank, 51, langhaarig, links, erwerbslos.
Seit 1998 bin ich 'Nutzer' im OKB
und habe seitdem an ca. 430 Produktionen mitgewirkt
und ca 800 Beiträge erstellt.
Die Produktionsgemeinschaft, in der ich die meisten Beiträge erstellt habe,
heißt "Forum der Nichtarbeit".
Wir sind eine siebenköpfige Crew mit strenger redaktioneller Anwesenheitspflicht
und verabschieden am folgenden Donnerstag
den Sendeplan zu unserer Folge Nr. 275,
-seit 5 1/2 Jahren also.
Meine Wut rührt daher,
daß seit Amtsantritt des neuen Intendanten Volker Bach
zehn unserer Sendungen nicht trermingerecht ausgestrahlt wurden.
Nur zwei der Sendungen sind wg. technisch-organisatorischer Fehler
(seitens des OKB) ausgefallen,
der Rest waren die Folge von Entscheidungen des OKB,
die Sendungen abzusetzen.
Leider weigert sich der Intendant, mit mir zu sprechen
und auch einen von ihm selbst erbetenen Gesprächstermin
mit unserer 'Hauptsendeverantwortlichen' (OKB-Terminus)
hat er nicht wahrgenommen.
Leider artikuliert der OKB 'seine' Gründe für die Absetzungen nicht klar.
Sofern sie aber vorliegen, hören sie sich abenteuerlich an.
So lagen z. B. für eine Sendung mit dem Themeninhalt 'OKB'
sämtliche Voraussetzungen zur Ausstrahlung korrekt vor.
Vorgeblicher Absetzungsgrund:
Wir hätten versäumt, das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen
in einem SEPERATEN Anruf NACH der Buchung NOCHMAL mitzuteilen.
Eine Neubuchung der Sendung wurde uns ebenfalls verweigert.
In einem anderen Fall wollten wir unseren Zuschauerinnen
die Hintergründe der Absetzung in einem Schriftband erklären.
Absetzungsgrund lt. Bach: "inhaltlich leider zu beanstanden". (Zitat)
Ich nenne es Zensur.
Durch die Gesprächsweigerung des Intendanten
ist eine Lösung des Problems mit Bestimmtheit auszuschließen.
Mittlerweile gehört lautstarke Beleidigung zum 'guten Ton' des OKB.
Ein Mitarbeiter,
(Zitat.: "Ich hab Dir schon 100 mal gesagt,
daß ich Dich nicht ausstehen kann" oder
"Für mich seid ihr bolschewistische Spinner" )
beschimpfte mich lautstark mit "Blödmann" und wiederholt mit "Knalltüte".
Der 'stellvertretende Leiter' war Zeuge des Vorfalls,
lächelte und fand das völlig in Ordnung.
Der Intendant weigert sich sowieso, mit mir zu sprechen
und die Beschwerde an die MABB wurde selbstverständlich nicht bearbeitet.
"Wir sind ein und dieselbe Einrichung, kapieren Sie das doch endlich",
so eine Mitarbeiterin der MABB in einer telefonischn Nachfrage.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Verhaltensrepertoire
einer sich unbeobachtet wähnenden Behörde.
Im Forum http://www.okbforum.iphpBB.com (daher 'forumfrank')
habe ich mich näher zu einigen Vorfällen ausgelassen.
2) Was hat der OKB mit FAB bzw. mit DVB-T zu tun?
Dazu möchte ich bitte etwas ausholen.
Zunächst die Übersicht:
2.1.) traditionell unterschiedliches Verständnis über die Eigentumsverhältnisse des
"Rundfunks" in USA und Europa,
2.2.) das "duale System" und der "2%-Anteil" der Rundfunksteuer vor dem
Hintergrund der binnen- und außenpluralistischen Informationsfreiheit,
2.3.) das "effektive System" des Stadtentwicklungssenators Hassemer und
2.4.) die Rundfunkrichtlinie der EU, die Wettbewerbskommission und die unsauberen
Geschäfte des Dr. Hege.
Aber im Einzelnen:
2.1.) traditionell unterschiedliches Verständnis über die Eigentumsverhältnisse des
"Rundfunks" in USA und Europa
In USA ist die Empfindung über die Rechtmäßigkeit des "Eigentums" an einer Welle
anders als bei uns.
Jede darf eine Lampe einschalten, darf rufen und darf senden.
Licht-, Schall- und Rundfunkwellen sind nur nach dem Kriteriun
des wechselseitigen Störens zu beurteilen.
In Europa ist das anders.
In der bürgerlichen (französischen) Revolution hatte der Einsatz der Funkwelle
als wesentlich verbesserter Meldeläufer
kriegsentscheidende Bedeutung.
Dem kriegerischen Rundfunk verdanken wir die Freiheit
und deshalb hat er in Staatshand zu bleiben.
ARD und ZDF waren zunächst staatseigene Betriebe, Behörden sozusagen.
Erst der ehrfürchtige Blick zum 'großen Freund'
veränderte diese Betrachtungsweise schleichend.
2.2.) das "duale System" und der "2%-Anteil" der Rundfunksteuer vor dem
Hintergrund der binnen- und außenpluralistischen Informationsfreiheit
Natürlich drängten nach US-Vorbild reklamefinanzierte Sender auf den Markt
und es wurden Rundfunkgesetze erlassen und vom Verfassungsgericht überprüft.
Im Vordergrund stand dabei die 'beste' Art der Gewährleistung der Forderungen aus Artikel 5,
-passive und aktive Informationsfreiheit und Freiheit vor Zensur-
die als systemische Voraussetzung von Demokratie angesehen werden.
Die Methode der Reichhaltigkeitsgewährung durch große Menge konkurrierender Anbieter
(vergleichbar mit Printpresse; -außenpluralistisch-) sei dabei ebenso zielführend
wie steuerfinanzierte Anbieter mit klugem Regelwerk in kapitalintensiven Medien (innenpluralistisch).
Die zu vergebenden Frequenzen müssen zugeteilt werden
und auch Reklameanbieter müssen sich der Vielfaltsforderung beugen und bedürfen öffentlicher Kontrolle.
Da 'Medien' Ländersache sind, wurden also in Folge der verfassungsgerichtlich bestätigten Landesmediengesetze
15 Landesmedienanstalten gegründet,
die sich aus einer Erhöhung der Rundfunksteuer um 2% speisen.
Das war Anfang der 90er.
Zu den Aufgaben der Landesmedienanstalt Berlin
gehört zusätzlich zu den o.g. zwei Aufgaben
die Organisation eines bundeskoordinierenden Treffens der Ländereinrichtungen
und - eine Berliner Sonderheit - die Unterhaltung einer 'dritten Säule': des OKB.
Der Offene Kanal wird von der Medienanstalt also nicht kontrolliert sondern betrieben.
Nur sehr wenige der ca. 70 OKs haben diese abhängige und unkontrollierte Rechtsform.
2.3.) das "effektive System" des Stadtentwicklungssenators Hassemer
Mit den weitreichenden Kontrollvorgaben für Reklameanbieter
hatte sich also ein leichter Punktevorteil für das binnenpluralistische System eingestellt.
Dieser leichte Vorsprung wurde erweitert durch eine Aufgabe,
die vom Verfassungsgericht ausgewiesenermaßen als zulässig beschrieben wurde,
nämlich den Ausbau einer steuerfinanzierten Medieninfrastruktur (auch DVB-T).
Auch diese Aufgabe wurde den Landesmedienanstalten zugeteilt.
Um hier mit der befürchteten hohen Dynamik kapitalkräftiger Reklameanbieter mithalten zu können,
wurde im damals CDU-dominierten Senat ein verwaltungsarmes,
relativ autoritäres System etabliert:
Der Direktor wird von einem kleinen Fachausschuß (Medienrat) gewählt
und hat dann, gestützt von seiner Verwaltung, weitgehend freie Hand.
Parlament oder sonstige Lobbys oder Gremien haben kaum Einflußmöglichkeit.
Dieser Umstand wird oft in den Sonntagsreden von Medienrat oder -anstalt betont und als erfolgreich gelobt.
Sicherlich finden sich auch hier im Board zahlreiche Hinweise,
die auf genau diesen Aspekt abheben.
2.4.) die Rundfunkrichtlinie der EU, die Wettbewerbskommission und die unsauberen Geschäfte des Dr. Hege
Zeitgleich gab es aber eine genau entgegengesetzte Strömung,
nämlich die wettbewerbsorientierte, -außenpluralistische- EU-Rahmengesetzgebung.
Zwar gilt für die EU-Rahmengesetze Subsidiarität (grob: Nachrangigkeit) gegenüber den Nationalgesetzen,
(also genau umgerkehrt als in der Nationalgesetzgebung, in der Bundesrecht Länderrecht bricht)
aber diese 'Nachrangigkeit' ist ziemlich theoretischer Natur.
Unterschiedlich zu den Verfassungsgerichtsvorgaben
sagt die 'Rundfunkrichtlinie' der EU, daß 'Medien' ein Dienstleistungsereignis sind, also außenpluralistisch.
Nun hat also der Doktor Hege, einsamer Direktor der MABB,
Rundfunksteuern benutzt, um mit Preisnachlässen Reklameanbieter in das steuerfinanzierte DVB-T zu kriegen.
Das war ein klarer Verstoß gegen die Wettbewerbsfairnis
gegenüber nicht-steuerunterstützten Infrastrukturanbietern.
Natürlich haben einige Satellitenbetreiber vor der Wettbewerbskommission der EU geklagt
-und recht bekommen. Wen wunderts.
3) OKB via DVB-T auf FAB?
So. Nun schließt sich also der Kreis meines viel zu langen Artikels.
Da wäre also ein Anbieter,
-die dritte Säule-
-das wirklich private Fernsehen-
-die orginal Erzählenden, statt die Gekauften-
-die Youtubis und Bürgermediumistinnen-,
die glaubwürdig Anspruch auf diesen Platz erheben könnten,
wenn...
Wenn die MABB/OKB sich nicht durch Zensur und Beleidigungen,
durch Unansprechbarkeit und Arroganz,
durch viele viele viele Unvereinbarkeiten,
durch Verlassen des politisch gewollten Versorgungsauftrags,
durch das Ignorieren des Staatsfreiheitsgebots,
durch langjährige klare Satzungsbrüche
und etliche ähnlich panisch-kopflosen Dinge
auszeichnen würde.
Hege kann kaum schadlos
einen von ihm betriebenen Sender
in eine von ihm betriebene Medieninfrastruktur postieren.
Es würde auffallen und er will auch garnicht.
Seit Anfang März 09 hat zudem Verfassungsrichterin Jutta Limbach
den Verfassungsrichter Hans Benda
an der Spitze des Medienrats abgelöst.
Der Hauptkunde des OKB ist die Konrad-Adenauer-Stiftung. (Verfassungsbruch Staatsfreiheit)
Die 'KAS' ist eine mit 100 Mios steuerfinanzierte (Satzungsverstoß Einnahmeverbot)
"natürliche Person" (Satzungsverstoß Zugangsvoraussetzung),
die durch Wohltätigkeit und Spenden an die Christliche Fraktion im Bundestag
vor einigen Jahren berühmt wurde.
Seitdem legt sie ihre Bilanzen offen.
Von Benda ist der Satz:
"Die Staatsfreiheit des Rundfunks,
die ein hohes Gut und verfassungsrechtlich garantiert ist,
bedeutet, daß weder der Gesetzgeber
noch die Landesmedienanstalten
über eine Mißbrauchskontrolle hinaus
die Programminhalte bestimmen können."
Tut sie aber.
Der Satz wurde mittlerweile von der Homepage der MABB entfernt.
Soweit und mit Respekt für das Durchhaltevermögen der Leserin.
mfG Frank
P.S.:
Eine Lösung wäre die Entfernung des OKB aus der MABB.
Aber erstens geht das nicht so schnell und
zweitens stand die Trennung von OKHamburg von der dortigen Medienanstalt
unter der rechtsaußen-Schirmherrschaft eines Herrn Schill.
Zuletzt geändert von forumfrank am 21.04.2009, 19:36, insgesamt 1-mal geändert.
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- Ehrenmitglied
- Beiträge: 36062
- Registriert: 28.04.2006, 17:59
- Wohnort: Berlin
Re: Fernsehen aus Berlin (FAB) pleite
Tja, die MABB ist definitiv kein sauberer Verein, soviel steht fest...und ich als "Medienbeobachter", habe es seit den 1990er Jahren bei deren Entscheidungen sehr gut miterleben können... 

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