Kündigung nur halb?!

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Schuller
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Kündigung nur halb?!

Beitrag von Schuller »

Meine erfahrung mit KD:

Ich orderte über das Internet einen Kabel-Digitalanschluß. Dieser wurde dann in der laufenden Woche freigeschaltet und ich bekam den Receiver + die dazugehörige Smartcard.

Als ich alles anschloss und kein vernünftiges Signal bekam, meldete ich mich per E-mail bein KD. Dort antwortete man mir aber nicht. Als ich dann über die Hotline einen Mitarbeiter an die Strippe bekam, war die Antwort nach mehreren Hin- und Her das man mir nicht helfen könne.

Ich packte also alles wieder ein und sendete die Hardware wieder zurück. Nach meinem Kenntnisstand und der Antwort der Hotlinemitarbeiterin reicht die fristgerechte Rücksendung der Ware (2 Wochen) um vom Vertrag zurückzutreten. (jetzt geregelt im BGB/damals Fernabsatzgesetz).

Soweit schön und gut. Drei Wochen später wurde mein Konto mit ca. 70 Euro belastet und ich bekam eine TV-Zeitschrift (Kabel-Digital).

ich stornierte nun die Abbuchung und rief wiederrum bei der Hotline an und fragte nach, ob die Ware nicht zurückekommen wäre. Jetzt teilte mir die Frau mit, dass ich mit Rücksendung der Ware nur das Digital Home Testabonnement gekündigt hätte. Der analoge/diitale würde aber weiterhin bestehen bleiben und die Abbuchung daher korrekt.

Sie teilten mir auch mit, dass der Widerruf schriftlich erfolgen muss. Einen Hinweis auf das BGB und Internetbestellung ignorierte man.

Selbst als ich sagte, dass in dem Paket eine schriftliche Kündigung drin lag, zu der ich ja eigentlich gar nicht verpflichtet bin, sagte man mir, dass Hardware zu einer aderen Fa. gehen würde und diese etwaigen Schriftverkehr nicht weiterleiten würden.

Nun steh ich da. Ich habe nochmals KD per E-Mail angeschrieben und das gleiche per Brief zugesendet. Darin teilte ich nochmals mit, dass ich vom Vertrag zurückgetreten bin und die Kündigung Bestand hat.

Ich werde euch weiterhin auf dem laufenden halten. Wenn KD bei seiner Meinung bleibt, werde ich die Sache meinem Anwalt übergeben und/oder die Verbraucherzentrale informieren.
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Kabelmensch
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Re: Kündigung nur halb?!

Beitrag von Kabelmensch »

Schuller hat geschrieben:Wenn KD bei seiner Meinung bleibt, werde ich die Sache meinem Anwalt übergeben und/oder die Verbraucherzentrale informieren.
Dein Anwalt wird sich über Dein rausgeschmissenes Geld freuen - den KDG wird ihn ja nicht bezahlen.
Die Meinung von KDG wurde hier - gerade und genau Deine Konstellation betreffend - bereits durchgenommen. Sie ist korrekt.
Un nu?
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wilson
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Re: Kündigung nur halb?!

Beitrag von wilson »

hier wurde die rücksendung der hardware als fristgerechte kündigung von kd-home interpretiert (bis 4 wochen vor ende der 2 probemonate). soweit richtig, denn ohne freigeschaltete karte kein kd-home.

aber auch ohne hardware von kd ist analoges fernsehen (sowie der empfang der digitalen ör-programme) möglich...

an wen kündigungen/widerrufe zu richten sind, müsste in den agbs stehen (muss schliesslich ankommen um gültig zu sein, auch nach bgb).

p.s. was an der hotline erzählt wird ist nun mal für den popo, da kannst du nix drauf geben und auch nix beweisen!

anwaltlicher rat wär hier sicher gut, zumal zu den gebühren von kd ggf. noch inkassogebühren kommen können und das sollte man vermeiden....
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Bubblegum
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Re: Kündigung nur halb?!

Beitrag von Bubblegum »

Es zeigt sich: Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung nicht nur einfordern, sondern auch lesen und beachten ...

Sorry, klingt hart, aber leider zutreffend.
Schuller
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Re: Kündigung nur halb?!

Beitrag von Schuller »

Ok. Nehme ich erstmal so hin.

Ist das BGB denn nicht höher zu werten als die AGB von KD? Ich denke schon. Und wenn dort von einer zweiwöchigen Rücktrittsklausel gesprochen wird, was Internetverträge angeht, kann KD dann dieses Gesetz nach Gutsherrenart erweitern oder ändern?? Kommt mir sehr suspekt vor.

Es heisst doch immerso schön: "mit Rücksendung der Ware..." Genau das habe ich getan. Warum kann KD dann nur den halben Vertrag kündigen?

Ich finde diese Art des Miteinander nicht sehr Verbraucherfreundlich und lässt mich doch nur zum Schluss kommen, alle die ich kenne von KD abzuraten.

ich werde dennoch einen Anwalt konsultieren. Der ist wenigstens noch kostenlos für mich.
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Bubblegum
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Re: Kündigung nur halb?!

Beitrag von Bubblegum »

In der Widerrufsbelehrung wird deutlich zwischen den Vertragsteilen unterschieden. Und für den analogen Empfang gibt es keine Ausstattung, die hätte zurückgeschickt werden können. Und da mehrere Verträge abgeschlssen worden, ist der Digitale Anteil nicht halb, sondern ganz beendet worden.
wilson
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Re: Kündigung nur halb?!

Beitrag von wilson »

auf die gefahr hin, mich zu wiederholen: digital-ör und alle analogen programme sind nach wie vor empfangbar.

eine kündigung oder ein widerruf muss eingehen, um wirksam zu sein. wo, steht in den agbs, nicht im bgb (wie wär das auch möglich)...

sollte der anwalt zum gleichen ergebnis kommen, nicht vergessen, den kabelanschluss fristgerecht zu kündigen, damit dann nach 12 monaten schluss ist mit zahlen.

ich finds auch mies, zwangsweise zusatzverträge abzuschliessen (das sind eigene verträge, nicht halbe), aber der ist ja auch nicht das problem in diesem falle....
Schuller
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Re: Kündigung nur halb?!

Beitrag von Schuller »

Auch in der Ahnung das ihr jetzt lacht. Ich musste gerade feststellen, dass mein Übergabepunkt des Kabelschlußes verblombt ist und ich meinen Fernseher immer noch über DVB-T betreibe. Liegt daran, dass ich einen intergriertes DVB-T habe und ich den mit meiner Fernbedienung schalte.
Daher habe ich auch kein Signal bekommen, als ich die die Receiverbox von KD anschloß und die Smartcard drin hatte.

Wie verhält es sich den nun. KD fordert eine Anschlußgebühr und Monatsbeiträge, hat die Leistung aber noch gar nicht erbracht. Wer entblombt mir meinen Anschluß bzw ist das nicht ein Grund um aus dem Vetrag auszusteigen und das schon vor Ablauf des Jahres??
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VBE-Berlin
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Re: Kündigung nur halb?!

Beitrag von VBE-Berlin »

Schuller hat geschrieben: KD fordert eine Anschlußgebühr
Die KDG fordert ein Einmaleentgelt. Das hat nichts mit einer Anschlußgebühr zu tun.
Schuller hat geschrieben:hat die Leistung aber noch gar nicht erbracht.
Leistungsgrenze ist der Übergabepunkt. Bis zu diesem ist und wird die Leistung erbracht.
Schuller hat geschrieben:Wer entblombt mir meinen Anschluß
Den Anrufen, mit dem Du den Vertrag gemacht hast. Der veranlasst die Freischaltung normalerweise.
Normalerweise schalten wir immer gleich nach Unterschrift frei.
Schuller hat geschrieben:das nicht ein Grund um aus dem Vetrag auszusteigen und das schon vor Ablauf des Jahres??
Nein

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wilson
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Re: Kündigung nur halb?!

Beitrag von wilson »

Schuller hat geschrieben:Auch in der Ahnung das ihr jetzt lacht. Ich musste gerade feststellen, dass mein Übergabepunkt des Kabelschlußes verblombt ist und ich meinen Fernseher immer noch über DVB-T betreibe.
.....äääähhhh.....da sach ich getz nix zu....

wenn wir uns nun schon mal darüber einig sind, das der vertrag besteht, hast du natürlich auch ein recht auf die leistung (anschluss, receiver, karte für kd-free)...also am besten zunächst mal eine mail an den kundenservice, in welcher du den sachverhalt darstellst. wenn nicht spätestens nach 2 wochen reaktion, nochmal per einschreiben.

was sich da dann ergibt, ist eine frage der technischen gegebenheiten und der agbs. da müsstest du dich dann mal durcharbeiten (aber ehrlich gesagt würde ich dir bei dem von dir hier geschriebenen raten, ggf doch mal einen anwalt aufzusuchen).

und denk dran, die rechnungen von kd zu überweisen bzw. wieder eine einzugsermächtigung auszustellen, da die erste nach deiner rückbuchung erloschen ist. und inkassokosten willst du dir ja ersparen....