[VF West] Gelsenkirchen tot?

Internet und Telefon gestört oder gar ganz ausgefallen? Speedprobleme, die nicht offensichtlich auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind? Dann ist dieses Forum genau richtig!
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Karl.
Insider
Beiträge: 8989
Registriert: 05.10.2018, 15:08
Wohnort: Balkonien
Bundesland: Niedersachsen

Re: [VF West] Gelsenkirchen tot?

Beitrag von Karl. »

Das TKG enthält keine Vorschrift dazu, aber ausschließlich Termine zwischen 8 und 10 Uhr vorzuhalten, dürfte gegen § 226 BGB verstoßen, da der übliche Techniker 8 Stunden Tage hat
Du kannst einen Beitrag nicht so schnell nach deinem letzten schreiben.

Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
reneromann
Insider
Beiträge: 5403
Registriert: 28.06.2015, 11:26

Re: [VF West] Gelsenkirchen tot?

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 25.10.2026, 06:33 Das TKG enthält keine Vorschrift dazu,[...]
Das ist jetzt aber schon blöd, weil...
Karl. hat geschrieben: 25.10.2026, 06:33[...]aber ausschließlich Termine zwischen 8 und 10 Uhr vorzuhalten, dürfte gegen § 226 BGB verstoßen, da der übliche Techniker 8 Stunden Tage hat
... das TKG als Spezialgesetz die (allgemeinen) Regelungen aus dem BGB quasi "überschreibt".

Wenn also im TKG steht, dass der Kunde für von ihm zu vertretende Verzögerungen keinen Anspruch geltend machen kann, dann gilt das auch für Verzögerungen dadurch, dass er erst später Termine wahrnimmt, obwohl im früher Termine angeboten wurden. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil der Techniker zwar vielleicht 8 Stunden am Tag arbeitet, es aber trotzdem aufgrund bestehender anderweitiger Termine (z.B. geplante Einrichtung bei anderen Kunden) oder der Routenplanung durchaus dazu kommen kann, dass halt die Termine, die zeitnah liegen, nur immer am Rand der Arbeitszeit verfügbar sind.

Du kannst dann gerne als Kunde auf einen Termin am Samstag oder am Abend bestehen - musst dann aber halt warten und bekommst für diese Wartezeit nach TKG keine Entschädigung.

Zumal die Frage eh wäre, ob § 226 BGB überhaupt einschlägig ist...