[VF West] Gelsenkirchen tot?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Karl.
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Re: [VF West] Gelsenkirchen tot?
Das TKG enthält keine Vorschrift dazu, aber ausschließlich Termine zwischen 8 und 10 Uhr vorzuhalten, dürfte gegen § 226 BGB verstoßen, da der übliche Techniker 8 Stunden Tage hat
Du kannst einen Beitrag nicht so schnell nach deinem letzten schreiben.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!

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reneromann
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Re: [VF West] Gelsenkirchen tot?
Das ist jetzt aber schon blöd, weil...
... das TKG als Spezialgesetz die (allgemeinen) Regelungen aus dem BGB quasi "überschreibt".Karl. hat geschrieben: 25.10.2026, 06:33[...]aber ausschließlich Termine zwischen 8 und 10 Uhr vorzuhalten, dürfte gegen § 226 BGB verstoßen, da der übliche Techniker 8 Stunden Tage hat
Wenn also im TKG steht, dass der Kunde für von ihm zu vertretende Verzögerungen keinen Anspruch geltend machen kann, dann gilt das auch für Verzögerungen dadurch, dass er erst später Termine wahrnimmt, obwohl im früher Termine angeboten wurden. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil der Techniker zwar vielleicht 8 Stunden am Tag arbeitet, es aber trotzdem aufgrund bestehender anderweitiger Termine (z.B. geplante Einrichtung bei anderen Kunden) oder der Routenplanung durchaus dazu kommen kann, dass halt die Termine, die zeitnah liegen, nur immer am Rand der Arbeitszeit verfügbar sind.
Du kannst dann gerne als Kunde auf einen Termin am Samstag oder am Abend bestehen - musst dann aber halt warten und bekommst für diese Wartezeit nach TKG keine Entschädigung.
Zumal die Frage eh wäre, ob § 226 BGB überhaupt einschlägig ist...