Nur ein Uploadkanal in Alfeld (Leine)

Internet und Telefon gestört oder gar ganz ausgefallen? Speedprobleme, die nicht offensichtlich auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind? Dann ist dieses Forum genau richtig!
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Karl.
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Re: Nur ein Uploadkanal in Alfeld (Leine)

Beitrag von Karl. »

In der Praxis wird häufiger auch einfach auf Kosten des Tiefbauers umgeparkt, weil mehrere Tage Stillstand unter Umständen teuer sind, für ein mobiles Partverbot braucht es wieder eine verkehrsrechtliche Anordnung...
reneromann hat geschrieben: 22.07.2026, 01:57 Telefon und Koax haben bei solchen Genehmigungen keinen hohen Stellenwert...
Es sei denn, die Standverwaltung, der Bürgermeister, ein Fachbereichsleiter oder ähnliches sind betroffen.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
reneromann
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Re: Nur ein Uploadkanal in Alfeld (Leine)

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 22.07.2026, 07:07 In der Praxis wird häufiger auch einfach auf Kosten des Tiefbauers umgeparkt, weil mehrere Tage Stillstand unter Umständen teuer sind, für ein mobiles Partverbot braucht es wieder eine verkehrsrechtliche Anordnung...
Ich bezweifele mal, dass der Tiefbauer einfach mal so irgendwelche Autos umsetzen lassen DARF, die korrekt im öffentlichen Straßenraum geparkt wurden.
Denn dazu hat er gar keine rechtliche Befugnis - diese Umsetzaktion, selbst vom Tiefbauer bezahlt, wäre nämlich verbotene Eigenmacht.

Wenn überhaupt dürfen im öffentlichen Straßenraum das nur die jeweilige Landespolizei oder das jeweilige Ordnungsamt anordnen - und die machen das auch nur dann, wenn ein entsprechendes Parkverbot besteht oder Gefahr im Verzuge ist (was bei Strom, Gas und Wasser i.d.R. aufgrund der jeweilig davon ausgehenden Gefahren (Explosionsgefahr / Unterspülung / Stromschlag) schnell der Fall ist, aber bei Telekommunikationsleitungen eben nicht gegeben ist).

Zumal: Wer Schachtungsarbeiten auf öffentlichem Grund durchführen will, braucht dafür ja eh eine Genehmigung - und damit einhergehend bekommt dann i.d.R. auch die verkehrsrechtliche Anordnung (sofern man nicht absolut dumm ist und die nicht im selben Schritt gleich mit beantragt). Und wie gesagt - 48 Stunden vorher für das mobile Parkverbot sind dann auch nicht so lang, als dass das nicht möglich wäre...
Karl. hat geschrieben: 22.07.2026, 07:07
reneromann hat geschrieben: 22.07.2026, 01:57 Telefon und Koax haben bei solchen Genehmigungen keinen hohen Stellenwert...
Es sei denn, die Standverwaltung, der Bürgermeister, ein Fachbereichsleiter oder ähnliches sind betroffen.
Richtig - aber das hängt wohl eher mit der "persönlichen Betroffenheit" zusammen... :flöt: