Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie über das Kabelnetz via Vodafone (z.B. GigaZuhause Kabel oder CableMax), eazy bzw. O2 betreffen.
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ich habe bei KDG außerordentlich gekündigt. Soweit so gut.
Dennoch soll ich KDG "...die bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit fälligen Entgelte zum Vertragsende in einer Summe in Rechnung..." bezahlen.
Meine Frage ist, dürfen die das ?
Haben die das in deren AGB ? weil ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas im BGB geregelt wird.
Ob das so richtig bzw. rechtens ist oder nicht kann dir definitiv dein Anwalt sagen. Hier gibt es nur Tipps und Hilfe von anderen Usern und somit auch keine Rechtsauskünfte.
Ich persönliche (ohne juristische Kenntnisse etc.) würde vermuten das dieses Vorgehen so erstmal in Ordnung ist, schliesslich hast du ja einen Vertrag mit Mindestlaufzeit abgeschlossen.
Vielleicht liegt die Berechnung auch im fehlenden Nachweis des Sonderkündigungsgrundes - z Bsp. Ummeldebescheinigung bei Umzug - würde aber auch nur "helfen", wenn KDG an der neuen Adresse den Anschluss nicht zur Verfügung stellen kann.
Nochmal in die Kündigungsbestätigung schauen, denn da sollte sich ein Hinweis finden.
deefert hat geschrieben:
ich habe bei KDG außerordentlich gekündigt. Soweit so gut.
Dennoch soll ich KDG "...die bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit fälligen Entgelte zum Vertragsende in einer Summe in Rechnung..." bezahlen.
Meine Frage ist, dürfen die das ?
Darf man fragen, mit welcher Begründung Du außerordentlich gekündigt hast und welche Nachweise Du beigelegt hast?
jaja, das übliche hier, kd macht natürlich immer alles richtig....
also: wenn du umgezogen bist und kd an deiner neuen adresse die vertragliche leistung nicht erbringen kann (z.b. umzug nach nrw, haus nicht verkabelt, keine gestattung des vermieters) ist dir das aufrechterhalten des vertrages nicht zumutbar und du hast ein sonderkündigungsrecht und bist nicht auf kulanz angewiesen (und ja, das ist im bgb geregelt).
natürlich muss kd die kopie deiner meldebescheinigung (am besten nachweisbar durch (einwurf-)einschreiben) zugegangen sein. ansonsten könnte ja jeder alles behaupten.
wenn noch nicht geschehen, würd ich das jetzt auf jeden fall nachschicken.
schon klar, ich wollte auch niemandem zu nahe treten, bin ein auskömmlicher mensch
für ne ausserordentliche kündigung fallen mir aber spontan nur 2 gründe ein:
- nichteinhalten der vertraglichen leistung (z.b. 98,5% verfügbarkeit). das wäre viel zu kompliziert für ein forum und ne sache für den rechtsanwalt
- umzug oder tod
wilson hat geschrieben:schon klar, ich wollte auch niemandem zu nahe treten, bin ein auskömmlicher mensch
für ne ausserordentliche kündigung fallen mir aber spontan nur 2 gründe ein:
- nichteinhalten der vertraglichen leistung (z.b. 98,5% verfügbarkeit). das wäre viel zu kompliziert für ein forum und ne sache für den rechtsanwalt
- umzug oder tod
gruss zusammen
gibt noch andere gründe, aber das würde den rahmen sprengen und zu mehr spekulationen führen