Jetzt ist auch klar, warum sie nur eine einmalige Zahlung zugesprochen bekam. Sie hatte in der Klage exemplarisch zunächst nur die Zahlung für den Januar 2023 eingeklagt. (Ich nehme an, um Gerichtskosten gering zu halten). Will Schlesiger weiteres Ruhegeld, müsse sie ggf. erneut klagen oder darauf hoffen, dass der RBB für die restlichen Monate sozusagen ohne erneute Klage zahlt.
Laut BILD, die ich eigentlich nicht so gerne als Quelle heranziehe, soll die Ex-RBB-Chefin für Reisen und Dienstwagen aber auch rund 24.000 Euro zurückzahlen. Der Richter ließ durchblicken, dass wohl weitere Schadenersatzsummen u. a. für ungerechtfertigte Bonuszahlungen fällig werden.
https://www.bild.de/news/inland/rbb-ent ... 3ad4cc4190
Der RBB selbst titelt auf rbb24.de "Ex-Intendantin Schlesinger muss rbb Schadensersatz zahlen - und erhält zugleich Ruhegeld". Also hat die Schlagzeile zu seinen Gunsten gedeutet. Es entsteht also zuerst der Eindruck, als wäre Frau Schlesinger ein bitterböser Gangster. Die 24.000 Euro, die Schlesinger zurückzahlen solle, halte ich für Peanuts angesichts der Aufwendungen in Millionenhöhe, die der rbb für Rechtsanwaltskanzleien etc. ausgegeben hat. Das sieht der Sender offenbar nicht so kritisch und als schlimm an.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2 ... rlin-.html