Internet nur mit 15-Jahres-Neuvertrag?

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Lukas
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Internet nur mit 15-Jahres-Neuvertrag?

Beitrag von Lukas »

Ich könnte hier prinzipiell den Internetzugang über den Kabelanschluss bekommen, die Abfrage auf der Internet-Seite sagt mir aber, dass die Genehmigung des Vermieters nicht erteilt wurde.
Verschiedene Mitarbeiter haben mir im Prinzip jedes Mal eine andere Auskunft gegeben, von "kein Problem, das ist in der Datenbank noch nicht aktuell" bis "Hausverwaltung fragen".
Jetzt habe ich vorgestern mit dem Hausmeister gesprochen (und der letzte Mitarbeiter hatte noch süffisant gesagt, den sollte ich nicht fragen, der hätte sowieso keine Ahnung) und den wirklichen Grund erfahren: KD bestehe auf Abschluss eines Vertrags mit 15 Jahren Laufzeit. Dass die Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft oder wer auch immer das nicht akzeptieren will, kann ich völlig verstehen.
Ist das so üblich, dass es Internet nur dann gibt, wenn ein völlig neuer Vertrag geschlossen wird, mit so einer Vertragsdauer? Ein "normaler" Vertrag müsste auf jeden Fall existieren.
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Heiner
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Beitrag von Heiner »

15 Jahre!? :shock:

Also das sind ja Bedingungen...
Xenia
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Beitrag von Xenia »

diese verträge sind üblich. man nennt sie versorgungsvereinbarung. damit wird vertraglich festgelegt, dass KD in diesem haus für die gesamte verkabelung zustänig ist. mit den 15 jahren laufzeit will sich KD nur absichern, dass sie nicht ausgenutzt werden. sonst lässt einer das haus neu verkabeln und kündigt dann wieder.
wenn auf einem haus also eine versorgungsvereinbarung liegt, dann heißt das eigentlich nur, dass in den 15 jahren kein anderer kabelnetzbetreiber hier sein unwesen treiben darf.
was ist denn schon dabei?

ps: evtl. wurde festgestellt, dass an deiner adresse die verkabelung veraltet ist und dadurch internet nicht möglich ist. das geht dann nur mit neuer verkabelung :)
Lukas
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Beitrag von Lukas »

So eine Vereinbarung besteht soweit ich weiß schon. Nur wohl eben eine "alte", ohne Internet.
Ich hatte gedacht, dass KD einfach eine Zustimmung von Vermieter etc. benötigt, um das auch anbieten zu dürfen, ohne dass an den bestehenden Verträgen etwas gemacht werden müsste.
Jedenfalls muss da wohl irgendein Grund sein, dass die Internetsache nicht akzeptiert wird, denn eine lange Laufzeit eines normalen Vertrags war offenbar kein Problem.
Ich verzichte erstmal auf weitere Spekulationen.
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JustMe
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Beitrag von JustMe »

Diese 15 Jahre beziehen sich wirklich auf den Vermieter. Wie oben beschrieben. Du als Kd musst bei der KDG einen Vertrag über eine analoge Vollversorgung abschliessen. Das bedeuted das bei dir alle Frequenzen freigeschlatet sind.

Dies wäre zum Beispiel einn "Komfortanschluss Einzelnutzer" zu 9,90€ (glaube ich) für 2 Jahre. Und ein Internetvertrag zu mindestens 19,90 (Flat Comfort) für 1 Jahr.

Wenn eine Versorgungsvereinbarung (Nur die Erlaubnis das KDG dort vermarkten darf) vorliegt muss der Vermieter noch eine sogenannte Multimediagestattung erteilen damit dein Haus/Wohnung für Internet aufgerüstet wird. Das heisst es muss ein "Rückkanal" installiert werden wo die Daten mit dem Internet ausgestauscht werden kann.

Ich hoffe ich konte etwas Klarheit verschaffen.

Wenn ich mich nicht ganz täusche gibt e auch 5 und 10 Jahres Verträge. Es kann aber sein das die nicht mehr angeboten werden. Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen.
Lukas
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Beitrag von Lukas »

JustMe hat geschrieben:Diese 15 Jahre beziehen sich wirklich auf den Vermieter. Wie oben beschrieben. Du als Kd musst bei der KDG einen Vertrag über eine analoge Vollversorgung abschliessen. Das bedeuted das bei dir alle Frequenzen freigeschlatet sind.

Dies wäre zum Beispiel einn "Komfortanschluss Einzelnutzer" zu 9,90€ (glaube ich) für 2 Jahre. Und ein Internetvertrag zu mindestens 19,90 (Flat Comfort) für 1 Jahr.
Ich habe für das analoge Fernsehen keinen Vertrag mit KDG. Das wird über die Nebenkosten abgerechnet. Ich habe keine Möglichkeit zu wählen, ob ich den Anschluss überhaupt möchte.
JustMe hat geschrieben:Wenn eine Versorgungsvereinbarung (Nur die Erlaubnis das KDG dort vermarkten darf) vorliegt muss der Vermieter noch eine sogenannte Multimediagestattung erteilen damit dein Haus/Wohnung für Internet aufgerüstet wird. Das heisst es muss ein "Rückkanal" installiert werden wo die Daten mit dem Internet ausgestauscht werden kann.
Was genau besagt diese von dir genannte Versorgunsvereinbarung? Was vermarkten? Das Fernsehen oder Internet/Telefon?
Dem Vermieter gehört auch nicht das ganze Haus (etwa 2x150 Wohnungen in der Wohnanlage glaube ich).
JustMe hat geschrieben:Ich hoffe ich konte etwas Klarheit verschaffen.
Noch nicht ganz...
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JustMe
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Beitrag von JustMe »

Hallo!

Sorry wenn du schauen kannst habe ich mich zwecks der Vollversorung geirrt und es besteht bereits ein Vertrag zwischen KDG und Vermieter. Was genau kannst du denn sehen? Wahrscheinlich nur die öffentl. rechtl. oder? Dann hat der Vermieter aber schon den Vertrag und dein Hausmeister hat dich angelogen.

Diese Multimediagestattung ist für deinen Vermieter vollständig kostenfrei. Diese wird nur entzogen wenn der Vermieter sagt: Ich will nicht das hier jemand Internet hat oder an meinem Haus rumgebaut wird.

Die Versorgungsvereinbarung bezieht sich auf das Fernsehen.
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Beitrag von Xenia »

JustMe hat geschrieben: Dies wäre zum Beispiel einn "Komfortanschluss Einzelnutzer" zu 9,90€...
autsch da wäre ich vorsichtig. es gibt von haus zu haus verschiedene objektpreise für den analogen anschluss (je nach vereinbarung) kann auch 18,30 € kosten
Lukas
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Beitrag von Lukas »

Ich habe hier gar keinen Fernseher...
Ich werde mal meine Mitbewohner fragen. Ich glaube aber schon, dass es hier alle analogen Programme und nicht nur die öffentlich-rechtlichen gibt.
Dass der Hausmeister gelogen hat, kann ich mir nicht vorstellen, aber vielleicht weiß er es doch nicht so genau...
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Beitrag von JustMe »

Es gibt oft Objekt-Sonderpreise bei diesen Mehrnutzerverträgen. Was du mit 18.30Euro ansprichst ist der Multimediaanschluss sprich mit Rückkanal.

Mit 9,90 oder Sonderpreis nennt sich das ganze Komfortanschluss Einzelnutzer Option glaube ich. Wenn bereits ein Rahmenvertrag über die Analoge Basisversorgung besteht.