Erstattung der Grundgebühr bis zum Kündigungstermin des alten Internetvertrages

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Svendrae
Fortgeschrittener
Beiträge: 125
Registriert: 06.02.2010, 13:57

Erstattung der Grundgebühr bis zum Kündigungstermin des alten Internetvertrages

Beitrag von Svendrae »

Hallo,

ich möchte für diese Frage kein extra Thema erstellen, da sie sehr simpel ist und keiner großen Diskussion bedarf, daher schummle ich mir hier mal rein:

- Was genau muss ich tun, um die Erstattung der Grundgebühr bei Vodafone (Kabel Internet) bis zum Kündigungstermin des alten Internetvertrages beim anderen Anbieter zu beantragen / in die Wege leiten?
Ich habe den Wechselservice von Vodafone mit Portierung der Nummer in Anspruch genommen, der Anschluss läuft bereits seit etwas über einer Woche und die Portierung / Kündigung wurde beidseitig bestätigt.

Google / die Suchfunktion auf der Vodafoneseite bringt mich immer nur zur Werbung dafür, dass VF dies bis zu 12 Monate anbietet und es ist immer die Rede davon, dass der Wechselservice und die Rufnummernübernahme dafür vorausgesetzt werden.
Beides habe ich beachtet. Und nun ? In den mir zugesandten Unterlagen finde ich dazu keine Information.
Amadeus63
Insider
Beiträge: 3325
Registriert: 27.05.2013, 11:46
Wohnort: Kreis Pinneberg
Bundesland: Schleswig-Holstein

Re: Info zur Frage

Beitrag von Amadeus63 »

VF braucht einen schriftlichen Nachweis über Deinen bestehenden Vorvertrag inkl. der verbleibenden Restlaufzeit also z.B. eine Kopie der KDG-Bestätigung.
Bild : LG OLED C2 / Ton : Bose Soundbar / ZATTOO.CH / WAIPU.TV / Magenta TV 2.0
Svendrae
Fortgeschrittener
Beiträge: 125
Registriert: 06.02.2010, 13:57

Re: OT aus: Vodafone erhöht die Preise für Neukunden ab Ende November 2023

Beitrag von Svendrae »

Guten Morgen,

kannst du mir evtl auch sagen, in welcher Form und wohin ich das senden muss?

Eigentlich haben sie ja schon eine Bestätigung vom bisherigen Provider und die Laufzeit mit der Portierungsbestätigung erhalten.
Karl.
Insider
Beiträge: 7429
Registriert: 05.10.2018, 17:08
Wohnort: Balkonien
Bundesland: Niedersachsen

Re: OT aus: Vodafone erhöht die Preise für Neukunden ab Ende November 2023

Beitrag von Karl. »

Eigentlich sollte das automatisch laufen.

@Mods ich hatte den Beitrag vor 4 Tagen gemeldet, weil er nicht im passenden Board ist und keinen sinnvollen Titel trägt...
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
Svendrae
Fortgeschrittener
Beiträge: 125
Registriert: 06.02.2010, 13:57

Re: OT aus: Vodafone erhöht die Preise für Neukunden ab Ende November 2023

Beitrag von Svendrae »

Hallo,

ein Mod hatte den Beitrag separiert und hierher verschoben.
Ich wollte eigentlich kein neues Thema dafür anlegen, da sich das nicht wirklich lohnt für so eine Kleinigkeit.

Für sowas mag ich KFKA Threads (kurze Frage, kurze Antwort) immer gern, aber gibt es hier wohl nicht :)


Das Problem ist, dass mir bei Vodafone auf der Bestätigungswebseite für die Rufnummernportierung angezeigt wurde, dass ich im Anschluss gewisse Informationen an eine bestimmte Adresse einsenden soll, um die Gebühren erstatten zu lassen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keinen Zugang zum Kundenportal (Post hat halt mal wieder mehr als 7 Werktage für die Zustellung eines Briefes benötigt) und ich ging davon aus, dass das gleiche nochmal per Mail zugesandt wird oder im Kundenportal abrufbar ist.

Ich habe aber alle Vertragsunterlagen, alle Emails, jeden Schriftverkehr durchsucht - diese Angaben lassen sich nirgends mehr auffinden.
Ich werde mich wohl an den Kundenservice wenden müssen. Meine Intention hier war, dass mir vllt. jemand, der Bescheid weiß kurz Auskunft geben könnte, was genau ich an welche Adresse senden muss, dann wär das schnell erledigt gewesen ohne extra Thread.
Wurzelzwerg
Fortgeschrittener
Beiträge: 342
Registriert: 23.08.2016, 07:48

Re: Info zur Frage

Beitrag von Wurzelzwerg »

Amadeus63 hat geschrieben: 27.12.2023, 19:27 VF braucht einen schriftlichen Nachweis über Deinen bestehenden Vorvertrag inkl. der verbleibenden Restlaufzeit also z.B. eine Kopie der KDG-Bestätigung.
Stimmt schon länger nicht mehr, das läuft nur noch über den Anbieterwechselauftrag. Über den bekommt VF ja den Kündigungstermin, wenn da auch die Kündigung beauftragt war,.
Svendrae hat geschrieben: 27.12.2023, 18:30 Was genau muss ich tun, um die Erstattung der Grundgebühr bei Vodafone (Kabel Internet) bis zum Kündigungstermin des alten Internetvertrages beim anderen Anbieter zu beantragen / in die Wege leiten?
Ich habe den Wechselservice von Vodafone mit Portierung der Nummer in Anspruch genommen, der Anschluss läuft bereits seit etwas über einer Woche und die Portierung / Kündigung wurde beidseitig bestätigt.
Voraussetzung erfüllst Du schon, wenn VF für Dich eine Kündigung übermittelt hat und es keine reine Portierung ist. Sofern keiner Mist gebaut hat, müsste die Grundgebühr auch schon auf 0,00€ stehen.
1. Wegen Sofortaktivierung: Router war nur zeitweise online, danach kam nur noch die Webseite mit "Klick hier, wenn Du deinen Anschluss sofort nutzen willst" oder der Kundenservice hat das für Dich veranlasst.
2. Hast Du Dich nachträglich erst wegen Anbieterwechsel gemeldet, Vertrag lief also schon ganz normal, wird die Grundgebühr spätestens auf 0 gesetzt, wenn das Formular zurück kommt, i.d.R. sogar schon wenn Dir das Formular zugesandt wird.
Svendrae
Fortgeschrittener
Beiträge: 125
Registriert: 06.02.2010, 13:57

Re: OT aus: Vodafone erhöht die Preise für Neukunden ab Ende November 2023

Beitrag von Svendrae »

Hallo,

danke für die Info.

Fall 1 trifft auf mich zu. Habe über die Aktivierungsseite eine sofortige Freischaltung des Anschlusses gewählt und konnte ihn kurz darauf nutzen.

Den Anbieterwechsel hatte ich direkt bei Anmeldung des Anschlusses bzw. Abschluss des Vertrags auf der Vodafoneseite mit angewählt, weil ich wusste, dass das vorausgesetzt wird (die Rufnummer wäre mir sonst egal gewesen, nutze kein Festnetztelefon).

Ich hatte zwar den DSL Vertrag schon seit längerem gekündigt, Vodafone hatte aber mit dem Portierungsantrag erneut gekündigt und auch schon einen Tag später alle Bestätigungen.

Also brauche ich nichts weiter zu unternehmen, verstehe ich jedenfalls jetzt so.
Wurzelzwerg
Fortgeschrittener
Beiträge: 342
Registriert: 23.08.2016, 07:48

Re: OT aus: Vodafone erhöht die Preise für Neukunden ab Ende November 2023

Beitrag von Wurzelzwerg »

Jau, hast alles fertig. Kontrollier trotzdem jetzt im Januar, ob was abgebucht wird bzw. eine Rechnung kommt und Guthaben verbraucht. IT arbeitet auch nicht immer fehlerfrei ;)

Dass sich die Grundgebühr auf 0 setzt, sollte sogar auf der Seite irgendwo stehen, genau wie Du dort aktiv den Schutz vom Gesetz (oder nur Bundesnetzagentur, weiß ich gerade nicht) vor doppelten Verträgen aufgibst. Denn eigentlich müsste Vodafone beim Anbieterwechsel sicherstellen, dass Du keine doppelten Verträge hast. Eine Doppelbelastung hast Du aber trotzdem nicht, weshalb das so rechtlich vermutlich durchgeht.
Svendrae
Fortgeschrittener
Beiträge: 125
Registriert: 06.02.2010, 13:57

Re: OT aus: Vodafone erhöht die Preise für Neukunden ab Ende November 2023

Beitrag von Svendrae »

Moin,

im KC ist nichts zu sehen, dort stehen nur die normalen 64,90€.
Ich werde einfach die erste Rechnung abwarten und mich überraschen lassen.

Das einzige was mir eben auffiel ist, dass die Vertragslaufzeit mehr als 24 Monate (wie vertraglich vereinbart) angezeigt wird.
Beginn: 20.12.2023
Ende: 01.03.2025
Karl.
Insider
Beiträge: 7429
Registriert: 05.10.2018, 17:08
Wohnort: Balkonien
Bundesland: Niedersachsen

Re: OT aus: Vodafone erhöht die Preise für Neukunden ab Ende November 2023

Beitrag von Karl. »

Das sind nicht mehr als 24 Monate ;)

Wann hast Du bei Vodafone bestellt?
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp: