[VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

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Flole
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Flole »

Kommt auf deinen Vertrag an, im TKG wird dem Kunden das Recht zur monatlichen Kündigung eingeräumt, nicht dem Anbieter. In neueren Verträgen wird in der Regel diese Frist für Kunde und Anbieter vereinbart (klar, VF will sich ja nicht schlechter stellen als den Kunden).
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Alex-MD
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Alex-MD »

Flole hat geschrieben: 22.05.2023, 21:50 Man kann sich auf die Fortführung des Vertrages einigen. Wurde aber auch erst 10 Mal oder so geschrieben, kannst du also noch nicht verstehen....
Nein man kann das Angebot von Vodafone annehmen und der Vertrag läuft einfach so weiter.




Flole hat geschrieben: 22.05.2023, 21:50 Nein, das ist immer noch kein Angebot... Ein Button ist keine Willenserklärung.
Nein Vodafone hat mir das Angebot gemacht und ich habe es angenommen.

Nein, dann machst du Vodafone ein Angebot den Vertrag unverändert fortzuführen. Das können sie annehmen oder ablehnen.
Dann müsste man eine Bestätigung bekommen das Vodafone das Angebot angenommen hat. Ich bleibe bei der Realität und nicht bei juristischen Winkelzügen.


Deswegen wurde dir mittlerweile auch schon von 4 Leuten gesagt, dass es kein Angebot
Und von 14 anderen die in der Realität leben wurde dir das Gegenteil gesagt.
Du darfst gerne weiter auf deinen Gesetzbüchern schlafe3n die du nie verstehen wirst. Für mich ist entscheiden was gängige Praxis ist und was der Normalbürger aus dem von Vodafone postulierten Text heraus liest.
SenfKabelHer hat geschrieben: 22.05.2023, 21:58 An geneigte Zeitgenossen zwei Hinweise zum Googlen und sich etwas einlesen. Ist ja auch staatsbürgerliches Grundwissen zu wissen wie Verträge und Willenserklärungen funktionieren.
Warum sollte man das tun? Das Leben schreibt seine eigenen Gesetze und die stehen eben nicht zwingend in deinem Buch. Ich verstehe schon was du sagen willst. Dann kannst du dir aber auch den Satz sparen das man die Kündigung nicht einfach rückgängig machen kann weil man selbst es sich anders überlegt hat. Darum geht es aber nicht den Vodafone tritt doch an den Kunden heran und macht nun mal ein Angebot welches ich annehme. Zumindest ist es dies für 99% der Bevölkerung, Paragraphenreiter dürfen das gerne anders sehen.
Der Flole soll mir mal den Abschnitt in den AGB zeigen das die Angebote des (Button Kündigung zurücknehmen) von Vodafone eine Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung sind und die sich es dann eventuell überlegen. Das ist doch juristische Scheiße am Alltag vorbei.
Flole hat geschrieben: 22.05.2023, 22:09 Das ist vor allem Grundwissen für Betreiber eines Online-Shops wie Alex-MD es angeblich ist, man kann es aber natürlich auch so machen wie Alex-MD und bei Preisfehlern ohne Auftragsbestätigung von einem wirksamen Kaufvertrag ausgehen, das ist dann aber halt dumm und deswegen macht das auch niemand, insbesondere "die großen" nicht. Das Spektakel kann man übrigens auf diversen Plattformen immer sehr schön beobachten, unter dem Stichwort "Preisfehler" kommen da regelmäßig Leute die darauf bestehen durch den "jetzt bestellen"-Button einen (unanfechtbaren) Kaufvertrag geschlossen zu haben.... Nur diesen Kaufvertrag durchgesetzt hat bislang noch nie jemand.
Doch, Beispiele hab ich hier schon genannt und ich bin mir sicher möchtegern Jurist Flole kennt die.
Und im Onlineshop stehe ich für meine Angebote und auch Fehler gerade, wenn sie nicht offensichtlich sind und mich meine Existenz kosten. Auftragsbestätigungen gehen übrigens in so ziemlich jedem onlineshop automatisch mit klick auf den "jetzt kostenpflichtig bestellen Button" automatisch raus und in sehr vielen Fällen zeitgleich die Zahlung. Ebenso würde ich nicht auf Einhaltung eines Vertrages bestehen wenn ich versehentlich statt mit 100 € mit 1000 € ausgepreist habe. Im Gegensatz, ich würde spätestens beim Versand den Fehler bemerken und den Fehler selbst korrigieren und die Überzahlung zurücksenden.
reneromann hat geschrieben: 23.05.2023, 12:16 Aber viel besser scheint's bei dir auch nicht gewesen zu sein...
Du ich hab kein Jurastudium und behaupte auch nicht mich da auszukennen, der *** hat aber ganz sicher keins.
Ich habe mehrmals gesagt es geht um die Realität und wie tag täglich verfahren wird. Irgendwie klar das auch du mit den Spitzfindigkeiten kommst. Die interessieren den Kunden nicht.
reneromann hat geschrieben: 23.05.2023, 12:16 Da es keine passende Klausel dazu in den AGB gibt, braucht man nicht darüber nachzudenken, wie eine solche Klausel ausgelegt werden müsste oder ob eine solche Klausel mit anderem Recht vereinbar wäre.
Es gibt sie derzeit schlichtweg nicht - also gibt es auch keinen Anspruch darauf, dass VF einen solchen Button (zwangsweise) bereitstellt.
Wo hast du den den Schwachsinn jetzt heraus gelesen? Hat jemals jemand behauptet das Vodafone einen solchen Button bereitstellen muss? Sie tun es halt.
Das wäre ja Verbrauchertäuschung wenn da regelmäßig trotz dieses Button keine Rücknahme :D zu stande kommt. Wenn das alles Quatsch ist müsste eine Auftragsbestätigung kommen zu welchen Bedingen denn der Vertrag fortgeführt wird. Im Grunde ja auch noch die Widerrufsbelehrung, war ja ein Onlinevertrag der da erneuert, verlängert wieder in Kraft gesetzt wird oder wie auch immer ihr das korrekt benennen wollt.
Karl. hat geschrieben: 23.05.2023, 12:26 Die alten Verträge verlängern sich eben immer um ein Jahr, also Vodafone hält sich nicht an die eigenen AGB ;)

Zum anderen stellt Vodafone in keinster Weise dar, was teurer geworden ist.
Ach ja und Vodafone hat ja in den Verträgen nicht den monatlichen Grundpreis erhöht. Der bleibt gleich.
Die drücken dir eine Option Basispreisanpassung aufs Auge. Mit dem Hinweis das du diese Option telefonisch kündigen kannst.
Kann ja mal einer anrufen und die Option kündigen und sehen was dann passiert.
Könnt ja mal darüber diskutieren die Herren Anwälte und Richter hier. Ist das eine Art Erschwerniszuschlag der entfällt wenn die Erschwernis nicht mehr vorhanden ist? Oder ist genau dies der juristischer Winkelzug den die Rechtsverdreher sich erdacht haben. Mein Grundpreis ist nach wie vor 27,99 € dauerhaft.
KDNewbie
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von KDNewbie »

Mal unabhängig davon ob die Preiserhöhungen von VF jetzt juristisch haltbar sind oder nicht - für mich ist die Begründung nicht ganz schlüssig. In dem Infoschreiben zur Preiserhöhung welches ich von VF erhalten habe, steht:

Zitat:
Leider sind wir auch von der allgemeinen Kostenentwicklung betroffen. So stellt uns z.B. die Erhöhung der Energiepreise für den Betrieb unserer Netze vor große Herausforderungen. Deshalb müssen wir nun unsere Preise anpassen...Ab dem XX.XX.2023 beträgt Ihr neuer monatlicher Basispreis...
1. Es wird gerade mal ein Beispiel ("Energiepreise") genannt als Grund für die Erhöhung, aber Energiepreise sind ja nur ein Teil der gesamten Betriebskosten. Es gibt keine Info darüber wie hoch der Anteil der Energie an den Betriebskosten beträgt, 5%, 10%, 25%...? Wie soll ich als Kunde da nachvollziehen können ob dadurch tatsächlich eine Preiserhöhung gerechtfertigt sein soll (in den AGBs heisst es ja "...nach billigem Ermessen...?")

2. Interessanterweise werden ja bislang auch nicht für alle VF Produkte die Preise erhöht - so sind z.B. Glasfaser- und Mobilfunkverträge garnicht von der Preiserhöhung betroffen? Heisst das jetzt dass der Betrieb von GF Anschlüssen und Mobilfunknetzen also offenbar nicht mehr Kosten verursacht oder soll dort später auch noch eine Preiserhöhung folgen? Konsequenterweise müssten doch dann alle VF Produkte teurer werden? :confused:

Davon abgesehen sinken die Energiepreise aktuell wieder, d.h. man hätte ja die Kundenpreise schon vor längerer Zeit erhöhen müssen.

3. Der "Stichtagsmythos":
immer wieder wird z.B. der 15. November 2022 als Stichtag genannt. Verträge von Bestandskunden die VOR diesem Datum abgeschlossen wurden, sind jetzt ebenfalls von der Preiserhöhung betroffen. Auch hier frage ich mich ob der Betrieb von Produkten in Verträgen die NACH diesem Datum abgeschlossen wurden, also offenbar keine höheren Energiekosten für VF verursacht? :naughty:

4. Aktuell läuft's nicht wirklich rund bei VF, die Zahlen sind nicht wirklich gut und Entlassungen drohen in D, da könnte man schon auf die Idee kommen dass man versucht die Umsätze durch Preiserhöhungen etwas "aufzubessern".

5. Die Preiserhöhung erhöht nicht den vertraglich vereinbarten monatlichen Basispreis, vielmehr taucht im Portal eine "Basispreis Option" auf die separat auf der Rechnung ausgewiesen wird. Rechnet VF also offenbar schon damit dass sie zu gg. Zeit die Preiserhöhung zurücknehmen müssen?

6. Die Preiserhöhung beträgt stets 5 EUR - unabhängig davon wie hoch der Basispreis des Vertrags ist, somit ist die Preiserhöhung für günstigere Verträge prozentual gesehen höher als bei teureren Verträgen (z.B. 24,99 auf 29,99 oder 39,99 auf 44,99). Gerecht ist das nicht unbedingt - aber administrativ vermutlich einfacher zu handhaben (siehe Punkt 5 - "Basispreis Option").

7. Zwar hält sich VF an die TKG Gesetzesnovelle (01.12.2021) und räumt den Kunden ein Sonderkündigungsrecht für die Preiserhöhung ein (einseitige Vertragsänderung), aber sicherlich werden die anderen Provider genau beobachten wie sich dies entwickeln wird. Das könnte im Worst Case dazu führen dass Preiserhöhungen dann "Schule" machen und andere Provider nachziehen (einige haben ja vor kurzem auch schon Preise erhöht). Dies würde letztlich Vertragsabschlüsse ad absurdum führen wenn sich Anbieter zukünftig einfach nicht mehr an die abgeschlossenen Verträge halten und jederzeit einseitig die Vertragsbedingungen ändern können.

8. Neben dem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung möchte VF ja offenbar dass Kunden anrufen und neue Verträge aushandeln, oftmals zum gleichen oder einem ähnlichen Preis (einige Nutzer berichteten bereits davon). Welchen Sinn würde dies dann aber machen wenn man ja offenbar höhere Kosten hat und dies an die Kunden weitergeben will? Geht es evtl. eher darum Kunden zu einem Wechsel zu neueren Produkten/Verträgen zu bewegen? Ich denke da vor allem an die CableMax Verträge wo den Kunden ein dauerhafter Preis suggeriert wurde.

Nur mal so ein paar Gedanken dazu...

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Karl.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Karl. »

Zu 3. Tarife mit GigaZuhause im Namen werden nicht erhöht...

Zu 5., wie Vodafone das technisch umsetzt ist denen überlassen...

Zu 8.
Fragwürdig finde ich das Vorgehen allemal, wer die Erhöhung zurückweist, bekommt eine Kündigungsbestätigung und dann ein Angebot, welches in vielen Fällen mehr Leistung zum geringeren Preis beinhaltet (Ausnahme CableMax 1000).
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 23.05.2023, 22:07 Zu 8.
Fragwürdig finde ich das Vorgehen allemal, wer die Erhöhung zurückweist, bekommt eine Kündigungsbestätigung und dann ein Angebot, welches in vielen Fällen mehr Leistung zum geringeren Preis beinhaltet (Ausnahme CableMax 1000).
Aber mit erneuten 24 Monaten MVLZ... Ein Schelm wer Böses dabei denkt - gerade weil ja zum 01.07.24 das Nebenkostenprivileg fällt und ab dem Tag dann die Querfinanzierung von KabelTV hin zu Kabel-Internet nicht mehr so einfach ist...
Denn dann bleibt die Frage, warum Streaming-Anbieter das TV-Signal für unter 10 € bereitstellen können, während VF dafür mit GigaTV fast 30 € verlangt...
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Flole »

Alex-MD hat geschrieben: 23.05.2023, 19:41 *Eine Menge Schwachsinn*
Dir wurde nun von 6 Leuten gesagt wie die Rechtslage ist, aber offenbar ziehst du es vor in deiner eigenen verdrehten Traumwelt zu leben wo alle anderen Unrecht haben und nur du derjenige bist der den Durchblick hat. Das man sich hier mittlerweile darüber lustig macht wie sehr du von dir selbst überzeugt bist und wie sehr du meinst Ahnung von Jura zu haben hast du ja noch nicht mal gemerkt :brüll: Alle anderen haben es verstanden, nur einer mal wieder nicht....
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von DarkStar »

Weil die Streaming Anbieter keine teure Infrastruktur haben die sie Unterhalten müssen.
Die brauchen sich einfach nur Server anmieten und ihre Signale dort hinbringen.
Karl.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von Karl. »

Schon mal was von TV Connect Start gehört?

Die FTA kosten bei bestimmten Adressen maximal 9,99...
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von DarkStar »

Vergleichst du jetzt ernsthaft ein Produkt das...

a) nicht überall gebucht werden kann.
b) Private Sender nur in SD enthält.

mit Streaminganbietern die hier wesentlich mehr fürs Geld liefern.
reneromann
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 23.05.2023, 23:01 Schon mal was von TV Connect Start gehört?

Die FTA kosten bei bestimmten Adressen maximal 9,99...
Sorry, Äpfel und Birnen...

Wenn man z.B. MagentaTV (anschlussunabhängig) bucht, sind die Privaten in HD dabei -- bei VF kostet der Spaß in Summe mindestens 19,99 € (Basic TV + TV Connect) - selbst mit deinem "TV Connect Start" kommst du damit nicht unter 13,98 € - was bei MagentaTV inklusive Online-Aufnahmespeicher bei 10 € liegt.
Selbst mit Gerät liegst du bei VF dann bei mindestens 16,98 € (die 3 € für das CI+-Modul on top zu den 3,99 € für Basic TV und den von dir genannten 9,99 €) - bei MagentaTV mit Receiver incl. Aufnahmefunktion bei glatt 15 € (wobei die Magenta One Box wesentlich mehr als ein CI+-Modul kann)...

Einen vergleichbaren Umfang inklusive Aufnahmen bietet erst Vodafone TV - und da knackt man bei VF immer die 20 € -- von GigaTV mit knapp 25 €, sofern man den Internet + TV-Bonus bekommt, mal ganz abgesehen.