SenfKabelHer hat geschrieben: 22.04.2023, 23:34
Wenn die vereinbarte Mindestlaufzeit abgelaufen ist und der Vertrag sich nur noch monatlich verlängert, dann kann jederzeit der Preis mit einer fristgemäßen Erhöhung angehoben werden, so wie Vodafone auch jeden Monat einfach kündigen könnte.
Naja, VF kündigt ja auch innerhalb der 24 Monate die Preisbindung.
Rechtlich bei einem Vertrag mit fester Laufzeit eigentlich einseitig ausgeschlossen (vorbehaltlich etwaiger Ausstiegsklauseln in deren AGBs), und kann nur durch Zustimmung beider Parteien erfolgen.
Selbst wenn in den AGBs eine Preiserhöhungsklausel enthalten ist, sollte eine vereinbarte Preisbindung Vorrang haben. Denn dabei handelt es sich um eine Nebenabrede. Nebenabreden haben immer Vorrang vor den AGBs.
Ansonsten könnte der Anbieter den Kunden solange wie er möchte zum vereinbarten Preis halten. Doch man darf nicht vergessen, dass die Vertragslaufzeit für die Unternehmen besonders interessant sind, um einen Kunden zu binden. Umgekehrt bestehen Anbieter auch auf die Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit und den Vereinbarten Preis.
Ein solcher Missbrauch von AGBs sollte ein Verstoß gegen Treu und Glauben sein.
Paragraph 57 TKG ermöglicht hier lediglich grundsätzlich eine Preinsänderungsklausel in dem Vertrag aufzunehmen. Selbst die Fristen sind dort geregelt. Jedoch wird diese auch von einer vereinbarten Vertragslaufzeit und Preisbindung ausgestochen, da diese Vorrang hat. Diese würde ansonsten in einem Widerspruch zur Nebenabrede stehen.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Preisänderungen durchgeführt werden.
Dennoch offenbar gängige Praxis von VF sich NICHT daran zu halten