[VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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DerSarde
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Re: [VFKD] Email erhalten: Info zu Ihrem Tarif

Beitrag von DerSarde »

Flole hat geschrieben: 07.03.2023, 13:17 @SenfKabelHer: Nur mal so als Theorie: In den (aktuellen) AGB steht folgender Punkt:
Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind...
Könnte Vodafone damit versuchen eine Preiserhöhung als einseitige Änderung auch während der Laufzeit durchzubekommen? Oder ist eine solche Klausel möglicherweise unwirksam weil sie den Kunden unangemessen benachteiligt? Ich sehe da gewisse Parallelen zu den Banken-AGB und deren Anpassungsklausel die vom BGH für unwirksam erklärt wurde.
Der Punkt in den AGB entspricht fast 1:1 dem §57 TKG, darauf wird sich Vodafone wohl berufen…

Man muss aber sagen, dass die AGB, die bis mindestens Juni 2021 galten (als es das neue TKG auch noch nicht gab), mir persönlich deutlich kundenfreundlicher vorkommen als die jetzigen. Schaut mal hier den Punkt 11.2 auf der zweiten Seite an:
https://www.vodafone.de/media/downloads ... 6_Juni.pdf
Nach den damaligen AGB war eine Preiserhöhung nur zulässig, wenn der Grund für Kostensteigerungen bei Vodafone nach Vertragsschluss eingetreten ist, außerdem konnte eine Erhöhung „nur einmal pro Kalenderjahr und bei Verträgen mit einer bestimmten Laufzeit außerdem nur mit Wirkung zum Beginn einer verlängerten Laufzeit des Vertrages“ erfolgen. Damit war damals eine Preiserhöhung in der Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen.
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Re: [VFKD] Email erhalten: Info zu Ihrem Tarif

Beitrag von Soldierofoc »

Edit: DerSarde war schneller ;)

Nach erster Recherche. Das TKG gibt das wohl tatsächlich her. Die Bundesnetzagentur hat hier auch eine Zusammenfassung der Änderungen von 2021 erstellt:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE...l ... 5F56883D54

Zitat:
"Vertragsänderung
Ein Anbieter kann sich durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten, den Vertrag einseitig zu ändern. Nimmt er so eine Änderung vor, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen.

Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie der Anbieter über die geplante Änderung des Vertrages informiert hat, aussprechen. Beendet ist der Vertrag jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung auch wirksam wird."


und das ist nahezu deckungsgleich mit den Vodafone AGBs Punkt 3.1/3.2:

"3.1 Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind a) ausschließlich zum Vorteil des Kunden, b) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Kunden oder c) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben.

3.2 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung von Vodafone über die Vertragsänderung, die den Anforderungen nach Ziff. 3.1 Satz 1 entspricht, dem Kunden zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. Ziff. 3.1 ist nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben"
JoergS123
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Re: [VFKD] Email erhalten: Info zu Ihrem Tarif

Beitrag von JoergS123 »

Flole hat geschrieben: 07.03.2023, 19:44
JoergS123 hat geschrieben: 07.03.2023, 19:32 bedeutet eher Stress und gegebenenfalls "Störungen" (Abschaltungen) deines Internetzugangs.
Da kennst du das TKG aber schlecht, ein Zahlungsrückstand von 50€ gibt keine Abschaltung her. Und wenn die Forderung strittig ist sieht das auch nochmal anders aus.
wichtig ist vor allem, dass es die zuständigen Stellen bei VF wissen! Eventuell die gleichen Personen die auch entschieden haben, dass es für Februar keinen vollen Preisvorteil gibt ?! und die waren ja völlig einsichtig wie ich gelesen habe, naja, zumindest zum Schluss wohl so, dass jeder der sich beschwert hat sein Geld bekommen hat (was ich so gelesen habe dazu, betrifft mich auch nicht, meine 25€ Preisvorteil waren im Februar genauso hoch)
Flole hat geschrieben: 07.03.2023, 19:44 Kommt drauf an, wenn VF das bis vor den BGH durchspielt und da jemand gewinnt und der BGH eine Aussage trifft wie "die Klausel aus den AGB ist unwirksam" ...
also so weit wird man nicht gehen, Anwaltskosten vielleicht relativ egal, da hat VF sicherlich eine eigene Rechtsabteilung (und die wird man wegen dieses Falles nicht gleich um 3 Mann aufstocken), ist das auch ein Thema... solche Werbung für den Markennamen möchte keiner :grin: da gibt es vorher einen Vergleich mit dem Kunden und gut ist. Abgesehen davon, dass das rechtlich ja nicht mal 100%ig sicher ist ob man gewinnt. Und ob dann noch X-tausend andere Kunden hinterher kommen, oder das dann schon verjährt ist weil stillschweigend akzeptiert, ist eine andere Sache, aber stark anzunehmen, wenn es denn so weit geht. (denk an den eigentlich recht eindeutigen Betrug von vorne bis hinten von VW&Co beim Abgasskandal: eine mickrige Summe Geld hat nur bekommen, wer direkt geklagt hat).
Red Business I&Pcable 500/50 Mbit/s DualStack/DHCP, Harmonic CMTS 5Up+32Down-Streams davon 1xUp+2xDown DOCSIS3.1 via Fritzbox 6690/Fritz!OS7.51labor
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SenfKabelHer
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Re: [VFKD] Email erhalten: Info zu Ihrem Tarif

Beitrag von SenfKabelHer »

Der Knackpunkt ist die Frist. Ist die vereinbarte Laufzeit länger, als die Änderungsfrist für Preiserhöhungen in den Bedingungen, so ist eine so durchgeführte Preiserhöhung unbillig, da dies bedeuten würde, dass sich der eine Vertragspartner jederzeit nach Gutdünken aus den konkludent vereinbarten Bedingungen verabschieden könnte, der andere (Verbraucher) aber nicht. Schaut man sich die Bundestags Drucksachen zur einschlägigen TKG Novelle an, so war die Neuregelung verbraucherfreundlich intendiert.
Zudem wäre es für den Verbraucher überraschend, dass er sich zwar für 24 Monate binden muss, der Anbieter umgekehrt aber de facto nicht ("wir haben das zwar vereinbart aber ich will jetzt doch mehr, zahl den höheren Preis oder such dir jemand anderes" ist das Gegenteil von pacta sunt servanda).

Solch eine Auslegung wird schwerlich die gerichtliche AGB Inhaltskontrolle überstehen können.
Nur, wo kein Kläger, da kein Richter. Man wird sehen.

Gemeint war die TKG Neuregelung im Kontext der kürzeren Fristen für automatische Vertragsverlängerungen und der Absicht der Politik die Vertragslaufzeiten zu verringern. Beispielsweise gibt es inzwischen zahlreiche monatlich kündbare Mobilfunktarife, wie das auch von der Politik gewünscht war, dort ist solch eine Klausel unproblematisch, um einmal einen anderen Fall zu zeigen.
Zuletzt geändert von SenfKabelHer am 07.03.2023, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
JoergS123
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Re: [VFKD] Email erhalten: Info zu Ihrem Tarif

Beitrag von JoergS123 »

Flole hat geschrieben: 07.03.2023, 19:44
JoergS123 hat geschrieben: 07.03.2023, 19:32 bedeutet eher Stress und gegebenenfalls "Störungen" (Abschaltungen) deines Internetzugangs.
Da kennst du das TKG aber schlecht, ein Zahlungsrückstand von 50€ gibt keine Abschaltung her. Und wenn die Forderung strittig ist sieht das auch nochmal anders aus.
wichtig ist vor allem, dass es die zuständigen Stellen bei VF wissen! Eventuell die gleichen Personen die auch entschieden haben, dass es für Februar keinen vollen Preisvorteil gibt ?! und die waren ja völlig einsichtig wie ich gelesen habe, naja, zumindest zum Schluss wohl so, dass jeder der sich beschwert hat sein Geld bekommen hat (was ich so gelesen habe dazu, betrifft mich auch nicht, meine 25€ Preisvorteil waren im Februar genauso hoch)
Flole hat geschrieben: 07.03.2023, 19:44 Kommt drauf an, wenn VF das bis vor den BGH durchspielt und da jemand gewinnt und der BGH eine Aussage trifft wie "die Klausel aus den AGB ist unwirksam" ...
also so weit wird man nicht gehen, Anwaltskosten vielleicht relativ egal, da hat VF sicherlich eine eigene Rechtsabteilung (und die wird man wegen dieses Falles nicht gleich um 3 Mann aufstocken), ist das auch ein Thema... solche Werbung für den Markennamen möchte keiner :grin: da gibt es vorher einen Vergleich mit dem Kunden und gut ist. Abgesehen davon, dass das rechtlich ja nicht mal 100%ig sicher ist ob man gewinnt. Und ob dann noch X-tausend andere Kunden hinterher kommen, oder das dann schon verjährt ist weil stillschweigend akzeptiert, ist eine andere Sache, aber stark anzunehmen, wenn es denn so weit geht. (denk an den eigentlich recht eindeutigen Betrug von vorne bis hinten von VW&Co beim Abgasskandal: eine mickrige Summe Geld hat nur bekommen, wer direkt geklagt hat).
[/quote]

PS: @Soldierofoc
ich kann daran nicht erkennen, dass es sich um Laufzeitverträge handelt (auch bei Verträgen ohne direkte Laufzeit verlängern sich diese gerne "stillschweigend" um weitere 12 Monate - da greift dann die Klausel).

Im Grunde bin auch ich bei denen die sagen: Verträge mit fester Laufzeit haben festgelegte Parameter welche für eben diese Laufzeit gelten, sonst braucht es keinen Laufzeitvertrag + Vertragsbestandteile, welche nur von einem Vertragspartner zum Nachteil des anderen Vertragspartners geändert werden können, sind nicht statthaft. Dagegen mag das Gesetz sprechen, viele Gesetze dienen nur dem Zweck eigentlich geltendes Recht einzuschränken.
Zuletzt geändert von JoergS123 am 07.03.2023, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [VFKD] Email erhalten: Info zu Ihrem Tarif

Beitrag von Flole »

Dieser Paragraph hat es wohl nur deswegen ins TKG geschafft weil er eine EU Richtlinie umsetzt, so steht es zumindest in den Erwägungsgründen zum TKG:
Absatz 1 setzt Artikel 105 Absatz 4 Richtlinie (EU) 2018/1972 um. Nach Absatz 1 haben Endnutzer bei allen vom Anbieter vorgenommenen Änderungen der Vertragsbedingungen das Recht, den Vertrag zu kündigen, selbst wenn gleichzeitig für sie vorteilhafte Änderungen vorgeschlagen werden. Der Endnutzer ist nur dann nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Anbieter beweisen kann, dass sämtliche Vertragsänderungen für den Endnutzer ausschließlich von Vorteil sind. Ob die Bedingungen für einen Kündigungsausschluss vorliegen und eine vom Kunden erklärte Kündigung gegebenenfalls unwirksam ist, müssen im Zweifel die Zivilgerichte entscheiden. Die Klarstellung in Absatz 1, dass der Vertrag im Falle einer Änderung nur auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gekündigt werden kann, erscheint in Anlehnung an BGH, VIII ZR 349/14, notwendig, da die Mitteilungsfrist der Anbieter entsprechend Artikel 105 Absatz 4 Unterabsatz 2 Richtlinie (EU) 2018/1972 „mindestens einen Monat im Voraus“ beträgt. Den Kunden hingegen gesteht die Richtlinie (EU) 2018/1972 die Kündigung nur „innerhalb eines Monats nach der Mitteilung“ zu, jedoch können die Mitgliedsstaaten diese Frist für den Kunden um bis zu drei Monate verlängern. Von der Verlängerungsmöglichkeit wird Gebrauch gemacht.
Das sagt ja aber nicht aus, wie ein solcher Änderungsvorbehalt aussehen muss um den Kunden nicht unangemessenen zu benachteiligen. Bei dem günstigsten Tarif wären es 25% Preiserhöhung, da kommt man dann schon in einen Bereich der als unzumutbar bzw. das Gleichgewicht aus Leistung und Gegenleistung erheblich störend angesehen werden kann.

Es gibt im übrigen ein Urteil was besagt, dass es eine solche EU Richtlinie gibt, die aber in Deutschland nicht umgesetzt wurde, es aber in Deutschland auch gar keine Rechtsgrundlage für eine Preisanpassung gäbe. Das war vor der TKG Änderung, das würde ich aber im wesentlichen immer noch so sehen, nun wurde die Richtlinie zwar umgesetzt, aber die Rechtsgrundlage fehlt immer noch.
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Re: [VFKD] Email erhalten: Info zu Ihrem Tarif

Beitrag von Sheriff6 »

Als Kunde hat man die Macht den Vertrag aufzulösen b.z.w. nicht zu den neuen Bedingungen zu akzeptieren und zu Kündigen. Solche Halsabschneider sollte Paroli geboten werden damit sie wissen das sie auch verwundbar sind. Andere Anbieter gibts genügend die bessere Konditionen anbieten, einfach trauen und nicht verzweifeln.
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Re: [VFKD] Email erhalten: Info zu Ihrem Tarif

Beitrag von Flole »

SenfKabelHer hat geschrieben: 07.03.2023, 20:29 Gemeint war die TKG Neuregelung im Kontext der kürzeren Fristen für automatische Vertragsverlängerungen und der Absicht der Politik die Vertragslaufzeiten zu verringern. Beispielsweise gibt es inzwischen zahlreiche monatlich kündbare Mobilfunktarife, wie das auch von der Politik gewünscht war, dort ist solch eine Klausel unproblematisch, um einmal einen anderen Fall zu zeigen.
Aber gerade da wäre eine Regelung für eine außerordentliche Kündigung doch irgendwie auch obsolet, immerhin könnte man ja auch ordentlich kündigen.
Flole
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Re: [VFKD] Email erhalten: Info zu Ihrem Tarif

Beitrag von Flole »

Sheriff6 hat geschrieben: 07.03.2023, 21:03 Als Kunde hat man die Macht den Vertrag aufzulösen b.z.w. nicht zu den neuen Bedingungen zu akzeptieren und zu Kündigen. Solche Halsabschneider sollte Paroli geboten werden damit sie wissen das sie auch verwundbar sind. Andere Anbieter gibts genügend die bessere Konditionen anbieten, einfach trauen und nicht verzweifeln.
Wo gibt's denn einen 50 Mbit/s Vertrag mit Mobil-Flat für 24 Monate für 19,99€ inklusive FritzBox? Oder meinetwegen auch ohne FritzBox, will es dir ja nicht ganz so schwer machen.

Im übrigen bietest du so niemandem Paroli, du machst genau das was sie wollen: Mehr zahlen oder gehen. Die Preiserhöhung als unberechtigt zurückweisen wäre Paroli bieten....
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Re: [VFKD] Email erhalten: Info zu Ihrem Tarif

Beitrag von Sheriff6 »

Na wenn es bei den 20€ bleibt ist es doch ok, blöd wäre es wenn sie statt 20€ dann 29€ dafür wollen für die gleiche Leistung, dann würde ich definitiv wechseln.
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