Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom-/Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Flole
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?

Beitrag von Flole »

Wenn es kein öffentliches Telekommunikationsnetz ist darf an der BK Anlage jeder (sogar ohne fachliche Qualifikation) arbeiten durchführen. Der HÜP gehört VF/KD/der Post (und wen es da noch alles gab), und ist zudem Teil eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes. Wenn es in den Bereich der Niederspannungsanlage geht wird's wieder komplizierter und fachlich anspruchsvoller.

Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es durchaus Gebäude gibt wo die Anlage bereits rückkanalfähig war weil der Eigentümer sich darum gekümmert hatte, dann war die Sache halt erledigt. Was soll VF denn machen wenn die Anlage schon da ist? Abbauen und neu aufbauen? Oder einen auf eingeschnappt machen und sagen "ist zwar alles supi aber nö"?
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DerSarde
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?

Beitrag von DerSarde »

Zum Thema Haftung vielleicht mal ne Geschichte von mir, auch wenn es etwas abseits von Hausinstallationen ist, aber etwas zum Thema „auf andere zeigen“ (so hat Flole es formuliert) passt…

Auf einer meiner ersten Baustellen als Bauleiter (die ich allerdings nur als Vertretung für einen anderen Bauleiter übernommen habe) gab es prompt einen angeblichen Schaden an einem Auto durch ein umgefallenes Verkehrszeichen. Das stand nach RSA-Richtlinien (gibt Bilder davon zwecks Dokumentation) korrekt auf zwei Fußplatten, am fraglichen Tag war allerdings auch Sturm über Stärke 8, sprich da kann auch so ein korrekt aufgestelltes Teil evtl. mal umfallen, wenn der Wind es ungünstig erwischt.

Jedenfalls haben wir in der Firma erstmals von dem Schaden erfahren, als über einen Monat später (!) ein Anwaltschreiben eingegangen ist, nach dem angeblich ein Schaden am Auto durch ein umgefallenes Verkehrszeichen von uns entstanden wäre, und in dem Schadensersatz für den Schaden gefordert wurde.
Gab auch Bilder von dem Schaden am Auto, die jedoch an einem anderen Ort aufgenommen wurden, also nicht am angeblichen Schadensort.

Letztlich hat sich die Situation dann für uns wie folgt dargestellt:
  • der Schaden wurde vom Geschädigten nicht an die Bauarbeiter vor Ort gemeldet, obwohl die Baustelle zum angegebenen Zeitpunkt besetzt war
  • die Polizei wurde ebenfalls nicht hinzugezogen (das muss man in einem solchen Fall zwar auch nicht, ist aber immer empfehlenswert, v.a. wenn es sonst keine Zeugen gibt)
  • es gab keine Fotos von der unmittelbaren Situation vor Ort (die also bspw. das Verkehrszeichen auf dem Auto zeigen)
  • bei keiner der Verkehrssicherungskontrollen durch den Bauleiter bzw. Polier wurde das fragliche Verkehrszeichen als „umgefallen und wieder aufgestellt“ vermerkt
Ergebnis bei der Versicherung: Übernahme abgelehnt, da nicht eindeutig bewiesen werden konnte, dass genau dieses Verkehrszeichen und damit etwas im Verantwortungsbereich der Firma den Schaden verursacht hat…
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hermann.a
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?

Beitrag von hermann.a »

Hallo,

jetzt schießen wir aber komplett an der Scheibe vorbei...

Als ich 2004 das Haus gebaut habe, war das Koax-Kabel im Boden. Ich habs mit der Telekom-Leitung mit Mauerdurchführung ins Haus legen lassen. Sonst nix. Steckt im HÜP. Ende. 2015 möchste ich Internet über Kabel. Also KD nachgefragt, ja ist möglich, machen wir. KD schreibt, ja, geht, aber Anlage muss rückkanalfähig mit Verstärker gemacht werden, wir schicken nen Service-Techniker.

Mit welcher Kompetenz will ich hier dem Anbieter sagen "Den Mist, den Du machst, will ich nicht!"??? Und darum gings. Und wenn mein zukünftiger Anbieter seinen Anschluss aufrüsten muss und jemanden schickt, möchte ich bitte als Kunde mich schon darauf verlassen können, dass der weiß, was er macht. Und dass der dann abstreitet, was gemacht zu haben, mit schriftlicher Techniker-Ankündigung? Echt jetzt?

Mfg
Hermann
Flole
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?

Beitrag von Flole »

DerSarde hat geschrieben: 27.12.2022, 01:13 Ergebnis bei der Versicherung: Übernahme abgelehnt, da nicht eindeutig bewiesen werden konnte, dass genau dieses Verkehrszeichen und damit etwas im Verantwortungsbereich der Firma den Schaden verursacht hat…
Das Ergebnis war irgendwie vorhersehbar. Selbst wenn es bewiesen worden wäre, dass genau dieses Verkehrszeichen es verursacht hat (Lackspuren etc., oder gar ein Video einer Überwachungskamera wie das Ding umfällt und das Auto trifft) wäre immer noch die Frage gewesen: Trifft die Firma überhaupt eine Schuld? Wenn auch noch dokumentiert wurde, dass dieses Verkehrszeichen korrekt aufgestellt wurde und es Fotos davon gibt wie das Ding ordnungsgemäß aufgestellt wurde sehe ich spätestens da schwarz. Dann ist das einfach "blöd gelaufen" aber niemand ist schuld weil eigentlich niemand was falsch gemacht hat, das ist dann einfach "blöd gelaufen", allgemeines Lebensrisiko.

Versicherungen lieben sowas natürlich, wieder einen tausender gespart (vermutlich sogar mehr) :wink:
hermann.a hat geschrieben: 27.12.2022, 01:33 Mit welcher Kompetenz will ich hier dem Anbieter sagen "Den Mist, den Du machst, will ich nicht!"???
Mit der Kompetenz, dass dir das Gebäude gehört und du es gerne selbst von einem Elektriker deines Vertrauens errichten lassen möchtest weil du am Ende wenn es einen Schaden gibt darunter leidest? Man wird dir bestimmt nicht sagen "aber wir wollen das unbedingt bezahlen!".
hermann.a hat geschrieben: 27.12.2022, 01:33 Und dass der dann abstreitet, was gemacht zu haben, mit schriftlicher Techniker-Ankündigung?
Er streitet nicht ab etwas gemacht zu haben sondern "nur" einen Fehler gemacht zu haben (klar, wer würde das auch zugeben wenn es am Ende mit ner Rechnung belohnt wird?). Und wer Geld haben will muss dann die Schuld beweisen. Nicht wer zuletzt dran war, nicht wer es errichtet hat sondern das er einen Fehler gemacht hat. Wie du das machen willst hast du bislang immer noch nicht erklärt, was der Techniker (bzw. die Versicherung) machen wird habe ich dir gesagt, ist ja irgendwie immer dasselbe Schema wonach die vorgehen, erstmal "war ich nicht" und wenn du die Hürde genommen hast ein "okay ja war ich, aber mich trifft keine Schuld, das war alles korrekt". Du scheiterst schon bei der ersten Hürde weil du nicht nachweisen kannst wer da was errichtet hat. Und der Techniker wird natürlich sagen "also ich erde IMMER korrekt, völlig ausgeschlossen das ich nicht korrekt geerdet habe!", so kann ihm am wenigsten passieren bzw. er hat die besten Chancen.

Geht es dann gegen dich weil jemand (das Risiko bei einem "etwas" ist da ja nicht so groß, in der Regel schließt man ja keine fremden Geräte an seine Hausverteilanlage an) zu schaden kommt sieht die Sache aber wieder ganz anders aus: Du hast eine Anlage betrieben die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprach und nun gab es einen Unfall? Wann wurde die Anlage zuletzt gewartet? Nachweise dafür bitte! Wie?! Nie?! Fahrlässig. Schuldig. (Gut, das war jetzt stark vereinfacht und vorschnell, aber das Prinzip sollte klar werden).

Ob das in beiden Fällen dann tatsächlich auch so ausgeht kann man natürlich nicht sagen, von dem was ich so kenne bzw. bislang erlebt hab ist das aber gar nicht mal so weltfremd wie es im ersten Moment vielleicht erscheinen mag.

Also was lernen wir daraus: Der Anlagenbetreiber ist immer einem Risiko ausgesetzt, der Installateur kann sich häufig geschickt herauswinden (mit Anwalt und Erfahrung wohl besser als ohne). Und natürlich: In der Nähe von temporären Verkehrszeichen sollte man nicht parken, insbesondere bei Sturm nicht ;)
hermann.a
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?

Beitrag von hermann.a »

Hallo,

heißt im Klartext, 90% der von Kabel Deutschland installierten Anlagen sind fehlerhaft. Weil der Monteur, der bei mir war, das nicht nur bei mir so gemacht hat. Sondern den Auftrag hatte, das überall so zu machen. Wie alle anderen.

Da prozessiere ich im Schadenfall mal, bis das Blut kommt. Und wenn ich alle KabelDeutschlandNutzer in meiner Stadt einzeln aufsuchen muss, und Beweisfotos von den anderen Installationen hole. Weil bis vor 2015 war das Netz hier nicht rückkanalfähig und eher nicht genutzt.

Mfg
Hermann
hermann.a
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?

Beitrag von hermann.a »

Hallo,
Flole hat geschrieben: 27.12.2022, 02:17 Du scheiterst schon bei der ersten Hürde weil du nicht nachweisen kannst wer da was errichtet hat. Und der Techniker wird natürlich sagen "also ich erde IMMER korrekt, völlig ausgeschlossen das ich nicht korrekt geerdet habe!", so kann ihm am wenigsten passieren bzw. er hat die besten Chancen.
klar, weil ich die korrekte Erdungsleitung zur Potischiene wegmontiert und dafür die Wasseruhr zweckentfremdet habe.... vor Gericht auch absolut plausibel... Gerne mit Vor-Orttermin ohne die "Vorher-Leitungsführung-zur-Potischiene" zu sehen. Original-Putz ohne Veränderungen... Ja klar. Lassen wir das, da kommen wir nicht zusammen.

Mfg
Hermann
Flole
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?

Beitrag von Flole »

Die anderen bringen dir wenig, es geht ja um dich bzw. deine Anlage und nicht die deiner Nachbarn.

Du kannst halt nicht nachweisen, dass der Techniker es damals so installiert hat. Vielleicht war jemand anders mittlerweile an der Anlage und hat etwas geändert? Du hast bislang nur Indizien geliefert, auch ziemlich gute, aber Beweise fehlen.

Und dann wäre da ja immer noch die Frage der Schuld....

Es sind auch keine "Kabeldeutschland Anlagen" sondern Anlagen die irgendwelchen Kunden (oder Eigentümern) gehören. 90% klingt nach ner plausiblen Zahl. Würde ich übrigens auch für Elektroanlagen so schätzen (beschränkt auf Privathaushalte, die Firmen die jährlich prüfen müssen mal außen vor), 90% entsprachen zum Zeitpunkt der Errichtung nicht den anerkannten Regeln der Technik, sei es weil Messungen falsch (oder gar nicht) ausgeführt wurden, Erder durch nicht-Fachkräfte einfach ins Fundament geschmissen werden und nicht korrekt durch Fachkräfte verlegt werden, Schraubklemmen nicht mit dem korrekten Drehmoment angezogen werden, Klemmen im Verteiler nicht ordnungsgemäß befestigt sind, Änderungen durch Personen die nicht dazu befugt sind durchgeführt wurden (wenn man nirgendwo sonst fündig wird dann meistens hier) usw., die Frage ist immer wie viel Risiko man bereit ist einzugehen bzw. wie viel vernünftig ist, das hängt ja von verschiedenen Faktoren ab: Die gut verdienenden Eltern eines Kleinkindes sind da wohl vorsichtiger als das schlecht verdienende (oder vom Staat unterstützte) Paar ohne Kinder, um mal beide Extremvarianten zu nennen.

Achja: Sei froh, dass es nur 90% sind, bei den Glasfaserinstallationen einer gewissen Firma werden die Fasern vorm stecken grundsätzlich nicht geputzt, macht 100% Installationen die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen ;) Mit Badsilikon zur Abdichtung einer Hauseinführung, wie hier in einem anderen Thread beschrieben, muss man sich dann gar nicht mehr befassen (bin mir aber ziemlich sicher, dass auch das alles andere als fachgerecht ist). Funktioniert aber alles trotzdem (zumindest meistens, wenn nicht wird einfach das Kabel weggeschmissen und getauscht). Und sicher ist es bei so geringen Leistungen auch (bei höheren Leistungen nicht mehr, da brennt dir die Faser bei nem Staubkorn einfach weg).
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?

Beitrag von Menne »

Der Glubb is a Depp!
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?

Beitrag von KDG-Techniker030 »

Doch man kann dem Techniker das nachweisen weil im Auftragsmanagement iSIPP vorher nachher Dokumentation verpflichtend ist sonst kommt der Auftrag immer wieder zurück von VFKD mit bitte um Nachweise. Dort müssen alle in Rechnung gestellten Positionen fotodokumentarisch belegt werden. Diese Fotos liegen also auch VFKD dann vor und im Schadensfall haftet der Sub. wenn er gepfuscht hat.
Flole
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?

Beitrag von Flole »

Das ist wieder Theorie und Praxis: In der Theorie liegen Vodafone auch die Mitschnitte von den telefonischen Vertragsabschlüssen vor, und in der Praxis sind sie nicht auffindbar. Warum sollte man sich selbst in die Pfanne hauen, macht doch überhaupt keinen Sinn....