6 Jahresvertrag für Mehrfamilienhaus

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niclas
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Re: 6 Jahresvertrag für Mehrfamilienhaus

Beitrag von niclas »

Flole hat geschrieben: 30.12.2021, 12:35
niclas hat geschrieben: 30.12.2021, 12:09 Wenn die Parteien jetzt nach Gesetzeskraft trotz dieser Übergangsvorschrift eine abweichende Vereinbarung treffen, dann ist das natürlich zu berücksichtigen.
Da rennst du eher in ein anderes Problem was es ausschließt: Die Übergangsregelung gilt nur wenn der Vertrag vor dem 1.12.2021 abgeschlossen wurde (wie du ja dann auch richtig erkannt hast). Insofern braucht es zumindest für diesen Fall keine abweichende Vereinbarung.

Gesetzesentwürfe sind öffentlich, genauso wie die Debatten im Bundestag. Und auch Gesetze vor ihrem Inkrafttreten sind öffentlich ab der Bekanntgabe. Insofern könnte potentiell alles ab dem ersten Entwurf der diese Vorschrift enthält von VF mit einem entsprechenden Ausschluss versehen worden sein (rein vorsorglich denn es schadet ja auch nicht). Dafür muss man schon in den Vertrag schauen.
Dies musste dann aber unter "Besondere Vereinbarungen" von den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart sein und durfte nicht in den vorgefertigten Vertragsbedingungen versteckt sein. Einfach den Vertrag checken was genau vereinbart ist und rechtzeitig bis zum 30.6.2024 kündigen.
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Re: 6 Jahresvertrag für Mehrfamilienhaus

Beitrag von Flole »

Natürlich darf es Teil der vorgefertigten Bedingungen sein. Es kann im Vertrag auch stehen wo es will und muss nicht als "besondere Bedingungen" bezeichnet werden.
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Re: 6 Jahresvertrag für Mehrfamilienhaus

Beitrag von VBE-Berlin »

Flole hat geschrieben: 30.12.2021, 12:35 Die Übergangsregelung gilt nur wenn der Vertrag vor dem 1.12.2021 abgeschlossen wurde (wie du ja dann auch richtig erkannt hast). Insofern braucht es zumindest für diesen Fall keine abweichende Vereinbarung.
Woher weißt du, dass der Vertrag nach dem 1.12. geschlossen wurde? Das steht nirgends oder ich bin zu blind das zu finden.
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Re: 6 Jahresvertrag für Mehrfamilienhaus

Beitrag von Flole »

VBE-Berlin hat geschrieben: 30.12.2021, 16:23
Flole hat geschrieben: 30.12.2021, 12:35 Die Übergangsregelung gilt nur wenn der Vertrag vor dem 1.12.2021 abgeschlossen wurde (wie du ja dann auch richtig erkannt hast). Insofern braucht es zumindest für diesen Fall keine abweichende Vereinbarung.
Woher weißt du, dass der Vertrag nach dem 1.12. geschlossen wurde? Das steht nirgends oder ich bin zu blind das zu finden.
Du hast das Zitat auf das ich mich bezogen habe weggelassen ;) Niclas hatte geschrieben "Wenn die Parteien jetzt nach Gesetzeskraft....." und das wäre dann ja immer nach dem 1.12 (weil das Gesetz da in Kraft getreten ist).
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Re: 6 Jahresvertrag für Mehrfamilienhaus

Beitrag von VBE-Berlin »

Okay, ich dachte, hier war mal was auf diesen Fall bezogenes ;-)
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