Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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tini2021
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Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Beitrag von tini2021 »

Hallo,

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien.
Ich weiß dass nur 2 Parteien den Kabelanschluss benutzen. Ein Teil davon (ob alle weißich nicht) wird nach dem Gerichtsurteil den Kabelanschluss kündigen. Wie darf der Vermieter denn dann die Kosten umlegen? darf er die gesamten Kosten im schlimmsten Fall auf 2 umlegen?
Flole
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Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Beitrag von Flole »

Nach welchem Gerichtsurteil? Der BGH hat die gängige Praxis mit Urteil vom 18.11.2021 (Az. I ZR 106/20) als rechtens erachtet.
tini2021
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Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Beitrag von tini2021 »

Ja o.k., dann darf sie also gar nichts mehr umlegen? Dann wird sie den Vertrag natürlich kündigen, heißt wir müssen uns dann selbst drum kümmern. Ich dachte es betrifft nur die die es ablehnen?
spooky
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Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Beitrag von spooky »

Momentan darf noch ungelegt werden, auch wenn man den Kabelanschluss nutzt.
waipu.tv
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tini2021
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Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Beitrag von tini2021 »

Ja, das weiß ich aber theoretisch kann sie kündigen und dann ist bei uns aus, dass meine ich.
spooky
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Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Beitrag von spooky »

Von wem redest du jetzt?
Den Mietern oder dem Vermieter?
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twen-fm
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Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Beitrag von twen-fm »

Wenn ich etwas aufklären kann. In der aktuellen Ausgabe der Mieterzeitschrift unserer Wohnungsbaugesellschaft steht folgendes:
Mieter*innen müssen TV-Kabelvertrag ab 2024 selbst abschließen

Grund ist eine Gesetzesänderung. Betroffene Mieter*innen werden rechtzeitig per Brief informiert.

Bei fast allen Haushalten der (Anmerkung meinerseits: Unsere Wohnungsbaugesellschaft) ist die TV-Grundversorgung über das Breitbandkabelnetz, den sogenannten Kabelanschluss, Teil der Miete: Die monatlichen Kosten werden über die Nebenkosten auf die Miete umgelegt. Das wird sich in Zukunft ändern: Zum 1. Dezember 2021 tritt die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKMoG) in Kraft.

Sie besagt, dass Mieter*innen in Deutschland spätestens ab dem 1. Juli 2024 selbst entscheiden können, ob sie die TV-Grundversorgung über den Kabelanschluss weiterhin nutzen wollen oder nicht. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist. Den Kabelvertrag müssen die Mieter*innen dann selbst abschließen. Dies bedeutet ein Ende des Sammelvertrages, den (unsere WBG) in Zusammenarbeit mit dem Signallieferanten fristgerecht auf Einzelvertrag umstellen wird.

Über den genauen Prozess der Umstellung auf Einzelvertrag und das Ende der TV-Grundversorgung im Sammelvertrag werden alle betroffenen Mieter*innen rechtzeitig per Brief informiert.
Keine Signatur notwendig, da kein Sky und Vodafone-Pay-TV-Kunde mehr!
tini2021
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Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Beitrag von tini2021 »

o.k., danke, das ist mir nun klar.
Aber es steht spätestens.

heißt doch aber, dass der Vermieter den Sammelvertrag auch jetzt schon kündigen kann und dann ist eben zum nächstmöglichen Kündigungstermin im Haus kein KabelTV mehr zur Verfügung, richtig?
Flole
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Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Beitrag von Flole »

Den Vertrag konnte er auch jetzt schon jederzeit kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfrist....
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berlin69er
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Re: Kabelvertrag bzw. Gebühren in Mehrfamilienhaus nach neuem Gesetz

Beitrag von berlin69er »

Warum fragst du den Vermieter nicht einfach? Wenn der Kabelanschluss Teil des Mietvertrags ist, musst du zumindest vorher informiert werden, sollten einseitig Änderungen vorgenommen werden.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-C-FBC Tuner (8 Tuner in einem) & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.